Leipziger Tageblatt und Anzeiger. 151. Montag, den 3l. Mai. 1847. Bekanntmachung. B.i der bevorstehenden Einführung eines Regulattvs für Ausübung der Gast- und Schanknahruna in hiefiqer Stadt. «elckeS außer den bis jetzt concessiomrt g-w«senen Schenk«,rthen auch alle d.ejenigen betreffen «ird, welch, aewerbsmäßiq Gäste setzen und mit Speise und Getränk bewirkhen, hat es sich nothwendig gezeigt, diejenigen Personen, welche gegen wärtig ein solches Gewerbe, gleichviel ob mit oder ohne Coscession, betreiben, genau zu ermitteln, um dieselben bei der künftig dafür erforderlichen Eoncessionsertheilunc^ thunlichst zu berücksichtigen. Eb werden daher hierdurch alle dieieniaen. Gettänk bewirthen, aufgefordert, sich innerhalb Sechs Wochen und spätestens bis zum LS. J»IL diese- JadreS bei der Rathsstube zu melden, auch dafern sie Reversabschriften besitzen, diese gleichzeitig vorzuzeigen. Wer diese Meldung innerhalb der bestimmten Frist unterlaßt, kann bei der mit dem neuen Regulativ eintretenden Concessionsertheilunq in keinem Falle berücksichtigt werden. Leipzig, den 21. Mai 1847. DerRath der Stadt Leipzig. i)r. Gross. " ' ' ' . ' ^ ^77 ^ ..v! ^ ' " - - Bekanntmachung, die Anmeldung der Dienst- und Kriegs-Reserve-Mannschaftcn betreffend. Die in hiesiger Stadt und in deren Weichbilde sich aufhaltenden Mannschaften, welche 1) bei den Recrutirungen in den Jahren 1844, 1845 und 1846 zur Dienstreserve versetzt worden sind, und 2) die vom Jahre 1844 an mit der Verpflichtung zur Kriegsreserve verabschiedeten Unteroffiziere und Gemeinen werden hierdurch aufgefordert, den I. Juni dieses JahreS in Gemäßheit des Gesetzes über Erfüllung der Militairpfiicht vom 1. August 1846 h. 36 und der dazu gehörigen Aus führungs-Verordnung von demselben Tage hh. 133 — 139 sich entweder persönlich oder bei nachzuweisender Behmderung, durch Beauftragte bei uns im Saale des alten Waagebaudes am Markte, unter Vorweisung des Geburts- und Gestell scheins, so wie beziehendlich des Mtitairabschieds, anzumelden. Leipzig, den 27. Mai 1847. Der Rath der Stadt Leipzig. l)r. Gross. Die Betriebsverwaltung der Sächsisch-Baier- schen TtaatSeisenbahn ist durch eine Verordnung des Finanzministerii vom 1. Mai d. I. in folgender Weise regulirt: , Mit Vorbehalt der dem Finanzministerium selbst zuste henden obersten Leitung und Beaufsichtigung des Staats eisenbahnwesenß, liegt der Direction der Sächsisch-Barer sehen TtaatSeisenbahn die unmittelbare Leitung des gesamm len Baues und Betriebes bei ernannter Bahn, ingleichen bei der Zweigbahn von Werdau nach Zwickau, und die Er ledigung sämmtlicher dabei einschlagender reinen Verwal- tungSsachen, sowie die Entscheidung der dahin gehörigen Berwaltungsstrafsachen iy erster Instanz ob, und ist derselben das für die Hauptverwaltung erforderliche Bureau-, Caffen- und Rechnungspersonal beigegeben. Unter der er nannten Behörde steht dem Bahnbetriebe im Allgemeinen der Betriebs-Oberinspector vor. Für den Bahnhofs- und ErpeditionSdienst der ein zelnen Stationen bestehen Königl. Eisenbahnämter zu Leipzig, Altenburg und Zwickau, Königl. Eisenbahnver- waltungen zu Crimmitzschau, Werdau und Reichenbach, Königl. Eisenbahn - Expeditionen zu Kieritzsch und Gößnitz. Jedem Bahnamte und jeder Bahnverwaltung ist ein Bahnhofsinspector, jeder Bahnexpedition ein BahnhofSexpedient vorgesetzt, und jeder der genannten Verwaltungsstellen das erforderliche Dienstpersonal an Bil leteurs, Gütererpedienten und Assistenten, Boden - und Schirr meistern, Brief- und Kofferträgern, Oberauflädern, Auslädern, Portiers, Weichenstellern und Wächtern beigegeben. Die Maschinen- und Wagenverwaltung wird von dem Maschinenmeister geleitet, welchem für daö Ma schinenhaus zu Leipzig ein besonderer Rechnungsführer und das erforderliche technische Personal an Werkführern und Vor leuten, ingleichen ein Maschinenverwaltungsassistent zu Zwickau; ferner die Locomotivenführer und Locomotivenführerlehrlinge, die Fquerleute rc, untergeben sind. Dm Fahrdienst besorgen die Oberschaffner, Packmeister und Schaffner. ^ ^ ^ Die terhaltung der dem Betriebe übergebenen Bahn strecken ist den Betriebs.Ingenieurs und Assistenten und unter deren Beaufsichtigung dm Oberbahnwärtern und Bahnwärtern übertragen. WM»