Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Juli-August
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472148Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472148Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472148Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-07-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Juli-August 761
- Protokoll2. Kammer: 67. Sitzung 761
- Protokoll2. Kammer: 68. Sitzung 769
- Protokoll1. Kammer: 73. Sitzung 791
- Protokoll1. Kammer: 74. Sitzung 803
- Protokoll2. Kammer: 70. Sitzung 815
- Protokoll2. Kammer: 71. Sitzung 825
- Protokoll2. Kammer: 73. Sitzung 845
- Protokoll1. Kammer: 79. Sitzung 853
- Protokoll2. Kammer: 75. Sitzung 865
- Protokoll1. Kammer: 80. Sitzung 877
- Protokoll1. Kammer: 81. Sitzung 885
- Protokoll1. Kammer: 82. Sitzung 895
- Protokoll2. Kammer: 77. Sitzung 903
- Protokoll2. Kammer: 78. Sitzung 915
- Protokoll1. Kammer: 84. Sitzung 927
- Protokoll1. Kammer: 85. Sitzung 935
- Protokoll1. Kammer: 86. Sitzung 943
- Protokoll1. Kammer: 87. Sitzung 947
- Protokoll1. Kammer: 88. Sitzung 953
- Protokoll2. Kammer: 80. Sitzung 961
- Protokoll1. Kammer: 89. Sitzung 969
- Protokoll2. Kammer: 81. Sitzung 977
- Protokoll1. Kammer: 90. Sitzung 981
- Protokoll2. Kammer: 82. Sitzung 987
- Protokoll2. Kammer: 83. Sitzung 995
- Protokoll1. Kammer: 92. Sitzung 1005
- Protokoll1. Kammer: 94. Sitzung 1009
- Protokoll2. Kammer: 84. Sitzung 1019
- Protokoll2. Kammer: 85. Sitzung 1027
- Protokoll2. Kammer: 86. Sitzung 1033
- Protokoll2. Kammer: 87. Sitzung 1045
- Protokoll2. Kammer: 88. Sitzung 1055
- Protokoll1. Kammer: 96. Sitzung 1067
- Protokoll2. Kammer: 89. Sitzung 1075
- Protokoll1. Kammer: 97. Sitzung 1081
- Protokoll2. Kammer: 90. Sitzung 1089
- Protokoll2. Kammer: 91. Sitzung 1097
- Protokoll2. Kammer: 92. Sitzung 1109
- Protokoll1. Kammer: 99. Sitzung 1113
- Protokoll1. Kammer: 100. Sitzung 1121
- Protokoll2. Kammer: 94. Sitzung 1129
- Protokoll2. Kammer: 95. Sitzung 1143
- Protokoll1. Kammer: 102. Sitzung 1155
- Protokoll2. Kammer: 96. Sitzung 1163
- Protokoll1. Kammer: 104. Sitzung 1171
- Protokoll1. Kammer: 105. Sitzung 1179
- BandBand 1833,Juli-August 761
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
113.. ' Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 19. Juli 1833. Nachrichten vom Landtage. Zwei und achtzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 12. Juli 1833. Fortsetzung derBerathung überden Gesetzentwurf, die Staatsangehörigkeit u. s. w. betreffend. §§. 52. u. 53. Die Sitzung, zu welcher sich 28 Mitglieder eingefunden, wird halb 11 Uhr eröffnet, das Protocoll der letztvorherigen verlesen', genehmigt, berichtigt und durch die Mitglieder O. Klien und Grafv. Hohenthal mit vollzogen. Auf der Registrande sind neu eingegangen: 1) Vorstellung des Raths zu Leipzig, den Wegfall der or dinären Landsteuer und der 6 Accisbeitragsquatember für Leip zig betreffend; an die 2. Deputation. 2) Bericht der 2. De putation, das allerhöchste Decret vom 9. Febr. wegen der Be stände der Staatskasse betreffend; über diesen Gegenstand soll in geheimer Sitzung Beschluß gefaßt werden. Man geht nunmehr zur Tagesordnung über, auf welcher sich die Fortsetzung der Berathung über das Gesetz, die Staats angehörigkeit, das Staatsbürgerrecht u. s. w. betreffend, be< findet. Der königl. Commissar v.Funk äußert sich zuvörderst da hin: Es seien gestern, weil man die Anordnung und Fassung der 3. Abtheilung des vorliegenden Gesetzes nicht für den prak tischen Gebrauch sich qualisicirend erachtet habe, mancherlei Vorschläge zur Erreichung dieses Zweckes gemacht worden. Er habe wohl gefühlt, daß sich Ausstellungen gegen die Fassung als zulässig machen ließen, und habe sich daher bemüht, eine Fassung im Sinne der gethanen Vorschläge zu bearbeiten, um auch hierin den Wünschen der Kammer zu entsprechen. Er