Anzeiger. 1 Iß. Montag, den 26. April. 1847. Bekanntmachung, die Brandversicherung der hiesigen Gebäude betreffend. In Folge der Vorstellung, welche von einer Anzahl hiesiger Hausbesitzer unterm 26. September vorigen Jahres wegen Abänderung mehrerer da- Jmmobiliar-Brandversicherungswesen betreffenden gtsetzlichen Vorschriften bei dem Königlichen Hohen Ministerium deS Innern eingereicht worden ist, soll Inhalts eine- Erlasses der Königlichen Brandversicherungs - Commission ein Verzeichniß über diejenigen hiesigen Gebäude (mit Angaben der Brandversicherungsnummern und Buchstaben) angefertigt werden, deren Taxen etwa einer Revision zu unterwerfen sein dürfen. Indem wir den hiesigen Hausbesitzern dies hierdurch bekannt machen, fordern wir zugleich alle diejenigen von ihnen, welche eine Revision der Taxen ihrer hiesigen Gebäude wünschen, auf, dies bis zum 8. Mai d. I. schriftlich unter Angabe der Brandcatasternummern und Buchstaben der betreffenden Gebäude bei uns anzuzeigen, wobei wir zugleich bemerken, daß später an unS gelangende Anträge außer Berücksichtigung gelaffen werden muffen. Leipzig, den 23. April 1847. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Gross. Bekanntmachung. Die allhier angekommenen Meßfremden, welche bis jetzt Aufenthalts- Karten nicht abgeholt, so wie diejenigen Einwohner, welche die bei ihnen logirenden Fremden noch nicht angemeldet haben, werden hiermit aufge- sordert, solches ungesäumt zu bewirken Hierbei wird bemerkt, daß die Gebühren für Ausfertigung einer Aufent halts-Karte 5 Ngr., und für Visirung eines Passes 2^ Ngr. betragen. Wer über die gehörig erfolgte Meldung eine Bescheinigung zu erlangen wünscht, hat den Meldezettel doppelt einzureichen und empfängt sodann ein mit dem Stempel des Unterzeichneten Amtes versehenes Eremplar zurück. Leipzig, den 23. April 1847. Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Stengel, Pol.-Dir. Die Verhandlungen der Stadtverordneten betreffend. Es ist nicht zu verkennen, daß in der jüngsten Zeit mit dem erregteren Leben im Collegium unserer Stadtverordneten selbst auch die Theilnahme an der Wirksamkeit derselben Seiten deS Publicums an Ausdehnung und Bedeutung ge wonnen hat — ein erfreuliches Zeichen anwachsenden bürger lichen Gemeinsinns. Während man früher sich damit be gnügte, die Mittheilungen über die Verhandlungen der Stadt verordneten, wie sie im Tageblatte ossiciell gegeben werden, zu lesen, zum Theil auch selbst dies zu thun versäumte, findet man jetzt außerdem Berichte über alle in den Sitzungen unserer bürgerlichen Vertreter vorkommenden Berathungs- gegenstände von einiger Bedeutung auch in andern verbreiteten Blättern — im Herold, in der constitutionellen Staatsbürger zeitung, im Generalanzeiger rc. — ja es sind selbst gelungene Versuche vollständiger stenographischer Mittheilungen ge macht worden. An diese periodischen Berichte reiht sich seit einiger Zeit auch eine laufende Sammlung der ofsiciellen Mittheilungen an, welche Herr Adv. Hermsdorf im Jahre 1843 zu unter nehmen begonnen hat und seitdem durch Herausgabe eines alljährlichen Heftes fortsetzt. Von dieser Sammlung, die jedem Bürger, der vom bür gerlichen Gemeinwesen und dessen Fort- und Ausbildung auf der Basis der neuen Ordnung der Dinge einiges Inter esse nimmt, ein bleibendes Album unseres Städtewesens zu Händen giebt, ist so eben ein neues Heft im Buchhandel erschienen, welches die Mittheilungen über die Wirksamkeit unserer Stadtverordneten im Jahre 1846 enthält und das wir im Interesse der Sache unfern Mitbürgern empfehlen. Die Hermsdorfische Sammlung ist sehr zweckmäßig ein gerichtet, da in ihr bei vollständiger Wiedergabe der ofsiciellen Mittheilungen und demnach bei voller Zuverlässigkeit, die ersteren dadurch brauchbarer und nützlicher gemacht werden, daß die einzelnen Momente jedes Berathungsgegenstandes,