Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.05.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-05-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184705100
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18470510
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18470510
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-05
- Tag1847-05-10
- Monat1847-05
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.05.1847
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Leipziger Tageblatt Md Anzeiger. ^ 130. Montag, den 10. Mai. A847. Bekanntmachung. Den Herren Inhabern der Meß- und fortlaufenden Conti wird hiermit bekannt gemacht, daß die Certifieat-Verzeichnisse, oder an deren Steile Duvlicat-Certisicate, über die in der Messe verkauften Warenposten spätestens bis Donnerstag den 1Ä. Mar an welchem Tage der Abschreibungstcrmin für gegenwärtige Messe Formulare zu diesen Verzeichnissen zu erhalten, cinzureichen sind. Königlich S Mittheilulrgen aus den Plenar Verhandlungen der Stadtverord neten vom 7. und 14. April und 3. Mai 1847. Sitzung vom 7. April 1847. Unter den Eingängen auf der Registrande war zunächst ein Antrag des Herrn St.V. Köhler aus Errichtung städti scher Districtsschulen für Kinder der minder bemittelten Ein wohner unserer Stadt. Man beschloß denselben an die Deputation zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftun» gen zur Begutachtung abzugeben und genehmigte sodann die vom Stadtrath beantragte Verlängerung des mit den Herren VO. Gaudlitz allhier über das VII. städtische Jagdrevier ab geschlossenen Pachtcontracts auf fernerweite neun Jahre. Als Gegenstände der heutigen Tagesordnung kamen zur B^ralhung: I. Das Gutachten der Deputation zum Localstatut über die vom Stadtrath beschlossene provisorische Uebernahme der Wohlfahrts- u. Sicherheitspolizei auf der !)r. Heine schen Wiese, ingleichen die interimistische Aufnahme dieser Wiese, sowie der Neubertschen und ReichelschenjGrund- stücke in den hiesigen Heimaths - und Gemeindeverband. Die Deputation empfahl die Annahme der Beschlüsse des Raths und das Collegium trat dem bei, beschloß aber auch zugleich auf Anrathen des Herrn St.V. Weyand, den Stadt rath ausdrücklich zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß die Bestimmungen des Bauregulativs vom 14. August 1843 auch bei diesen neuen Anbauen durchgängig in Anwendung gebracht würden. II. Ein Gesuch des Expedienten der Stadtverordneten, Herrn Röhn, um Erhöhung seines festen jährlichen Ge haltes von 48 Thlr. auf 100 Thlr. Die Deputation zum Localstatut hatte sich für die Bewilli gung ausgesprochen und das Plenum beschloß die gebetene Gehaltserhöhung beim Stadtrathe zu bevorworten. III. Vor mehreren Jahren hat Herr Buchhandlungsdepu- tirter Reimer von der Commun ein Stück Roßplatzareal zu besserer Arrondirung seines Grundstücks erkauft, allein ein zwischen dem Stadtrathe und der Mad. Mayer entstandener Rechtsstreit macht ihm die freie Benutzung und Verwerthung desselben unmöglich. Um nun Herrn Reimer, welchem aus dieser Behinderung bereits nicht unbeträchtliche Verluste erwachsen sind, zu entschädigen und zugleich die Stadt vor etwaigen Ansprüchen des selben sicher zu stellen, hat der Stadtrath mit demselben «. e., Abends 6 Uhr, abläuft, an die Comobuchhaltcrei, osclbst auch lithograpkirte Leipzig) den 7. Mai 1847. ächsisches Haupt-Steuer amt. ein Vergleichsabkommen getroffen, nach welchem der Kauf über das obgedachte Roßplatzareal wieder auf gehoben wird, Herr Reimer die gedachten Kausgelder, jedoch ohne Zinsen, zurückbekommt, zur Ausgleichung seiner Schäden, sowie gegen Verzicht auf weitere An sprüche an die Commun ein ca. 400 lH Ellen umfassendes Stück Communareal erhält und dagegen ein kleines Stück seines Grund und Bodens an die Stadt abtritt. Der Stadlrath hatte mittelst besonderen Cdmmunicats die Zustimmung der Stadtverordneten zu diesem Vergleiche be antragt und das Plenum trat demselben, dem von der Bau-, Oekonomie- und Forstdeputation diesfalls abgegebenen Gut achten gemäß, einstimmig bei. Nach diesen Verhandlungen ging man zu einer geheimen Sitzung über, in welcher das Gutachten der Deputation zum Localstatut über ein anderweites Rathscommunicat, den Ein tritt des neuen Besoldungsetats betr., sowie über die, vom Stadtgericht diesfalls gestellte Anträge zum Vortrage kam. In Ansehung des erstem dieser beiden Gegenstände hatte sich unter den Mitgliedern der Deputation eine Majorität und eine Minorität gebildet. Während nämlich die Majorität dem Collegium anrieth, den Antrag des Stadtraths zu be rücksichtigen und in Folge dessen den neuen Etat von und mit dem 1. Januar d. I. eintreten zu lassen, hielt es die Minorität nicht für angemessen, auf das Materielle einer Frage, über welche das Collegium bereits zweimal seine An sicht gleichlautend kund gegeben, nochmals einzugehen, schlug jedoch vor, sich gegen den Stadtrath ausdrücklich dahin zu erklären, daß man Seiten der Stadtverordneten niemals die Absicht gehabt habe, den Mitgliedern desselben durch die dies falls gefaßten Beschlüsse in irgend einer Beziehung zu nahe treten zu wollen, was man wieder andererseits um deswillen für unpassend hielt, weil es sich wohl von selbst verstehe, daß man eine solche Absicht niemals habe hegen können. Die nach einer längern und lebhaften Debatte vom Vor steher gestellte Frage: Will das Collegium auf eine nochmalige Erwägung der Sache eingehen? ward mit 31 gegen 2L Stimmen abgelehnt. Herr St.V. Prof. Biedermann behielt sich nach dieser Abstimmung die Einbringung eines vermittelnden Antrags vor. Hinsichtlich der Anträge des Stadtgerichts hatte sich die Deputation im Einverständnisse mit dem Stadtrathe dahin ausgesprochen, von der Etatisirung dreier Mitglieder des Stadtgerichts als Sectionschefs abzusehen und die Gehalte
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite