I «ct-ziger Tageblatt und Anzeiger. Montag, den 26. Juli. 1847 Bekanntmachung. , Auf den Antrag de» hirfigen HandettvorstandeS werden rücksichtlich ver Aufnahme und deS LuSlernens der Lehrlinge »»a den nicht zu der Kramerinnung gehörigen Mitgliedern de- HandelsstandeS folgende Bestimmungen getroffen. 'I M O Außer den Mitgliedern der Kramerinnung sind nur Groffokaufleute. welche zu der kaufmännischen Sleuerquote gezogen find, berechtjgt, Lehrlinge de» HandrlSstande« anzunehmen unv auslernen. 3. Jeder Lehrling, welcher in einer Groffohandlung ausgenommen wird, ist von dem Lehrherrn längstens binnen drei Monaten nach erfolgter Annahme bei dem Easflrer der Handlungsdeputirten anzumelden, welcher denselben gegen Erlegung Von zwei «Haler» zur Sasse der Handlungsdeputirten in die Lehrlingsrolle einträgt. 3» Nach vollendeter Lehrzeit ist der Lehrherr binnen gleicher Frist verbunden, ebendaselbst die Anzeige wegen Ausschreibun de- Lehrlings zu bewirken, und dafür drei «Haler an dieselbe Eaffe zu entrichten. 4. Rach erfolgter Ausschreibung deS Lehrlings hat der Lehrherr einen Lehrbrief, worin die Zeit der Annahme und der destandenen Lehrjahre anzugeben Ist, auszustellen und mit dem von ihm geführten Handlungssiegel zu besiegeln, und ist sodann dieser Lehrbrief von dem jedesmaligen Senior und Cassirer der Handlungsdeputirten unter Beifügung des Siegel- der Handlungsdeputirten mit zu vollziehen. Ohne die gehörig erfolgte Anmeldung und Abmeldung des Lehrling- findet diese zur Gültigkeit deS Lehrbriefs erforder liche Mitvollziehung nicht statt. 6. Die Anmeldung der zur Zeit dieser Bekanntmachung bereits in der Lehre stehenden und noch nicht angemeldeten Lehrlinge ist von den Lehrherren spätestens binnen einem Monate von dieser Zeit an zu bewerkstelligen. 7. . Jeder Lehrherr, welcher die Befolgung vorstehender Vorschriften unterläßt, ist auf erfolgte Anzeige des Handelsvorstandes mit einer Strafe von zehn Lhalern zu belegen. Leipzig, den Id. Juni 1847. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Gross. Bruchstücke au- des Staatsministers von Lindenau Festrede bei der am Geburtstage de- Königs gehaltenen öffentlichen Sitzung der hiesigen Gesellschaft der Wissenschaften. (Schluß.) AlS Leibnitz die Kunst erfand, mit den Elementen der Körper zu rechnen, wer hätte damals deren hohe Wichtigkeit für daS gesammte GewerbSleben nur geahnt, wer es geahnt daß alle wichtigem Aufgaben der angewandten Mathe matik nur durch das neue Symbol zu lösen und zum Besten der bürgerlichen Gesellschaft,damit gelöst worden sind. Allein eben diese Abhängigkeit des Lebens von der Wissenschaft macht deren Ausbildung und Verbreitung durch geeignete Anstalten um so mehr zu dringender Verpflichtung, als in unseter be-, wegten, uüaufhaltsam fortschreitenden Zeit jeder Stillstand verderblich ist, und unser kleines Vaterland nur durch eine zum vottSeigenthum werdende höhere Befähigung sich Geltung zu verschaffen und im deutschen Völkerverein eme ehrenvolle Stellung rinzunehmen vermag. Um dahin zu gelangen, um Volksbildung und Volk-wohlsahrt im weitern, hoher» Umfang einheimisch »u machen, haben wir nicht allein die Beihülfe aller wissenschaftlichen Anstalten, sondern vorzugsweise eine treue Mitwirkung von Kirche und Schule zu beanspruchen/ da dauernde Fortschritte zur wahren Volksaufklärung nur dann möglich sind, wenn die Klarheit des ersten Unterrichts zur Ueberzeugung führt, und das jugendliche Gemüth nicht durch Geheimnisse verdüstert, sondern durch Wahrheit er leuchtet und erkräftigt wird, um mit Sicherheit die Lebens bahn betreten und seine hohe Bestimmung würdig erfüllen zu können. Das aber kann nur durch eine entsprechende Gestaltung unserer evangelischen Kirche und Schule gelingen, da der jetzige Mangel an Einheit unv an persönlichem Ein fluß der Geistlichen auf Kirchen und Beichtkinder, verbunden mit veralteten Unterrichtsvorschriften, einer echt moralisch- christlich-frommen Heran- und Fortbildung hinderlich wird. Dazu bedarf unsere Kirche, wie früherhin der Staat, neuer geläuterter Kräfte und Mittel, eines Uebergangs vom gebote nen Glauben zur lichten freien Ueberzeugung, von der Herrschaft deS Herkommens und todten Buchstaben- zu der des Ge wissen- und der Vernunft, eines Vorherrschen- der in uns lebenden göttlichen Offenbarung und eines Festhaltens an der evangelischen Vorschrift: Prüfet Alles, behaltet das Beste. Möge unsere sächsische Geistlichkeit, reich an wahrer Auf klärung, durch Reichthum des Wissens und der Gelehrsamkeit das hohe Ziel gemeinsam verfolgen, um im Vaterlande der Reformation da- große Werk zu vollenden.