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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Juli-August
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472148Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472148Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472148Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-07-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Juli-August 761
- Protokoll2. Kammer: 67. Sitzung 761
- Protokoll2. Kammer: 68. Sitzung 769
- Protokoll1. Kammer: 73. Sitzung 791
- Protokoll1. Kammer: 74. Sitzung 803
- Protokoll2. Kammer: 70. Sitzung 815
- Protokoll2. Kammer: 71. Sitzung 825
- Protokoll2. Kammer: 73. Sitzung 845
- Protokoll1. Kammer: 79. Sitzung 853
- Protokoll2. Kammer: 75. Sitzung 865
- Protokoll1. Kammer: 80. Sitzung 877
- Protokoll1. Kammer: 81. Sitzung 885
- Protokoll1. Kammer: 82. Sitzung 895
- Protokoll2. Kammer: 77. Sitzung 903
- Protokoll2. Kammer: 78. Sitzung 915
- Protokoll1. Kammer: 84. Sitzung 927
- Protokoll1. Kammer: 85. Sitzung 935
- Protokoll1. Kammer: 86. Sitzung 943
- Protokoll1. Kammer: 87. Sitzung 947
- Protokoll1. Kammer: 88. Sitzung 953
- Protokoll2. Kammer: 80. Sitzung 961
- Protokoll1. Kammer: 89. Sitzung 969
- Protokoll2. Kammer: 81. Sitzung 977
- Protokoll1. Kammer: 90. Sitzung 981
- Protokoll2. Kammer: 82. Sitzung 987
- Protokoll2. Kammer: 83. Sitzung 995
- Protokoll1. Kammer: 92. Sitzung 1005
- Protokoll1. Kammer: 94. Sitzung 1009
- Protokoll2. Kammer: 84. Sitzung 1019
- Protokoll2. Kammer: 85. Sitzung 1027
- Protokoll2. Kammer: 86. Sitzung 1033
- Protokoll2. Kammer: 87. Sitzung 1045
- Protokoll2. Kammer: 88. Sitzung 1055
- Protokoll1. Kammer: 96. Sitzung 1067
- Protokoll2. Kammer: 89. Sitzung 1075
- Protokoll1. Kammer: 97. Sitzung 1081
- Protokoll2. Kammer: 90. Sitzung 1089
- Protokoll2. Kammer: 91. Sitzung 1097
- Protokoll2. Kammer: 92. Sitzung 1109
- Protokoll1. Kammer: 99. Sitzung 1113
- Protokoll1. Kammer: 100. Sitzung 1121
- Protokoll2. Kammer: 94. Sitzung 1129
- Protokoll2. Kammer: 95. Sitzung 1143
- Protokoll1. Kammer: 102. Sitzung 1155
- Protokoll2. Kammer: 96. Sitzung 1163
- Protokoll1. Kammer: 104. Sitzung 1171
- Protokoll1. Kammer: 105. Sitzung 1179
- BandBand 1833,Juli-August 761
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112. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 18. Juli 1833. Nachrichten vom Landtage. Ein und achtzigste öffentliche Sitzung der er sten Kammer, am 11. Juli 1833. Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf, die Staatsangehörigkeit u. s. w. betreffend. §. 51. Die Sitzung, zu welcher sich 28 Mitglieder eingefunden, beginnt halb 11 Uhr; das Protocoll der letztvorherigen wird verlesen, nach Beifügung zweier Marginalbemerkungen geneh miget und durch die Mitglieder v. Leipziger und v. Posern mit vollzogen. Auf der Registrande sind neu eingegangen: 1) Protocollextract der 2. Kammer vom 24. Juni 1833, die Berathung über das Decret wegen Veräußerung vom Staatsgute betreffend; an die 2.Deputation. 2) Protocollextract vom 5.6)56. ein in geheimer Sitzung zu verhandelndes Decret vom 18. Mai betreffend; ist in einer auf heute angesetzten geheimen Session zu verhandeln. 3) Bürgermeister Wehner übergiebt einen ihm von einem gewissen Trage eingehändigten Aufsatz, die Gesinde ordnung betreffend; Resolution: Der diesen Gegenstand behan delnden außerordentlichen Deputation zu übergeben. Man geht zur Tagesordnung über, auf welcher sich die Fortsetzung der Berathung über das Gesetz, die Staatsangehö rigkeit und Staatsbürgerrecht betreffend, befindet. Man ist zuvörderst damit einverstanden, daß in Folge des früher gefaßten Beschlusses (s. Nr.1O5. u. 106. d.Bl.) die ganze 2. Abtheilung, von dem Staatsbürgerrechte handelnd, und so mit §. 