Leipziger Tageblatt und Anzeiger. 117. Dienstag, dm 27. April. ----- 1847. Bekanntmachung, die Brandversichernng der hiesige« Gebinde betreffend. In Folge der Vorstellung, welche von einer Änzahl hiesiger Hausbesitzer unterm 26. September vorigen Iastres wegen Abänderung mehrerer daS Immobiler-Brandversicherungewesen betreffenden gesetzlichen Vorschriften bei dem Königlichen Hohen Ministerium des Innern eingereicht worden ist, soll Inhalts eines Erlasses der Königlichen BrandversicherungS-Commission ein Berzeichniß über diejenigen hiesigen Gebäude (mit Angaben der BrandvrrsicherungsnUMmern und Buchstaben) angefertiqt werdeü, deren Taxen etwa einer Revision zu unterwerfen sein dürfen. Indem wir den hiesigen Hausbesitzern dies hierdurch bekannt machen, fordern wir zugleich alle diejenigen von ihnen, welche eine Revision der Taxen threr hiesigen Gebäude wünschen, auf, dkes bis zum 8. Dkai o. I. schriftlich unter Angabe der Brandcatasternummern und Buchstaben der betreffenden Gebäude bei uns anzuzeigen, wobei wir zugleich bemerken, daß später an uns gelangende Anträge außer Berücksichtigung gelassen werden müssen. Leipzig, dm 23. April 1847. Der Rath der Stadt Leipzig. . — . Nr. Gross. * . Bekanntmachung, das Ansgeben zu leichter Goldmünzen betreffend. Wir sehen un- veranlaßt, hierdurch wiederkolt in Erinnerung zu bringen, daß mittelst Verordnung der Königlichen Hohen Atnr^rlm^^Finan^EUttd^pe^Jnmrn vom 8. September 1841 für verbotene Münzen, deren Umlauf in hiesigen Landen die weniger als 65 As wiegenden, folglich das Passirgewicht nicht erreichenden Dueaten, und diejenigen Fünfthalerfiücke in Gold (Pistolen), an deren gesetzlichem Gewichte (im einfachen sächsischen und preußischen ü. '/zz Mark im braunschweigischen und hannoverschen L Mark) bei doppelten mehr als 4 As, -einfachen - - 2 - - halben - - 1 - Men, erklärt worden sind. Dabei weisen wir zugleich auf folgende Bestimmungen des Gesetzes wegen Bestrafung der münzpolizeilichen Ue-rrtremngen vom 22. Juli 1840 hin. tz. I) Münzen, denen der Umlauf in hiesigen Landen durch ausdrückliches Verbot untersagt ist, unterliegen, wenn sie zur Zahlung im Jnlande eingebracht oder angeschafft werden, der Confiscation und sind von den Behörden, gegen Vergütung des Silberwerthes, zum Einschmelzen an die Münzstätte abzugeben, h. 2) Ueberdies hat Derjenige, welcher sich des Einbringens oder Ausgcbens solcher verbotenen Münzen schuldig macht, eine dem vierfachen Betrage resp. des Nenmberthes der angebrachten Münzen oder des Werthes, für welchen sie ausgegeben worden sind, gleichkommende Geldstrafe zu erlegen- Letztere ist in Wiederholungsfällen annoch durch «llil- bks achtwöchentliches Gefängniß zrt verschärfen. Personen, welche diese Vergehung gewerbmäßig betreiben, sind nach tz. 209 des Criminalgesetzbuchs zu bestrafen. Leipzig, den I. April 1847. Der Rath der Stadt Leipzig. l)r. Gross. Leipziger Bank Aus dem vor Kurzem veröffentlichten Rechnungsabschlüsse und Geschäftsberichte der Leipziger Bankverwaltung geht hervor, daß der Umsatz im letzten Rechnungsjahr auf den verschiedenen Conti folgender war: rr) Pfand-Conto b) Disconto-Wechsel-Conto . e) Conto-Correntwechsel-Conto ä) Auswärtige Wechsel-Eonto . e) Conto-Corrent-Contv. . . 0 „ „ gegen Hypothek. Sicherheit x) Contanten - vspüt - Conto 1,964,157Thlr. 24Ngr. 5,842,853 406,596 1,905,155 4,602,357 ,, ,, ,/ 223,606 436,215 „ 24 1 13 16 19 ,, wozud.Prolongationend. Pfänder 4,678.435 „ — ,, ,, Summa 20,041,371 Thlr. 7 Ngr. Dieser Umsatz stellt sich zwar gegen das vorige Rechnungs jahr um etwas über 2 Millionen Thlr- geringer heraus, ohne daß dies indeß einen nachcheiligen Einfluß auf die Erträge der betreffenden Conti herbeigesührt hätte. Eine Verminde rung hat nämlich hauptsächlich das Pfand-Conto (mit gegen ^Mill.-und das Conto-Corrent-Conto(mitgegen 2Mll,) ge troffen, wogegen sich die Erträge des ersteren um 19I3Thlr., die des letzteren um 9976 Thlr. erhöht haben. Der Grund dazu ist bei dem ersteren lediglich darin zu finden, daß die Pfandgeber in diesem Jahre mehr wie je ihre Darlehen auf viel längere Zeit als sonst erhielten, da die Geldverhältniffe eine solche Erleichterung ihnen wünschenSwerth machten, wäh rend man es den Interessen der Bank nicht sür angemessen fand, eine noch größere Summe gegen Niederlegung von ausländischen Eisenbahnactien und unter einer bedenklich er scheinenden Werthannahme auSzuleihen, brr dem Conto-