Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.08.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-08-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184708029
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18470802
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18470802
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-08
- Tag1847-08-02
- Monat1847-08
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.08.1847
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2394 verfließt, wozu hier für die nichtärztlichen Personen faßliche Anleitung gegeben werden soll. Der Verzug pflegt die Wirkung der besten und bewährtesten Mittel zu vereiteln und fruchtlos zu lasten, weil Alles darauf ankommt, daß das Wuthgist in der Bißstelle selbst zerstört werde und sich nicht weiter im Körper verbreiten könne. Diese Zerstörung des Wuthgiftes in der Bißstelle wird aber häufig vernachlässigt oder auch bis dahin verzögert, wo es nicht mehr nutzen kann, indem man sich auf sogenannte Hundswuthmittel, Geheimmittel gegen die Folgen des Tollhundsbisses, verläßt und das weit mehr Nö- thige bei einem solchen Unglücksfalle verabsäumt. Die Geheimmittel gegen die Folgen des Tollhundsbiffes sind so zahlreich und werden von so verschiedenen Orten her durch Personen hohen und nieder» Standes ausgegeben und empfohlen, daß schon hieraus ihre Unwirksamkeit ersicht lich wird. Denn je mehrere und je verschiedenartigere Mittel gegen eine Krankheit empfohlen werden, desto unheilbarer ist die Krankheit in der Regel selbst und desto weniger kann die Wirksamkeit der einzelnen Mittel als bestätigt angesehen werden. Dazu kommt, daß die meisten Geheimmittel gegen die Folgen des Tollhundsbisses als durch die Erfahrung untrüg lich bewährte und allen andern Geheimmitteln vorzuziehende ausgegeben werden, während doch keinem einzigen derselben eine solche Bewährung durch die Erfahrung zur Seite stehen kann. Denn da bis jetzt keines derselben die wirklich ausge brochene Wasserscheu geheilt hat, alle mithin höchstens nur Vor beugungsmittel gegen den gefürchteten Ausbruch derselben sind, so ist ihre Wirksamkeit schon deshalb gar nicht mit Sicherheit zu ermitteln und festzustellen, da nicht alle für toll gehaltene Hunde wirklich toll sind und nicht bei allen von wirklich tollen Hunden gebissenen Personen die Wasser scheu ausbricht. Daß dieser Ausbruch also nach einem ge brauchten Geheimmittel dieser Art nicht erfolgte, kann durch aus nicht als Beweis gelten, daß das Mittel gegen die Wasserscheu geschützt habe, da entweder der Hund nicht toll gewesen sein kann, oder die Wasserscheu ohnedies nicht aus gebrochen wäre, was von verschiedenen Ursachen herrühren konnte. Wie Mancherlei und namentlich auch die Gemüthsver- fassung dabei mitwirke, lehrt unter vielen anderen besonders folgendes merkwürdige Beispiel. Von zwei Brüdern, welche zugleich von demselben tollen Hunde gebissen worden waren, reiste der eine, durch Geschäfte genöthigt, bald nach dem Bisse nach Amerika ab, wo er viele Jahre gesund blieb und erst in einen tödtlichen Ausbruch von Wasserscheu verfiel, als er, nach Europa zurückgekehrt, das Schicksal seines hier zurückgebliebenen und an der Wasserscheu verstorbenen Bru ders erfuhr, was ihm bis dahin unbekannt geblieben war. Beachtet man zugleich, daß jedes dieser Geheimmittel als ein eigenthümliches und ganz besonderes ausgepriesen wird, welches gar nicht seines Gleichen habe und durch kein an deres ersetzt werden könne, so muß das Vertrauen auf diese Anpreisungen gänzlich geschwächt werden, wenn man weiß, daß die meisten dieser Mittel ganz dieselben arzneilichen Stoffe enthalten, und oft in nur ganz unwesentlichen Zusätzen ver schieden sind, ja daß es häufig ganz dieselben Mischungen unter verschiedenen Namen sind, welche als besondere Geheim mittel ausgegeben werden. Die meisten der hier zu Lande gebräuchlichen Geheim mittel gegen die Hundswuth enthalten den unter dem Namen Mai wurm bekannten Käfer (Meloö), der auch in unseren Gegenden lebt und schon seit langer Zeit als Mittel gegen die Folgen des Tollhundsbiffes bekannt ist. Diesen Mai wurm enthalten als Hauptbestandtheil namentlich folgende Mittel: Das Mittel des Kauers Ronatzschk in Neustadt bei Spremberg, mit welchem das Madelungische, das Lröbner- sche, das Zschenoksche, das Beulwitzische und Jahnische ganz Übereinkommen, und dessen Bereitung mit geringer Abän derung auch in das Apothekerbuch für das Königreich Sach sen ausgenommen ist, das Dorfhainer oder Gersdorfer Mittel, welches auch unter dem Namen des Richter'schen, Sonntagschen, Bursian- schen, Funke'schen und Wildschen bekannt ist und welchem auch das Zethauer oder Kohlsche Mittel nahe kommt, das Hummelsche oder Staritzer und das ihm durchaus gleiche Golde'sche oder Niederauer Mittel, das Heydesche, Kantersche und Trenklersche Mittel, welche einander ganz gleich sind, das Cundorfer oder Hänschische Mittel und das ihm ganz gleiche Böttchersche, das Oderwitzer oder Webersche, das Haufe'sche Mittel, das Poltraksche, endlich das Adamsche Mittel aus der Se- lischmühle und eine große Anzahl anderer solcher Geheim- mittel, die hier nicht genannt sind. Da alle diese Mittel als vorzüglichsten Bestandtheil den Maiwurm enthalten, so kann ihre Anpreisung als einzige ihrer Art unmöglich richtig sein, und wollte man annehmen, daß die verschiedene Bereitungsweise ihnen den besonderen und eigenthümlichen Werth verleihe, so ist zu bemerken: erstens, daß die Bereitung der meisten dieser Mittel eine so ungenaue und unreinliche ist, daß die Wirksamkeit des Mai wurmes eher als vernichtet oder geschwächt in ihnen gedacht werden muß; zweitens, daß die Art der Maiwurmbereitung, welche nach den Grundsätzen der Apothekerkunst als die zweck mäßigste gelten muß, hinlänglich bekannt ist und das Ro- natzschkesche Mittel selbst, nach den Regeln der Apothekerkunst bereitet, in das Apothekerbuch für das Königreich Sachsen, (2te Auflage, S. 14L) ausgenommen wurde, so daß jeder Sächsische Apotheker das kunstmäßig bereitete Maiwurmmittel in derjenigen Form zu liefern im Stande ist, in welcher es am ersten wirksam sein muß. Dennoch ist der Maiwurm nichts weniger als ein un schuldiges oder gleichgültiges Hausmittel; er macht bedeu tende, oft gefahrvolle Harnbeschwerden und sollte also ohne Anordnung des Arztes nicht gegeben werden, weshalb auch dem Besitzer des Kohlschen Hundswuthmittels, welches eben falls den Maiwurm als Hauptbestandtheil enthält, zur Pflicht gemacht ist, jenes Mittel nur unter Zuziehung und Aufsicht eines legitimirten Arztes, welchem die sonstige, namentlich die örtliche Behandlung der Bißwunde zu überlassen ist, anzu wenden, alles eigenen Ausgebens seines Mittels an Verletzte aber sich zu enthalten. Diejenigen HundSwuthmittel, welche den Maiwurm nicht in ihrer Mischung haben, machen bei uns die bei Weitem geringere Zahl aus, es gehört hierher: das Drehersche oder Großtrommauer Mittel, welches einen, dem Maiwurm ähnlich wirkenden Käfer, die Spani sche Fliege (I^tla), das Lalicsche Mittel, welches die Wurzel des Kreuzen zian (Kentiana crueiata) enthält, das Creuzburaer Mittel, bestehend aus rothem Enzian und Gauchheil (ttenliana rubra und ^uaxallis arvensk) nebst einigen anderen Vegetabilien, das Lippe-Detmoldsche Mittel, dessen Hauptbestandtheil ebenfalls das Gauchheil ist, das Mittel des Szekler Kovats in Siebenbürgen, welches die Giftwurzel und die Elsebeere (^elepias Viueetoricum und 6rataeAU8 terminalis) enthält, das Gleisberger oder Parschische Mittel aus Schießpulver und geschabtem Silber u. a. m. Indem nun diese Geheimmittel ttzeils aus Gewinnsucht, theils in wohlmeinender Absicht den Gebissenen und ihren Umgebungen aufgedrungen werden, wird den Aerzten die Behandlung solcher Personen ungemein erschwert, oft unmög-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder