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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.06.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-06-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184706061
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18470606
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18470606
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-06
- Tag1847-06-06
- Monat1847-06
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.06.1847
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Anzeiger. 157. Sonntag, den 6. Juni. 1847. Mittheilungen aus den Plenarverhandlungen der Stadt verordneten am 26. Mai 1847. Nach Eröffnung der Sitzung brachte der Herr Vorsteher zuvörderst die von dem Stadtrathe gegebene Zustimmung zu der von den Stadtverordneten beantragten Gehaltserhöhung des Copisten Herrn Röhn zur Kenntniß des Collegii, las hierauf die Antwort auf das, von den Stadtverordneten an Se. König!. Hoheit den Prinzen Johann wegen des am 12. Mai erfolgten Ablebens des Prinzen Ernst, Königliche Hoheit, erlassene Condolenzschreiben vor und theilte sodann der Versammlung ein Communicat des Stadtraths mit, In halts dessen Derselbe den fernerweiten Ankauf von 30V Mispel Roggen zur Abhilfe des herrschenden Nothstandes beabsichtigt, mit welcher Maaßregel man sich vollkommen einverstanden erklärte, und dieß dem Stadtrathe zu erkennen zu geben beschloß. In einem zweiten, im Bortrage befindlichen Com- municate zeigte der Stadtrath den Stadtverordneten an, daß der hiesige Hülfsverein bei der bisherigen Verwaltung und dem Umsätze 25 Procent von den ihm zum Betriebe über gebenen Geldern zugesetzt und deshalb darum nachgesucht habe, daß die Stadt für den bei dem Unternehmen entstehen den Verlust, insofern derselbe mehr als 25 Procent betragen werde, einstehen möge. Der Stadtrath, von der Ansicht ausgehend, daß kein Opfer gescheut werden dürfe, um das Bestehen des Hülssvereins für die Dauer der anhaltenden Theuerung zu sichern, hat in Folge dessen den Beschluß ge faßt, nicht nur für den mehr als 25 Procent betragenden Verlust mit der Stadtcaffe einzustehen, insofern nicht die ursprünglichen Lheilnehmer und Subskribenten einen größer« Verlust, als 25 Procent der von ihnen eingezahlten Eapi- talien freiwillig zu übernehmen geneigt sein würden; son dern auch die dem Hülfsvereine außerdem, jedoch nur bis Ende März d. I. zugesicherten Vergünstigungen noch weiter hin fortbestehen zu lassen. Die von demselben zu diesem Be schlüsse verfassungsmäßig erforderte Zustimmung deS Colle giums ertheilte Letzterer sofort unter dankbarer Anerkennung der unermüdlichen und erfolgreichen Bemühungen des Hülfs- vereins um Minderung des herrschenden Nothstandes. Auf der Tagesordnung befand sich zunächst 1. das Gutachten der Deputation zum Localstatut, die Etatisirung der Stadtbuchhalterstelle und die Erhöhung des Etats der Stadtschreiberstelle betreffend. Mittelst Communicats vom 28. April d. I. hat der Stadtrath angezeigt, wie er die Stelle des Buchhalters bei der Einnahmestube bei deren anderweiter Besetzung mit 1200 Thlr. und zwar mit 800 Thlr. aus der Stadtcaffe und 400 Thlr. aus der KriegSschuldentilgungscasse zu doti- ren, den bis jetzt 1000 Thlr. betragenden festen Gehalt der Stadtschreiberstelle dagegen auf ebenfalls 1200 Thlr. zu erhöhen Willens sei. Die Deputation gab ihr Gutachten dahin ab: dem Beschlüsse des Stadtraths, den jährlichen Gehalt des Buchhalters bei der Einnahmestube auf 1200 Thlr. fest- zujetzen, belzutreten und dabei den Wunsch auszusprechen, daß dieser Gehalt mit der einen Hälfte aus der Stadt- casse und mit der andern aus der Kriegsschuldentilgungs- caffe entnommen, auch dem städtischen Rechnungswesen m Zukunft eine auf kaufmännischen Prinzipien beruhende Einrichtung, wodurch dessen Uebersichtlichkeit erleichtert werde, gegeben werden möge; dagegen von der beantrag ten Erhöhung des Gehalts des Stadtschreibers noch zur Zelt abzusehen, indem der dermalige Inhaber dieser Stelle durch die ihm wegen seiner ausgezeichneten Dienstleistungen bewilligte persönliche Zulage bereits mehr erhalte, als der vorgeschlagene Etat betrage. Das Collegium trat diesem Gutachten ohne längere Debatte bei und genehmigte sodann II. das Gutachten der Finanzdeputation über die Hunde- steuerrechnung pr. rw. 1846, weiches dahin ging, diese Rechnung selbst zu justificiren, dabei aber dem Stadtrath zu erkennen zu geben, daß eine Verminderung der mit dem Ertrage in keinem richtigen Verhältnisse stehenden Regie kosten der Hundesteuer als wünschenswert!) erscheinen. In der hierauf folgenden geheimen Sitzung erstattete die Deputation zum Polizeiamte gutachtlichen Bericht über sieben Gesuche von Ausländern um Ertheilung des hiesigen Bürger rechts, von denen man jedoch nur drei zu bevorworten beschloß. Einem Gesuche um Vorbehalt des hiesigen Bürgerrechts auf die Dauer von ein und einem halben Jahre wurde die Bewilligung versagt und sodann die Sitzung geschloffen. Oertliche Nachrichten. Als zweiter Direktor der sächsisch - baierschen Staats- Eisenbahn ist der bisherige Kreissteuerrath zu Dresden, Herr Opelt, hierher berufen worden. Einer Angabe im Dresdner Tageblatt zufolge haben die Herren Prof. Vr. Bülau und 1)r. Kaiser hier, als Ver fasser der in der Deutschen Allg. Zeitung über die Krakauer Frage enthaltenen Artikel, vom Kaiser von Oesterreich in Anerkennung ihrer taktvollen Behandlung dieser Frage, jener einen Brillantring, dieser eine goldene Tabatiöre zum Ge schenk erhalten. Die Terrainaufnahmen zum Zwecke der Verbindung der hiesigen Bahnhöfe werden in den nächsten Wochen beginnen. Eben so wird noch in diesem Jahre der Anfang zu Legung eines zweiten Gleises auf der sächsisch-baierschen Staats- Eisenbahn gemacht werden. , Verantwortlicher Redacteur: vr. Schletter.
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