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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Juli-August
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472148Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472148Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472148Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-07-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Juli-August 761
- Protokoll2. Kammer: 67. Sitzung 761
- Protokoll2. Kammer: 68. Sitzung 769
- Protokoll1. Kammer: 73. Sitzung 791
- Protokoll1. Kammer: 74. Sitzung 803
- Protokoll2. Kammer: 70. Sitzung 815
- Protokoll2. Kammer: 71. Sitzung 825
- Protokoll2. Kammer: 73. Sitzung 845
- Protokoll1. Kammer: 79. Sitzung 853
- Protokoll2. Kammer: 75. Sitzung 865
- Protokoll1. Kammer: 80. Sitzung 877
- Protokoll1. Kammer: 81. Sitzung 885
- Protokoll1. Kammer: 82. Sitzung 895
- Protokoll2. Kammer: 77. Sitzung 903
- Protokoll2. Kammer: 78. Sitzung 915
- Protokoll1. Kammer: 84. Sitzung 927
- Protokoll1. Kammer: 85. Sitzung 935
- Protokoll1. Kammer: 86. Sitzung 943
- Protokoll1. Kammer: 87. Sitzung 947
- Protokoll1. Kammer: 88. Sitzung 953
- Protokoll2. Kammer: 80. Sitzung 961
- Protokoll1. Kammer: 89. Sitzung 969
- Protokoll2. Kammer: 81. Sitzung 977
- Protokoll1. Kammer: 90. Sitzung 981
- Protokoll2. Kammer: 82. Sitzung 987
- Protokoll2. Kammer: 83. Sitzung 995
- Protokoll1. Kammer: 92. Sitzung 1005
- Protokoll1. Kammer: 94. Sitzung 1009
- Protokoll2. Kammer: 84. Sitzung 1019
- Protokoll2. Kammer: 85. Sitzung 1027
- Protokoll2. Kammer: 86. Sitzung 1033
- Protokoll2. Kammer: 87. Sitzung 1045
- Protokoll2. Kammer: 88. Sitzung 1055
- Protokoll1. Kammer: 96. Sitzung 1067
- Protokoll2. Kammer: 89. Sitzung 1075
- Protokoll1. Kammer: 97. Sitzung 1081
- Protokoll2. Kammer: 90. Sitzung 1089
- Protokoll2. Kammer: 91. Sitzung 1097
- Protokoll2. Kammer: 92. Sitzung 1109
- Protokoll1. Kammer: 99. Sitzung 1113
- Protokoll1. Kammer: 100. Sitzung 1121
- Protokoll2. Kammer: 94. Sitzung 1129
- Protokoll2. Kammer: 95. Sitzung 1143
- Protokoll1. Kammer: 102. Sitzung 1155
- Protokoll2. Kammer: 96. Sitzung 1163
- Protokoll1. Kammer: 104. Sitzung 1171
- Protokoll1. Kammer: 105. Sitzung 1179
- BandBand 1833,Juli-August 761
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120. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnabends, den 27. Juli 1833. Nachrichten vom Landtage. Acht und achtzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 24. Juli 1833. Berathung über den Bericht der 1. und 2. Deputation der.1. Kammer, das unterm 14. Juli d.I. erlassene Decret, die in den Kreislanden auf den Oster- termin 1833 auszuschreibenden Brandversicherungsbeitrage betreffend. — Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf, die Staats angehörigkeit m s. w. betreffend. §8.88 — 90. Die Sitzung wird in Gegenwart von 29 Mitgliedern er öffnet; das Protokoll über die gestrige Sitzung verlesen und ge nehmigt. Auf der Registrande ist neu verzeichnet: 1) Ein Bericht der 4. Deputation über die Beschwerde der Policeiofsicianten zu Dresden hinsichtlich der Besoldungsab- züge. Man beschließt, solchen auf die Tagesordnung zu bringen, hält aber den Abdruck nicht erst für nöthig, da sowohl der Re ferent, als der V orstand der 4. Deputation versichern, daß die Sache sehr einfach und ohne Schwierigkeiten sei, man auch den Gegenstand selbst nicht für sehr wichtig erkennt. 2) Ein von der ersten und 2. Deputation gemeinschaftlich erstatteter Bericht, welcher das Decret vom 14. l. M. wegen der in den Kreislanden auf den Ostertermin 1833. auszuschreiben den Brandversicherungs-Beiträge betrifft (s. die Verhandlungen der 2. Kammer über diesen Gegenstand Nr. 113. S. 899. u.flg.) Er ist nach der gestern genommenen Verabredung bereits auf die heutige Tagesordnung gebracht worden, zu welcher man sofort übergeht. Der nurgedachte Bericht wird von dem ernannten Refe renten, v. D eutrich, vorgetragen, und lautet im Wesentli chen, wie folgt: Die 2. Kammer, an welche dieß Decret zuerst gelangt ist, hat sich mit dieser Abänderung des bisherigen Verfahrens voll kommen einverstanden erklärt, zugleich aber auch, in Folge des Gutachtens ihrer Deputation, beschlossen, einen Antrag an die Staatsregierung dahin zu richten, daß auch für den nächstfol genden, im Anfang des künftigen Jahres auszuschreibenden Termin ebenfalls nur ein Beitrag von 6 gl. von hundert Tha- lern der Versicherungssumme ausgeschrieben, und der übrige Be darf durch Vorschüsse aus der Staatskasse oder durch auf den Credit der Brandkasse aufzunehmende Darlehre angeschafft wer den möge, da die im Anfang des künftigen Jahres aufzubrin gende Vergüturgssumme über 400,000 Thlr. betragen, und sonst einen Beitrag von nahe an 16 gl. von Hundert Thalern erfordern werde. Die 1. und 2. Deputation der 1. Kammer hält sich über zeugt, daß es nicht erst der Empfehlung des im Decret enthalte nen Antrags zur Annahme desselben bedarf, da die Zweckmäßig keit sich von selbst darlegt. Eben so erscheint der von der 2. De putation der 2. Kammer gestellte Antrag wohl geeignet, den Kla gen zu begegnen, welche mit dem Jahre 1834 bei dem Aus schreiben eines Beitrags von 14 oder 16 gl. von Hundert noch lauter, wie die kaum verklungenen über die lästige Höhe der zu letzt ausgeschriebenen Beiträge, -geführt werden würden. Da gegen möchte aber auch dabei in Erwägung kommen, daß die erforderlichen Vorschüsse nur erst nach mehrern Jahren einzuzie hen sein würden, wenn man aus gleichen Rücksichten keinen ter minlichen Beitrag über 6gl. anfteigen lassen wollte. Da näm lich nach angestellter Erörterung der nach einem 10jährigen Durchschnitt ausfallende halbjährige Beitrag zur Brandkasse auf 5 gl. 7Apf. von Hundert Thalern des versicherten Werths zu berechnen ist, so könnte zu Wiedererlangung so beträchtlicher Vorschüsse, welche zu Deckung einer Summe von 400,000 Thlrn. bei einem unter die Hälfte des Bedarfs verminderten Aus schreiben von 6 gl. erforderlich sein würden, der Zeitraum von 6 Jahren kaum ausreichen, ja cs würde alsdann, wenn irgend ein größeres Brandunglück dazwischen trete, die Wiedererstat tung der Vorschüsse sich sehr verzögern. Demnächst dürften aber so bedeutende Vorschüsse aus den Beständen der Staats kasse, die doch für den Fall eines anderweiten außerordentlichen Bedarfs einen angemessenen Reservefonds bereit halten muß, auf längere Zeit nicht wohl zu entbehren sein, zumal da bereits von mehrern Seiten auf dieselben gerechnet wird. Sollten aber Anlehne für die Brandkasse gemacht werden, so würden die Zin sen wiederum von den Beitragspflichtigen zu decken fein. Da nun überhaupt dieser Vorschlag mit der annoch unentschiedenen Frage über die Fortdauer oder Umgestaltung der Brandkasse in einiger Beziehung steht, so ist die Deputation der Ansicht, daß die Berathung über diesen Gegenstand bis zur Beschlußfassung über den Gesetzentwurf über die Brandkasse auszusetzen sein möchte, indem das fragliche Ausschreiben erst im Monat Ja nuar künftigen Jahres zu erlassen ist. Jedenfalls würde dieser Beschluß, wie auch die Deputation der 2. Kammer erwähnt hat, auf die Annahme des im Decret enthaltenen Antrags ohne Einfluß sein. Nachdem der R efer ent die für das Gutachten der Depu tation sprechenden Gründe nochmals kurz zusammengefaßt und der k. Comm. v. Wietersheim die in Hinsicht der Brand versicherungsanstalt bestehende Einrichtung dargestellt hat, spre chen sich mehrere Mitglieder der Kammer, namentlich v. Beust auf Thosfell, v. Posern und D. Klien fü r die Ansicht der Deputation aus, indem sie, was insonderheit den zweiten
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