sei dabei besonders darauf bedacht gewesen, die Vorschriften über die Wohnsitznahme der Ausländer von den Bestimmungen über die Wohnsitznahme der Inländer am fremden oder resp. Hei- mathsorte zu trennen. Daß, wie gestern geäußert worden, ein tz. über die Aufnahme in die Gemeinde vorausgestellt werde, halte er nicht für passend, weil dadurch die an sich nothwendig zusammengehörenden §§7 73. bis 79. geschieden würden. Eine zweckdienliche Anordnung hoffe er auf folgende Weise zu errei chen : Die ganze Abtheilung werde durch 3 Buchstaben in zu sondernde kleinere Theile zerfallen, und dabei werde in dem 1. unter ein h. vorausgehen, welcher den Begriff der Wohnsitz nahme und zugleich unter Hinweisung auf §. 73. u. flg. die Be stimmung enthielte, daß die Wohnsitznahme zur Aufnahme in die Gemeinde verpflichte. Darauf würden die 51., 52. und 53. folgen. Hierauf kämen in dem 2. Theile unter L. die Be dingungen der Wohnsitznahme zur Sprache, welche in den 54. bis 72. enthalten seien, und wären dabei unter s) die Be dingungen wegen der Inländer, und unter 5) die wegen der Ausländer besonders aufzuführen. Ob die Bestimmungen un ter -1) wegen der Inländer wiederum in 2 Theile, namentlich etwa 53) allgemeine Bestimmungen, und Illi) wegen der Wohn sitznahme an fremden Orten getheilt werden sollten, hänge da von ab, ob man einen wesentlichen Unterschied machen wolle, je nachdem die Wohnsitznahme am fremden oder Heimathsorte erfolge, und werde, wenn hier 2 Theile statt fänden, vielleicht auch bei b) den Bestimmungen wegen der Ausländer eine Ab theilung unter an) die allgemeinen, und unter bb) hie hesondern Bestimmungen enthalten können. Endlich würden unter 6. die 73.—79. folgen, und wäre dabei nur zu bemerken, daß sich h. 72. den übrigen in §. 74. enthaltenen Ausnahmen anschlie ßen würde. — Erhalte es übrigens für nothwendig, erst die speciellen Bestimmungen durchzugehen, um sich dann über die Fassung im Allgemeinen zu vereinigen. Er habe hierdurch der hohen Kammer eine Uebersicht gewahren tmh dern flebelstande abhelfen wollen, den man in der Fassung des Entwurfs finden zu können vermeinte. Dieses Schema erhält ungetheilten Beifall, und räth V. Deutrich selbiges zuvörderst zu Protocoll zu nehmen, und es dann mit dem früher gemachten Ritterstädtischen Vorschläge zu prüfen. Hiermit ist man allgemein einverstanden und tragt demnächst Referent tz. 52, vor, welcher folgenden In halts ist; (Vorübergehender Aufenthalt.) „Dagegen ist nicht als Kennzeichen der beabsichtigten Wohnsitznahme anzusehen: 1) die Ausübung der Schriftstellerei, die Ertheilung von Unterricht außer dem Falle der Errichtung eines Instituts, und die Betrei bung von Lohn- und Handarbeit, insofern nicht eines der in dem vorstehenden §. 51. unter 1. 2. und 4 bemerkten Verhältnisse damit verbunden ist und die Wohnsitznahme begründet; 2) em Verhaltniß, wie die im Z. 11. unter 1. bis 4. bezeichneten, unter gleicher Voraussetzung, und insofern nicht die Einwanderung mit Familie erfolgt; 3) das bloße Einmiethen oder die Einrichtung einer Wohnung ohne wirkliche Bewohnung des dießfallsigen Lo- cals. Wenn jedoch Jemand seine Familie in einem eignen oder fremden Local unterbringt, für seine Person aber, ohne besyndern Wohnsitz, an einem andern Orte sich aufhalt; so pmd dafür an genommen, daß er bei seiner Familie wohne. Erlangt er aber an diesem Orte ein Wohnsitzrecht, so erstreckt sich dieses auch auf seine auswärts wohnende Familie." v. Deutrich ergreift nun daß Wort: Er habe bei diesem tz, eine Bemerkung in Beziehung auf die Städteordnung zu machen. Im tz. H. der StädteordnunH sei bestimmt, daß dis selbstständigen, an einem Orte sich aufhaltenden Einwohner lediglich als Mitglieder der Stadtegemeinde zu betrachten seien. In diesem wäre nun Aufenthalt und Wohnsitznahme unter-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder