Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.04.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-04-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184704142
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18470414
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18470414
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-04
- Tag1847-04-14
- Monat1847-04
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.04.1847
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Leipziger Tageblatt und Anzeiger. IV4. Mittwoch, dm I«, Apnl. 1847 Bekanntmachung, das Ansgeben zn leichter Goldmünzen betreffend. Wir sehen u»§ veranlaßt, hierdurch wiederhole in Erinnerunq zu bringen, daß mittelst Verordnung der Königlichen Hohen Ministerien der Finanzen und des Innern vom 8. September 1841 für verbotene Münzen, deren Umlauf m hiesigen Landen gänzlich untersagt ist, unter andern auch . . . . . ^ ^ die weniger als 65 As wiegenden, folglich das Passirgewtcht nicht erreichenden DueateN, und diejenigen Fünfthalerstüöke in Gold (Pistolen), an deren gesetzlichem Gewicht- (im einfachen sächsischen und preußischen ü. */zz Mark im braunschweigischen und hannöverschen ü. o/^i Mark) bei doppelten mehr als 4 As, - einfachen - - 2 - , - halben - - 1 - fehlen, . erklärt worden sind. Dabei weisen wir zugleich auf folgende Bestimmungen des Gesetzes wegen Bestrafung der munzpolizeilichen Übertretungen vom 22. Juli 1840 hin. h. 1) Münzen, denen der Umlauf in hiesigen Landen durch ausdrückliches Verbot untersagt ist, unterliegen, wenn sie zur Zahlung im Jnlande eingebracht oder angeschafft werden, der Confiscation und sind von den Behörden, gegen Vergütung -es Gttverwerehes, zum Einschmelzen an die Münzstätte abzugeben. h. 2) Ueberdies hat Derjenige, welcher sich de- Einbringens oder Ausgebens solcher verbotenen Münzen schuldig macht, eine dem vierfachen Betrage resp. de- Nennwerthes der eingebrachten Münzen oder des Werthes, für welchen sie ausgegeben worden sind, gleichkommende Geldstrafe zu erlegen. Letztere ist in Wiederholungsfällen annoch durch ein- bis achtwöchentlicheS Gefängniß zu verschärfen. Personen, welche diese Vergehung gewerbmaßig betreiben, sind nach h. 299 deS Criminalgesetzbuchs zu bestrafen. Leipzig, den I. April 1847. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Gross. Die National - Industrie - Institution. In Nr. 65 d. Bl. war ein aus der Gewerbezeitung abge druckter Aufsatz über eine hier zu gründende National - Industrie-Institution und Conjunctur-Affecuranz-Compagnie enthalten, in welchem unter Andern bemerkt ward, daß die selbe nach dem etwas modificirten Plane des Hrn. Sch ädtler in Hamburg organisirt werden solle. Dieser letztem Behaup tung wurde in Nr. 73 d. Bl. von anderer Seite her in so fern widersprochen, als blos eine Gemeinschaftlichkeit der Grundidee de- Schädtler'schen und des hiesigen Unternehmens zugegeben, dagegen eine völlige Verschiedenheit in der Aus führung beider behauptet ward. Es wird in dieser Sache nicht ohne Interesse sein, zu vernehmen, wie sich Hr. Schädtler selbst hierüber — in Nr. 72 der Hamburger privilegirten Nachrichten — äußert. Nachdem er erwähnt hat, daß bereits 200,000 Thlr. hier für in Leipzig gezeichnet worden und daß die interimistischen Geschäfte als Einleitung der künftigen vaterländischen Na- tional-Jnduftrie-Jnstitutton schon in der nächsten Ostermeffe in der neuen Waarenhalle deS Hrn. C. 8- Siebert eröffnet werden sollen, fährt er fort: „AuS der Gewerbezeitung und dem Aufsatze des Leipziger Lageblattes vom 6. März geht nur zu deutlich hervor, daß eS beabsichtigt wird, Leipzig zum Centralsitz der künftigen vaterländischen National, Institution zu machen, wozu ich jedoch, als der Stifter, meine Zustimmung nur sehr ungern geben werde, indem ich, ganz abgesehen von dem Wunsch, daß.meme Schöpfung in meiner Vaterstadt blühen und ge deihen mochte, aus voller Ueberzeugung der Ansicht bin, daß es der Absatz deutscher Producte und Fabrikate notwendig erheischt, eS mithin zum wahren Nutzen des ganzen Unter nehmens erforderlich ist, die überseeischen Verbindungen Ham burgs, seine Abzugscanäle nach Großbritannien und Skan dinavien, und seine Geldmittel zu benutzen, und aus diesen Gründen Hamburg als erste Handelsstadt Deutschlands sich auch zum Centralsitz weit mehr als Leipzig eignet. Es liegt in Hamburgs Interesse, sich der für die Folge daraus hervor- gehenden Vergrößerung seines Handelsverkehrs zu versichern. Ueber diesen wichtigen Punkt berichtet vr. Neu mann unterm 12. Februar Folgendes: „Ueberdies hat Hamburg mit einem Artikel der deutschen allgemeinen Zeitung, in wel chem auch meines Aufenthalts in Hamburg Erwähnung ge schieht, den ihr zugedachten Centralsitz der National-Jnstitution so zu sagen förmlich desavouirt, und sich nur für eine Nebenrolle in dieser Sache geeignet erklärt?' Ob man aber hier im Allgemeinen so denken wird, nach dem mein Plan, welchen die patriotische Gesellschaft zu prü fen beschlossen hat, begutachtet worden ist, und nachdem das Publicum der Sache eine größere Aufmerksamkeit geschenkt haben wird, möchte ich bezweifeln. Da aber bis dahin noch Monate verfließen können, die Entscheidung meinerseits aber nicht aufgeschoben werden kann, so glaube ich, daß es zweckmäßig sein würde, wenn meine Mitbürger mich in den Stand setzten, der Nothwendigkeit nicht weichen zu müssen, Hamburg nur eine Nebenrolle zuzutheilen, sondern meiner Ansicht getreu bleiben zu können, daß hier der Central sitz sein müsse. Dieses wird dadurch erreicht werden, wenn 1) bemittelte Hamburger, welche die Sache selbst und nicht
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite