^5 I«7. A nze i g e r Mittwoch, im 16. Juni. 1847 h». Bekanntmachmg. Auf das mit dem 1. Juli 1847 beginnende neue Quartal des Leipziger Tageblattes werden Bestellungen in Unterzeichneter Expedition (Johannisgassc Nr. 48) angenommen; auswärtige Jnteressente« aber wollen sich deßhalb an die hiesige Königl. Zeitungs-Expedition oder an di« mit derselben in Vrr- bjndung stehenden Postämter wenden. Der Preis beträgt vierteljährlich 1 Thlr. pränumerando. An kündigungen aller Art, welche durch dieses Blatt dis grüßte Perbreitung finden, werden eine breite oder «sei Spaltzeilen zu 24 Ngr. berechnet, mit größerer Schrift nach Verhältniß, und angenommen in der Expedition, JohanniSaaffe Rr.48, so wie in den Wochentagen auch in der Buchhandlung von I. Klink» Hardt, Aitterstraße, gr. Fürstencollegium, neben der Buchhündlerhörse. Eine einzeln« Nummer kostet 12Pf. Für eine Extrabeilage sind 2 Thlr. zu vergüten. > Leipzig, im Juni 1847. Gxpoditiorr des Leipziger Tageblattes. Bekanntmachung. Bei der bevorstehenden Einführung eirys Regulativs fütz Ausübung der Gast- und Schanknahrung in hiesiger Stadt, welches autz« de» bLü jetzt eoneeisionttt gepoeseneu tzchenkwitche» auch Me diejenigen bttttsftn wird, wttche gewerbsmäßig Gäste setzen und mit Speise und Getränk bewirthen, hat es fich'pothwendig-gtzMgr,s dichetzige» Perssüen, welche gegen wärtig ein solches Gewerbe, gleichviel ob mit oder ohne Corjcession, betreiben, genau zu ermitteln, um dieselben bei der künftig dafür erforderlichen Eoncessionsertheilung thunlichst zrh berücksichtigen. Es werden daher hierdurch alle diejenigen, welche gegenwärtig das gedachte Gewerbe betreiben, insonderheit also Schenkwirthe, Speisewirthe, Conditorrh, Schweizer- Zuckerbäcker, Destillateurs, Liqueurfabrikanten, Bierbrauer^ Branntweinbrenner, Inhaber von Wein-, italianischen Waarenhandlungen, Kaffeewirthschasten und Restaurationen p. s. w., insofern dieselben Gaste setzen und mit Speise und Getränk bewirthen, aufgefordert, sich innerhalb Sechs Wochjn und spätestens bis zum LS. Juli dieses Jahre- bei der Rathsstube zu melden, auch dafern sie Reversabschriftfn besitzen, diese gleichzeitig vorzuzeigen Wer diese Meldung innerhalb der bestimmten Frist unterlaßt, kann bei der mit dem neuen Regulativ eintretenden Concessionsertheilung in keinem Falle berücksichtigt werden. Leipzig, den 21. Mai 1847. Der Rath der Stadt Leipzig. l)r. Gross. Bekanntmachung. Die unentgeltliche Ginimpfung der Schutzpocken wird auch in diesem Jahre allen unbemittelten Perso nen jeden Alters, welche in hiesiger Stadt, den Vorstädten und den zu der Stadt, dem Königlichen Kreisamte und der Universität gehörigen Dörfern wohnen, hiermit angeboren. Dieselbe soll von jetzt an während eines Zeitraums von sechs Wochen und zwar in jeder Woche Donnerstags Nachmittags von L bis 4 Uhr auf dem Rathhause allkier zwei Treppen hoch in einem daselbst linker Hand befindlichen Locale stattfinden- Leipzig, den 2V. Mai 1847. Der Rath der Stadt Leipzig. 1)r. Gross. Mitteilungen aus den Plenarverhandlungen der Stadt, verordneten am 9. Juni 1847. Nach erfolgter Eröffnung der Sitzung wurden zuvörderst beim Lottrage aus der Regrstrande einige eingegangene RathS- communlcap an die betreffenden Deputationen zur Begut achtung überwiese» und der von mehrern Mitgliedern des EollegitrmS nachgesuchte Urlaub ertheilt. Der Ersatzmann Herr Eh. Hey machte in einer schriftlichen Eingabe auf die nnannehmllchrelten aufmerksam, denen die Mannschaften der hiesigen Communalgarde beim Marschiren nach und von dem Exercierplatze am 2. d. M. durch den auf dem Pfaffendorfer Wege befindlichen Staub ausgesetzl gewesen und nahm zur Vermeidung dieses Uebelstandes die Verwendung des Colle giums dasür in Anspruch, daß auf diesem Wege bei trocke nem Wetter vor jeder Exercierübung mit Wasser gesprengt, auch die vom Mosenchale aus auf den Exercirplatz führende und dem Verfalle nahe Brücke wieder hergestellt werde. Beide Anträge fanden ausreichende Unterstützung, in Folge deren das Collegium Herrn Hey s Eingabe an den Magistrat abzugeben und sich bei demselben für die möglichste Berück-