47.—50. in Wegfall gebracht werde. Man beginnt deshalb die Verhandlung mit der dritten Abtheilung „vom Wohnsitze und der Aufnahme in die Orts gemeinde." Ueber diese Abtheilung entsteht zuvörderst eine allgemeine Discussion. Der Präsident theilt mit, daß ihm vom Bürgermeister Ritterstädt ein Vorschlag übergeben worden sei, nach wel chem sich die ganze Abtheilung in ihrer Stellung zum großen Theil anders gestalten würde. Bürgermeister Ritterstädt bemerkt hierzu Folgendes: Ich bin zwar im Allgemeinen mit der Ansicht des Gesetzentwur fes einverstanden; demohngeachtet kann ich nicht läugnen, daß gerade die richtige Auffassung dieser Abtheilung des Gesetzes mir unmöglich gewesen ist. Ich verkenne keineswegs die Schwierig keiten , welche dieser Gegenstand darbietet, zumal da in unserer Rechtstheorie die Bestimmungen über das Wohnsitzrecht noch gar nicht festgeftellt sind. Die Hauptschwierigkeit der Fassung aber liegt wohl in der schwankenden Terminologie desselben, in dem die Ausdrücke: „Wohnsitz, selbstständiger Wohnsitz und selbstständiger Aufenthalt" fast ganz gleichbedeutend gebraucht worden sind; ferner darin, daß die Bestimmungen des Gesetz entwurfs von denen der Städteordnung häufig abweichen; end lich in der Dunkelheit einiger Bestimmungen und in der Anord nung des Gesetzes. Allerdings soll sich die Kammer nicht im mer mit bloßen Fassungsfragen beschäftigen, allein gerade bei vorliegendem Gesetze ist dieß wohl mehr als jemals nöthig, da die Anwendung des Gesetzes auch in die Hände solcher kommt, welche sich einer besondern wissenschaftlichen Bildung nicht er freuen, denen also die Dunkelheit desselben noch mehr beschwer lich sein muß, als denen, welche des Rechts kundig sind. Wenn mein Vorschlag von der Kammer angenommen werden sollte, so ist dessen Ausführbarkeit sehr leicht. Ich ging dabei von der Ansicht aus, daß der Hauptgrundsatz, welcher im §. 73. ent halten ist, an die Spitze der ganzen Abtheilung gestellt werden müsse, da die Aufstellung der Regel, welche mit jenem §. be ginnt, doch füglich den im Gesetze vorausgestellten Ausnahmen vorweggesetzt werden muß, und sodann, weil die Bestimmun gen über die Wohnsitznahme an fremden Orten von denen über die Wohnsitznahme am Heimathsorte nicht getrennt werden dür fen , da fast über beide Gegenstände ganz dieselben Grundsätze angenommen sind. v. Deutlich schließt sich den ausgesprochenen Ansichten völlig an. Auch er habe dieses Gesetz so complicirt gefunden, und beständig auf Ausnahmen, Bedingungen und Modisica- tionen gestoßen, daß er selbiges für den praktischen Gebrauch durchaus nicht qualisicirt erachte. Der k. Commissar V. Günther entgegnet: Daß zwar das Gesetz, wenn man dessen Causalzusammenhang und Zweck mäßigkeit prüfen wolle, allerdings im Ganzen durchgegangen werden müsse. Komme man aber auf den praktischen Gebrauch desselben, so sei das erste Erforderniß eines Gesetzes Klarheit, und die werde man in dem vorliegenden nicht vermissen. Der k. Commissar v. Funk: Die Undeutlichkeit, welche man in diesem Gesetze finden wolle, habe weniger ihren Grund in der Fassung, als vielmehr in den verwickelten Umständen. Wenn man die Ueberschriften der einzelnen htz. zusammenstelle, werde sich die richtige Reihenfolge der Materien sogleich erge ben; lese man aber das Gesetz in abgerissenen Sätzen durch, dann könne leicht eine Verwirrung der Begriffe nicht zu umge hen sein. Schwierig sei die Fassung insonderheit dadurch, weit das Gesetz alle Verhältnisse des Lebens berühre, eine Einfach heit der Bestimmungen demnach unmöglich gewesen. Das Gesetz schicke das Wohnsitzrecht voraus, und zwar sowohl am fremden, als am Heimathsorte. Durch die Zusammenstellung
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