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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Juli-August
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472148Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472148Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472148Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-07-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Juli-August 761
- Protokoll2. Kammer: 67. Sitzung 761
- Protokoll2. Kammer: 68. Sitzung 769
- Protokoll1. Kammer: 73. Sitzung 791
- Protokoll1. Kammer: 74. Sitzung 803
- Protokoll2. Kammer: 70. Sitzung 815
- Protokoll2. Kammer: 71. Sitzung 825
- Protokoll2. Kammer: 73. Sitzung 845
- Protokoll1. Kammer: 79. Sitzung 853
- Protokoll2. Kammer: 75. Sitzung 865
- Protokoll1. Kammer: 80. Sitzung 877
- Protokoll1. Kammer: 81. Sitzung 885
- Protokoll1. Kammer: 82. Sitzung 895
- Protokoll2. Kammer: 77. Sitzung 903
- Protokoll2. Kammer: 78. Sitzung 915
- Protokoll1. Kammer: 84. Sitzung 927
- Protokoll1. Kammer: 85. Sitzung 935
- Protokoll1. Kammer: 86. Sitzung 943
- Protokoll1. Kammer: 87. Sitzung 947
- Protokoll1. Kammer: 88. Sitzung 953
- Protokoll2. Kammer: 80. Sitzung 961
- Protokoll1. Kammer: 89. Sitzung 969
- Protokoll2. Kammer: 81. Sitzung 977
- Protokoll1. Kammer: 90. Sitzung 981
- Protokoll2. Kammer: 82. Sitzung 987
- Protokoll2. Kammer: 83. Sitzung 995
- Protokoll1. Kammer: 92. Sitzung 1005
- Protokoll1. Kammer: 94. Sitzung 1009
- Protokoll2. Kammer: 84. Sitzung 1019
- Protokoll2. Kammer: 85. Sitzung 1027
- Protokoll2. Kammer: 86. Sitzung 1033
- Protokoll2. Kammer: 87. Sitzung 1045
- Protokoll2. Kammer: 88. Sitzung 1055
- Protokoll1. Kammer: 96. Sitzung 1067
- Protokoll2. Kammer: 89. Sitzung 1075
- Protokoll1. Kammer: 97. Sitzung 1081
- Protokoll2. Kammer: 90. Sitzung 1089
- Protokoll2. Kammer: 91. Sitzung 1097
- Protokoll2. Kammer: 92. Sitzung 1109
- Protokoll1. Kammer: 99. Sitzung 1113
- Protokoll1. Kammer: 100. Sitzung 1121
- Protokoll2. Kammer: 94. Sitzung 1129
- Protokoll2. Kammer: 95. Sitzung 1143
- Protokoll1. Kammer: 102. Sitzung 1155
- Protokoll2. Kammer: 96. Sitzung 1163
- Protokoll1. Kammer: 104. Sitzung 1171
- Protokoll1. Kammer: 105. Sitzung 1179
- BandBand 1833,Juli-August 761
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cktzF L10. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 16. Juli 1833. Nachrichten vom Landtage. Fünf und siebenzigfte öffentliche Sitzung der zweiten Kamm er, am Juli 1833. (Beschluß.) (Fortsetzung der Berathung über die vom Abg.Clauß und 21 andern Abgeord neten unterschriebenen Petition, die Straßcnbauangelcgenbeiten betr.) (Schluß des Berichts.) — - Ihre, obwohl beschrankte, Wirksamkeit äußert sich aber vorzugsweise darin, daß nur von ihnen eine umsichtige und erschöpfende Erörterung der.Provinzial- und Kreisbedürs- nisse ausgehen, nur in ihnen kräftiger Schutz gegen etwanige Fehlgriffe und Mißbrauche der in einem constitulioftellen Lande unumgänglich nothwendigen Centralisation gefunden werden kann. Dirß gilt, wie von der gesummten Verwaltung, so insbesondere auch von dem Straßenbauwesen. Angewcndet auf die vorliegende Frage, ergiebt sich hieraus, u) daß jeder Plan im Straßenbauwesen zwar von der Regierung selbst ausgehen muß, sodann aber , ll) soweit er die Bedürfnisse jeder einzelnen Pro vinz oder jedes einzelnen Kreises und vielleicht die mit in Rücksicht gezogene besondere Provinzial- und Kreismithilfe angeht, zu nächst den betreffenden Provinzial- und Kreisstanden zur Begut achtung zu überweisen und hierauf erst e)mit diesen Einzelgutach ten, so wie mit den nöthigen technischen und finanziellen Unter lagen durch die Regierung an die Kammern zu bringen ist. — Das gleiche Verjähren wird bei jeder wiederkehrenden Bewilligungs frist sich wiederholen. Hierdurch wird aber in diesen Zweig der Staatsverwaltung Einheit und CoNfequcnz neben der möglichst vielseitigen gründlichen und erschöpfenden Erörterung selbst der kleinsten Details gebracht, und den versammelten Kaminern die werthvolle Zeit weder durch weitlänftige Präliminarunterfuchun- gen, nvch wie jetzt, durch eine Menge einzelner Beschwerden, geraubt werden. — Auf diesem Wege aber wird zugleich den Wünschen der Petenten genügend entsprochen werdend Denn, wenn auch nach dem oben Erwähnten die Deputation nicht ge meint ist, die Ausarbeitung und Vorlegung eines für alle Zeiten passenden Universalplanes zu bevorworten, sondern ihre dessall- sigen Anträge auf den Zeitraum der jedesmaligen ständischen Be willigung beschränkt und damit auf rein constitutioneller Grund lage zu stehen glaubt; so hat sie doch auf der andern Seite die volle Ueberzeugung, daß der beabsichtigte Zweck dadurch erreicht werden wird. Denn einmal ist es schon an sich nicht gut mög lich, einen Etat mit allen nöthigen Details auf drei künftige Jahre auszuarbeiten,, ohne dabei von gewissen leitenden allgemei nen Grundsätzen auszugehen; und dann erfordern die mit vorzu legenden Details und die Quantisicirung der Postulate so genaue Präliminarerörterungen und Communicationen, daß gegründete Wünsche und Beschwerden nicht wohl unberücksichtiget bleiben können. Was aber etwa dennoch zu wünschen übrig wäre, dem können zunächst die Provinzial- und Kreisstande durch ihre Gutachten und Vorstellungen, jede in ihrem Bezirke, mög lichste Abhilfe verschaffen, während die Genehmigung des Ganzen den Kammern immer Vorbehalten bleibt. Sollten nun die in Vorstehendem entwickelten Grundzüge eines künftigen Verfahrens in Straßcnbausachen, — über deren -unleugbare Verfassungsmäßigkeit, Anwendbarkeit und Nützlich keit der Deputation einmüthige Ueberzeugung beiwohnt, —- den Beifall und die Genehmigung der Kammer finden, so erlaubt sich die Deputation noch zwei Einwürfe, welche vielleicht gegen die sofortige Anwendung erhoben werden könnten, in Folgendem kürzlich zu begegnen. — Sofern nämlich die Meinung aufgestellt werden sollte, daß die Vorlegung eines solchen, auf die Bewilli gungsjahre 1834, 1835 und 1836 erstreckten Planes an die jetzt versammelten Landstände darum unthunlich erscheine, weil a) die .Zeit zu den nöthigen Vorarbeiten zu kurz, und b) die Reorganisa tion der Kreis-und Provinzial-Stände noch nicht erfolgt sei, so kann sich die Deputation sä a. von der Unmöglichkeit, im Laufe dieses Sommers die nöthigen Vorarbeiten zu Stande zu bringen, keinesweges überzeugen. Man verkennt nicht, daß die Geschäfte der Kreis- und Amtshauptleute, anderer Behörden und Techniker sich für diesen Sommer um das Doppelte vermehren, wenn sie das für drei Jahre voraus thun sollen, was ihnen nach dem bis herigen Geschäftsgänge nur allemal für das nächste Jahr oblag; allein als unmöglich ist deshalb die Sache nicht anzusehen, son- derrn es wird sich die Ausführbarkeit gewiß ergeben, wenn die Regierung, wie wohl Nicht bezweifelt werden kann, sich für die Sache wirklich interessirt und den ausführenden Behörden gemes sene Instructionen dieserhalb zugehen läßt.— Eben so wenig mag sä b. die noch nicht erfolgte Reorganisation der Provinzial- und Kreis stände für ein absolutes Hinderniß der Anwendbarkeit gehakt ten werden, wenn man erwägt: einmal, daß es allerdings möglich ist, die Reorganisation der gedachten Stände noch rm Laufe dieses Jahres zu realisiren, und dann wäre dieß auch nicht, daß schon zu den bereits wirklich bestehenden Provinzial- und Kreis-Ständen in ihrer jetzigen Gestaltung mit Grund das Ver trauen gehegt werden darf, daß sie das Interesse ihrer Landes, theile hierunter mit Eifer und Treue wahrnehmen, und den in sie gesetzten Erwartungen vollständig entsprechen werden. — Da nun sonach die Deputation allerdings nirgend ein unbedingtes Hinderniß erblickt, warum nicht schon für die nächstbevorstehende Bewilligungsperiode der für verfassungsmäßig und angemessen erachtete Weg betreten werden könne, so findet sie sich bewogen, der Kammer vorzuschlagen: sie wolle im Einverständnisse mit der ersten Kammer die Königliche Regierung ersuchen: daß dieselbe bei Entwerfung der immer aufdie ganze Bcwilli« gungszeit sich erstreckenden Pläne für die Chaussee- und Stra ßenbaue, namentlich für die Neubaue, zuvörderst jedesmal die Provinzial- und Kreis-Stände mit ihren Gutachten und resp. Anträgen vernehmen, einen auf diesem Wege für die Jahre 1834, 1835 und 1836 entworfenen Plan nebst den nöthigen Unterlagen, und dem danach bemessenen Postulate annoch den gegenwärtig versammelten Kammern vorlegen, und unter Be rücksichtigung eines seinen Hauptzügen nach möglichst festste henden Systems in gleicher Weife bei jeder wiederkehrenden Bewilligungsperiode künftig verfahren möge. Und da hierbei die im §. 61. der Verfassungsurkunde vorbe haltene Reorganisation der Kreisstande nothwendig in Frage kom men muß, so hält es die Deputation für zweckmäßig, hiermit zu gleich das Gesuch um baldigste Vorlegung der neuen Kreistags- Ordnung zu verbinden. Abg. Clauß: Eine Petition, meine Herrn, von 21 Ihrer
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