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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.08.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-08-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184708032
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18470803
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18470803
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-08
- Tag1847-08-03
- Monat1847-08
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.08.1847
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. ^ 215. Dienstag, den 3. August. 1847. Morgen Mittwoch den 4. August ». e. Abends 6 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Zur Berathung kommen: 1) Gutachten der Deputation zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen, die Verbreiterung des von dem Windmüblen- thore nach dem Baierschen Bahnhofe führenden Wegs betreffend; 2) Gutachten derselben Deputation, den Neubau des äußern Halleschen Thors betreffend; 3) Gutachten der Deputation zum Localstatut, die Gewährung eines Dispositionsquantums von 400 Thlr und Anstellung eines neuen Dieners beim Landgericht betreffend. Sollte der Biß beträchtliche Blutgefäße zerrissen haben, und das starke Bluten zu lang anhalten, auch der Kranke darnach stark ermatten, so ist das Auswaschen der Wunde nut gutem Weinessig dem Salzwasser vorzuziehen, und es sind eunge, aus Charpie oder weicher Leinwand gefertigte, m scharfen Essig eingetauchte Bauschen in die Wunde zu bnngen. Niemals aber dürfen geistige Mittel oder Heftpflaster, welche höchst schädlich sind, bei dieser Gelegenheit gebraucht werden. Anweisung, wie man sich bei dem Bisse toller Hunde in Er mangelung eines Arztes oder Wundarztes und bis zur Ankunft desselben zu verhalten habe. (S ch l u ß.) 4. Die zweckmäßigste Behandlung eines Gebissenen in Ermangelung eines Arztes ist folgende: a) Sobald ein Mensch im freien Felde oder an einem Orte, wo er keinen Beistand hat und ihm alle Hülfsmittel mangeln, von einem tollen Hunde oder anderen wüthenden Thiere gebissen wird, muß er sogleich mit seinem Urin die Wunde so gut als möglich auswaschen und von dem Geifer deS tollen Thier- reinigen, solche aber schlechterdings nicht aussaugen, weil diese Aussaugung mit nicht geringerer Ge fahr als der Biß selbst verbunden ist, auch die Wunde gehörig ausbluten lassen. Führt er Schnupftabak bei sich, so thut er wohl, wenn er sogleich einen Theil davon ein streuet und damit die Reinigung der Wunde wiederholt. In Ermangelung des Schnupftabaks kann man auch trockne Erde oder Straßenstaub zum Reinigen oder Ausreiben der Wunde gebraucht werden. Der Theil über der Wunde ist, wenn es geschehen kann, mit einem Schnupftuche festzubinden, und dann hat der Verwundete so gelassen als möglich und ohne zu starke Bewegung, wodurch die Einsaugung des Giftes noch mehr befördert werden würde, sich an einen nächst ge legenen Ort zu begeben, wo er weitere Hülfe erwarten kann. b) Hier ist sofort eine Aderlaßbinde oder ein breites Band, wenn die Verletzung an den Armen, den Schenkeln oder Beinen sich befindet, gehörig und dergestalt anzulegen, daß die Einsaugung deS Giftes verhindert werde. Es wird daher immer oberhalb der Verletzung anzulegen sein. Die Wunde ist mit gewöhnlicher Waschlauge oder Sei fensiederlauge, oder mit einer Auflösung von einer Handvoll Küchensalz und einer halben Kanne gemeinen Wassers stark zu reiben und lange auszuwaschen, damit das häufige Blu ten derselben, wodurch das angebrachte Gift am besten fort- gespühlt wird, befördert werde. Hat die Wunde genug geblutet, und es ist ein Wundarzt noch nicht zu erlangen ge wesen, so kann sie durch ein glühend gemachtes stumpfes Eisen, das man in dieselbe einige Augenblicke hält, oder durch ein Stück glimmenden Feuerschwamm; das man in der Wunde ausglimmen läßt, ausgebrannt werden, das AuSbrennen mit Schießpulver ist, als nutzlos, gänzlich zu unterlassen. e) Ist die Oberhaut nur geschärft oder geritzt, oder wird nur ein Eindruck der Zähne des Thieres bemerkt, dann ist zwar die Haut ebenfalls sogleich und ohne Vorzug zu waschen und von dem Geifer zu reinigen; jedoch sind so geschwind als möglich mit einem scharfen spitzigen Messer, (ganz wie bei dem Schröpfen gewöhnlich) nach der ganzen Lange und Breite der Verletzung und noch etwas darüber hinaus mäßige Einschnitte zu machen, um dadurch ein hinreichendes Bluten zu bewirken, welches sodann durch das Reiben mit Salz wasser noch mehr befördert werden muß. <1) Indessen dieses Alles geschieht, wird ein laues Bad mit hinreichender Seife oder auch mit Zusatz von einer Wasser kanne voll Seifensiederlauge zubereitet, in solches der Verwun dete gebracht und drei Viertelstunden darin erhalten. Nur versäume man nicht, während des Badens selbst das Wasser öfters zu erneuern, damit nicht zu der Einsaugung des mit dem ausfließenden Blute verbundenen Wuthgiftes Veran lassung gegeben werde. Dabei wird der Verwundete über den ganzen Körper mit wollenen Lappen abgerieben'. Wenn er aus dem Bade gestiegen und geschwind abgetrocknet ist, so begiebt er sich in ein Bett, welches weder heiß noch kalt sein darf. Er muß überhaupt beständig in einer gemäßigten Wärme sich befinden und große Hitze sowohl als Erkältun gen meiden, auch öfters Hollunderblüthenthee mit oder ohne Milch zu sich nehmen, um die hier so nöthige Transpiration zu befördern. e) Weder in dem gegenwärtigen Zeitpunkte, noch wäh rend der ganzen Cur und bis die Gefahr vorüber ist, darf einem solchett Verletzten einiges gegohrne oder geistige Ge tränke, als: Bier, Wein, Brandwein (Aquavite, Liqueure, Lebensessenzen, Magentropfen, Grog, Punsch und derglei chen), eben so wenig Fleischbrühe, am allerwenigsten Fleisch gereicht werden. Milchspeisen, gekochtes Obst, grüne Gar tensachen, Reis, Graupen-' und Hafergrützfchleim, auch Brodsuppen bleiben die wesentlichsten und zuträglichsten Nah rungsmittel. Eine ruhige und heitere Seele und Vertrauen zu den zweckmäßig verordneten Mitteln unter dem Beistände
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