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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Juli-August
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472148Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472148Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472148Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-07-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Juli-August 761
- Protokoll2. Kammer: 67. Sitzung 761
- Protokoll2. Kammer: 68. Sitzung 769
- Protokoll1. Kammer: 73. Sitzung 791
- Protokoll1. Kammer: 74. Sitzung 803
- Protokoll2. Kammer: 70. Sitzung 815
- Protokoll2. Kammer: 71. Sitzung 825
- Protokoll2. Kammer: 73. Sitzung 845
- Protokoll1. Kammer: 79. Sitzung 853
- Protokoll2. Kammer: 75. Sitzung 865
- Protokoll1. Kammer: 80. Sitzung 877
- Protokoll1. Kammer: 81. Sitzung 885
- Protokoll1. Kammer: 82. Sitzung 895
- Protokoll2. Kammer: 77. Sitzung 903
- Protokoll2. Kammer: 78. Sitzung 915
- Protokoll1. Kammer: 84. Sitzung 927
- Protokoll1. Kammer: 85. Sitzung 935
- Protokoll1. Kammer: 86. Sitzung 943
- Protokoll1. Kammer: 87. Sitzung 947
- Protokoll1. Kammer: 88. Sitzung 953
- Protokoll2. Kammer: 80. Sitzung 961
- Protokoll1. Kammer: 89. Sitzung 969
- Protokoll2. Kammer: 81. Sitzung 977
- Protokoll1. Kammer: 90. Sitzung 981
- Protokoll2. Kammer: 82. Sitzung 987
- Protokoll2. Kammer: 83. Sitzung 995
- Protokoll1. Kammer: 92. Sitzung 1005
- Protokoll1. Kammer: 94. Sitzung 1009
- Protokoll2. Kammer: 84. Sitzung 1019
- Protokoll2. Kammer: 85. Sitzung 1027
- Protokoll2. Kammer: 86. Sitzung 1033
- Protokoll2. Kammer: 87. Sitzung 1045
- Protokoll2. Kammer: 88. Sitzung 1055
- Protokoll1. Kammer: 96. Sitzung 1067
- Protokoll2. Kammer: 89. Sitzung 1075
- Protokoll1. Kammer: 97. Sitzung 1081
- Protokoll2. Kammer: 90. Sitzung 1089
- Protokoll2. Kammer: 91. Sitzung 1097
- Protokoll2. Kammer: 92. Sitzung 1109
- Protokoll1. Kammer: 99. Sitzung 1113
- Protokoll1. Kammer: 100. Sitzung 1121
- Protokoll2. Kammer: 94. Sitzung 1129
- Protokoll2. Kammer: 95. Sitzung 1143
- Protokoll1. Kammer: 102. Sitzung 1155
- Protokoll2. Kammer: 96. Sitzung 1163
- Protokoll1. Kammer: 104. Sitzung 1171
- Protokoll1. Kammer: 105. Sitzung 1179
- BandBand 1833,Juli-August 761
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125. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 2. August 1833. Nachrichten vom Landtage. Zwei und achtzigste öffentliche Sitzung der zwei ten Kammer, am 31. Juli 1833. (Beschluß.) Beratung über einen Bericht der 3., und mehrere Berichte der 4. Deputat. Hierauf ging man zur Berathung über den Bericht der 4. Deputation, die Beschwerde des Bürgermeister Bernhard!, die ungleiche Vertheilung der Einquartierungslasten u. s. w. betref fend (siehe Registrande Nr.7.), über. Der Abg. Runde war Referent in der Sache, und ver liest das Dcputationsgutachten, wie folgt: Die Deputation hat in dieser Petition eine neue Bestäti gung der drückenden Ungleichheiten gefunden, welche in der sechs und dreißigsten öffentlichen Sitzung der 2. Kammer im Allgemei nen bereits von dem Vicepräsident V.-Haase vorstellig gemacht worden sind, und damals den Beschluß der Kammer bewirkten, daß diese Angelegenheit der 3. Deputation zur Prüfung überge ben wurde, um nach Vernehmung mit der 1. Kammer eine zeit gemäße Abänderung der bisherigen Leistungen für das Militair bei der Hohen Staatsregierung in Anregung zu bringen. — Die Deputation kann daher auch nicht anstehen, in Bezug auf den Antrag des Bürgermeister Bernhard! der Kammer vorzuschlagen, daß selbige ebenfalls der 3. Deputation als Beilage zu der ihr bereits übertragenen Prüfung zugewiesen werden möge. Die Kammer trat diesem Gutachten einstimmig bei. Hiernächst trug der Abg. Haußner als Referent den Be richt der dritten Deputation über die Petition des Abg. Roux, wegen Abänderung der Gesetzbestimmungen, daß Ge richtsobrigkeiten in ihren außerhalb der Grenzen ihrer Juris diction gelegenen Privatwohnungen giltige Acte der willkührli- chen Gerichtsbarkeit nicht zu expediren vermögen (siehe Registr. Nr. 9.), vor. Vor Vervollständigung dieses Berichtes selbst überlieferte der Herr Petent, den die Deputation von der beabsichtigten Be richtserstattung in Kenntniß gesetzt hatte, am 19. d. M. der3. Deputation unmittelbar eine schriftliche Erklärung, in deren In halte er jene ersucht, mit Begutachtung seines erwähnten Antra ges noch zur Zeit und so lange Anstand zu nehmen, bis entweder die, sicherm Vernehmen nach, im Laufe dieses Landtags zu er wartende Mittheklung der Staatsregieruug über diePatrimonial- gerichtspflege eingegangen oder eine Entscheidung vorhanden sein würde, daß sie nicht erfolgen werde. Die 3. Deputation nimmt keinen Anstand, die Kammer hier von in Kenntniß zu setzen und derselben anheim zu geben, ob sie ihrer Ansicht beizutreten gemeint sei, daß diese Petition des Deputirten Roux so lange auf sich beru hen möge, bis ein erneutes Gesuch um Wiederaufnahmeder Wirten Begutachtung und Berichtserstattung darüber bei der Kammer selbst eingegangen und von letzterer zur Berücksichti gung an die 3. Deputation abgegeben sein wird. Die Mitglieder der Kammer waren sofort damit einver standen. Bei dem Protocollextract der 1. Kammer, die Beweiskraft der Schlußzettel und Attestate geprüfter Mäkler betreffend (s. Registr. Nr. 10.), wird nach Verlesung desselben nichts erinnert, eben so auch bei dem Protocollextract derselben Kammer dm Bericht, ihrer ersten Deputation wegen des Gesetzentwurfs, das Verlesen der Gesetze und Gesetzesauszüge, auch Bekannt machung nicht kirchlicher Gegenstände von den Canzeln betref fend (siehe Registr. Nr. 11.), und bemerkt nur der erste Präsident, daß nun, nachdem über diese Gegenstände die Uebereinstim- mung beider Kammern vorhanden sei, die ständische Schrift ausgefertigt werden könne. - Hierauf geht man zur Berathung des Berichtes der 4. De putation, über die Petition des Friedrich Hohlfeld, welche der Abg. Domsch bevorwortet, und die auf Abänderung einiger Bestimmungen des Ablösungsgesetzes gerichtet ist (siehe Registr. Nr. 15.), über. Referent ist derAbg. Runde, welcher ein Separatvotum gestellt hatte. Das Deputationsgutachten lautet: Nach reiflicher Erwägung des Antrages sprach die Mehrheit der Deputation sich zwar für die Meinung aus, daß eine Abän derung der Bestimmungen über Ablösung der Laudemialpflicht gewissermaßen schon im Gesetz selbst angenommen zu sein scheint, indem die eigenthümlichen, von der imperativen Fassung aller übrigen abweichenden Eingangsworte des 90. tz. „bis auf weitere Anordnung" sich nun so interpretiren lassen; daß mithin der Zustand von Ungewißheit, der bereits factisch in jener Gesetz stelle begründet sei, durch eine Berathung der Kammer nicht erst hervorgerufen oder verlängert, sondern vielmehr gekürzt werden würde, und daß eine auf Provocation gestellte Verbindlichkeit zur Ablösung der Laudemialpflicht auch um so wünschenswerther sei, je weniger sich in Abrede stellen lasse, daß letztere die Verkäuflich keit der damit belasteten Grundstücke wesentlich erschwere, mithin eine Werthsverminderung derselben herbeiführe, zu häufigen Nechtsstreitigkeiten Veranlassung biete, und doch nur selten zur Ablösung kommen werde, wenn solche blos von einer freien Ver einigung dependent bliebe. Allein da bereits in der 38. Sitzung der 2. Kammer ein ähnlicher Antrag des Abg. Bäßler auf Ablö sung der Laudemialpflicht nach einseitiger Provocation mit ent schiedener Stimmenmehrheit abgeworfen worden ist, so sah sich die Deputation veranlaßt, diesen Gegenstand der vorliegenden
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