----- und Anzeiger I4S. Sonnabend, den 29. Mai. 1847 Bekanntmachung, die Anmeldung der Dienst - und- Kriegs - Reserve - Mannschaften betreffend. Die in hiesiger Stadt und in deren Weichbilde sich aufhaltenden Mannschaften, welche 1^ bei den Recrutirungen in den Jahren 1844, 1845 und 1846 zur Dienstreserve versetzt worden sind, und 2) die vom Jahre 1844 an mit der Verpflichtung zur Kriegsreserve verabschiedeten Unteroffiziere und Gemeinen werden hierdurch aufgefordert, den I. Juni diese- Jahre in Gemäßheit des Gesetzes über Erfüllung der Militairpflicbt vom I. August 1846 tz. 36 und der dazu gehörigen Aus führungs-Verordnung von demselben Tagt hh. 133—139 sich entweder persönlich oder b4i nachzuweisender Behinderung, durch Beauftragte bei uns im Saale des alten Waagebäudes am Markte, unter Vorweisung des Geburis- und Bestell scheins, so wie beziehendlich des Militairabschieds, anzumelden. Leipzig, den 27- Mai 1847. "Der Rath der Stadt Leipzig. Or. Gross. ——— - — »" V e r m i e t h ü n g. Die am Markte allhier gelegenen, bis jetzt vvn Herm Karl Goering benutzten Handlungslocalien in den Bühnen unter diesigem Rathhause sollen von jetzt an auf 3 oder nach Befinden mehrere Jahre von uns an den Meistbietenden, jedoch unter Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten und jeder andem Verfügung, vermirthet «erden. «etMftigk'HlchEP» ^ ^ > ' 0 den MP. Juni ISO» Vormittag» um II Uhr auf hiesigem Rathhause bei der Rathsstube zu melden und ihre Gebote zu thun, sodann aber weiterer Resolution sich zu gewärtigen. Leipzig, den 18. Mai 1847. De- R-th- der Stadt Leipzig Mrtanz-Deputation. Vergleichung de- Dresdner und des Leipziger Stadthaus- halrplans. Der neueste Haushaltplan der Stadt Dresden weist einen Voranschlag der Einnahme mit 199,329 Thlr. Ausgabe mit 19l,86v „ nach, so daß nach Abzug von 6529 Thlrn. Betrag des im I. 1845 durch Mehrausgabe entstandenen Vorschusses ein Ueberschuß von 1210Ldlrn. sich ergeben würde. Das Leipziger Budget weist 359,38V Thlr. DeckungSmittel und 354,699 Thlr. Bedürfnisse, mithin einen Ueberschuß von 5281 Lhlrn. nach. Jndeß ist bei einer Vergleichung beider zu berücksichtigen, daß in Leipzig die Gesammtkosten des Stadt gerichts, des Landgerichts, der Polizei und des Eriminalamts mit 89,500 Thlr. einerseits, und die Sporteln und Strafgelder mit 57 800 Thlr. andrerseits in Ansatz gedracht, in Dresden ab.r blos die nach Abzug der letztern nüthig gewordenen Zuschüsse unter der Ausgabe verrechnet worden sind, so daß zum Behuf einer richtigen Gegenüberstellung des Leipziger Budget- die Einnahme nur auf 301,580, die Ausgabe nur auf 296,299 Thlr. berechnet «erden kann. WaS die einzelnen Positionen anlangt, so sind die wich tigsten deS Dresdner Budgets folgende, denen wir, soweit thunlich, die entsprechenden de- neuesten Leipziger Haushalt- plan- gegenüber stellen. I. Einnahme. An Capitalzinsen: Dresden 3172 Thlr. 26 Ngr., Leipzig 12,207 Thlr. 8 Ngr. — An Miethzinsen und Nutzungen von Pläyen rc.: Dresden 14,297 Thlr. 21 Ngr., Leipzig 127,712 Thlr. (nach Abzug der Zinsen von den Buden und den Getreidezinsen, die in Dresden un ter der ersteren Summe nicht mitbegriffen sind). — An ver schiedenen indirecten Abgaben (jedoch excl. der Gefälle und Communanlagen): Dresden 25,870 Thlr. 9 Ngr., Leipzig 108.675 Thlr. 11 Ngr., wobei sich folgende im Einzelnen vergleichbare Posten ergeben: Dresden Leipzig Braup*annenzins (Braubilletsgebühren) 2950 70 Thlr. Salzrecompens 428 231 „ Waag- und Lagergelder, ingl. (Ln Dr.) Ent schädigung für d. Niederlage u. Umgeld 7258 2500 „ Meßgeld vom Getreide . . . . . 1040 1000 Erbzinsen 1160 600 Getreidezinsen . . . ..... 1150 1136 Außer den aufgeführten sind die Hauptposten dieser Po sitionen in Dresden: 2065 Thlr. Rente für die Wagenpfen nige, 3220 Thlr. Meßgeld von Wochenmärkten, 4480 Thlr. desgl. von Jahr- und Wollmärkten, während das bedeutende Plus für Leipzig hauptsächlich durch die, für die hier wegge fallene Handelsabgabe aus der Staatskasse gewährte Rente von 46,250 Thlr., durch die Entschädigung wegen Schlägelschatz und Spundgeld an 17,457 Thlf., durch 15.000 Thlr. Damm -, Brücken - und Schubkarrengelder und 10,000 Thlr. Standgeld von den Meßsremden erretcht wird.