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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Juli-August
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472148Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472148Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472148Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-08-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Juli-August 761
- Protokoll2. Kammer: 67. Sitzung 761
- Protokoll2. Kammer: 68. Sitzung 769
- Protokoll1. Kammer: 73. Sitzung 791
- Protokoll1. Kammer: 74. Sitzung 803
- Protokoll2. Kammer: 70. Sitzung 815
- Protokoll2. Kammer: 71. Sitzung 825
- Protokoll2. Kammer: 73. Sitzung 845
- Protokoll1. Kammer: 79. Sitzung 853
- Protokoll2. Kammer: 75. Sitzung 865
- Protokoll1. Kammer: 80. Sitzung 877
- Protokoll1. Kammer: 81. Sitzung 885
- Protokoll1. Kammer: 82. Sitzung 895
- Protokoll2. Kammer: 77. Sitzung 903
- Protokoll2. Kammer: 78. Sitzung 915
- Protokoll1. Kammer: 84. Sitzung 927
- Protokoll1. Kammer: 85. Sitzung 935
- Protokoll1. Kammer: 86. Sitzung 943
- Protokoll1. Kammer: 87. Sitzung 947
- Protokoll1. Kammer: 88. Sitzung 953
- Protokoll2. Kammer: 80. Sitzung 961
- Protokoll1. Kammer: 89. Sitzung 969
- Protokoll2. Kammer: 81. Sitzung 977
- Protokoll1. Kammer: 90. Sitzung 981
- Protokoll2. Kammer: 82. Sitzung 987
- Protokoll2. Kammer: 83. Sitzung 995
- Protokoll1. Kammer: 92. Sitzung 1005
- Protokoll1. Kammer: 94. Sitzung 1009
- Protokoll2. Kammer: 84. Sitzung 1019
- Protokoll2. Kammer: 85. Sitzung 1027
- Protokoll2. Kammer: 86. Sitzung 1033
- Protokoll2. Kammer: 87. Sitzung 1045
- Protokoll2. Kammer: 88. Sitzung 1055
- Protokoll1. Kammer: 96. Sitzung 1067
- Protokoll2. Kammer: 89. Sitzung 1075
- Protokoll1. Kammer: 97. Sitzung 1081
- Protokoll2. Kammer: 90. Sitzung 1089
- Protokoll2. Kammer: 91. Sitzung 1097
- Protokoll2. Kammer: 92. Sitzung 1109
- Protokoll1. Kammer: 99. Sitzung 1113
- Protokoll1. Kammer: 100. Sitzung 1121
- Protokoll2. Kammer: 94. Sitzung 1129
- Protokoll2. Kammer: 95. Sitzung 1143
- Protokoll1. Kammer: 102. Sitzung 1155
- Protokoll2. Kammer: 96. Sitzung 1163
- Protokoll1. Kammer: 104. Sitzung 1171
- Protokoll1. Kammer: 105. Sitzung 1179
- BandBand 1833,Juli-August 761
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126. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnabends, den 3. August 1833. Nachrichten vom Landtage. Drei und achtzigste öffentliche Sitzung der zwei ten Kammer, am 2. August 1833. (Beschluß.) Berathung über mehrere Berichte der 4. Deputation. Zuvörderst erbittet sich nun der Abg. Haußner das Wort, um sich gegen den ihm in der letzten Sitzung gemachten Vor- wurf (s. Nr. 125 d. Bl. S. 990), als habe er eine Unwahrheit rücksichtlich des behaupteten Abweichens von der Landtagsord- nung gesagt, zu rechtfertigen, und führt daher mehrere Fälle an, wo die Kammer von der Landtagsordnung abgewichen sei, namentlich bezieht er sich auf die Sitzung vom 26. Januar, wo man von der Bestimmung des §. 103. bei den Wahlen abge gangen fei; ferner in der Sitzung vom 8. Februar sei bei einem Anträge der dritten Deputation die Abstimmung durch Abgabe der Stimmen geschehen, während sie durch Erhebung von den Sitzen hätte statt finden sollen. Ferner sei im tz. 116. bestimmt, daß die zu berathenden Gegenstände erst auf die Tagesordnung kommen sollten; nichts desto weniger wisse die Kammer wohl, daß viele Berichte sofort zur Berathung gekommen seien. End lich sollten nach tz.38. keine geheimen Sitzungen statt finden, als wenn v. einem durch 2 unterst. Mitgliederdaraüf angetragen wor den und diesem Anträge ein Viertel der Kammermitglieder bei getreten sei, und doch seien geheime Sitzungen gehalten worden, ohne daß dieß geschehen sei. Uebrigens sei auch über zwei Amen dements, ohne daß diese unterstützt worden, abgestimmt wor den, und ein Beschluß, der bei der Berathung über das Ge setz, die gemischten Ehen betreffend, gefaßt worden, sei später wieder zurückgenommen und anders abgestimmt worden. Der zweite Secretair Richter bemerkt hierauf, daß es vorzüglich darauf ankomme, ob sich der Abg. Roux damit zu frieden stelle, worauf jedoch der Abg. Roux erwiedert, daß er nicht auf eine Rechtfertigung angetragen, und daher auch nicht auf die geschehene Rechtfertigung eingehen könne. Der Abg. und Secretair Richter erinnert hiernach, wie er gewünscht hätte, daß der geehrte Abgeordnete, wenn die Kam mer wirklich solche Ausnahmen gemacht hatte, dieß bei jener Gelegenheit angebracht hätte, wo sie geschehen, um nicht erst später der Kammer darüber einen Vorwurf zu machen. Darauf erklärt der Abg. Haußner, daß er der Kammer durchaus keinen Vorwurf habe machen wollen; er glaube nicht, daß, wenn auch formell gegen die Landtagsordnung gefehlt wor den sei, dieses auf das Wohl oder Wehe der Nation Einfluß habe, und deßwegen habe er auch'jdie Discufsion nicht stören wollen, wenn er auch etwas Fehlerhaftes in dieser Beziehung bemerkt habe. Nun geht man zur Verlesung mehrerer von der 4. Deputa tion übergebenen und in der Negistrande angeführten Berichte über, und zwar 1) zum Berichte über die von dem Vorsteher des wundärztlichen Vereins, Chirurg Bünger, eingereichte Pe tition, die Aufrechthaltung des chirurgischen Wirkungskreises und Bedrückungen desselben betreffend (s. Negistrande Nr. 8.) Referent war der Abg. v. Wiesand. Die Mitglieder der vierten Deputation waren in Ansehung der hierauf zu fassenden Resolution getheilter Meinung. Einige Deputationsmitglieder, Meisel, Job, v. Wiesand, sind nämlich der Ansicht, daß diese Beschwerdeschrift nach Vorschrift des tz. 111. der Verfassungsurkunde und des tz. 118. der Landtags ordnung abzuweisen sei, weil selbige noch nicht bis zu den be treffenden Ministerien gelangt und ohne Abhilfe geblieben ist. Die übrigen Deputationsmitglieder, Sachße, Runde und Bach, glauben dagegen, daß die vorliegende Petition zu gleich Anträge auf Erlassung von Gesetzen enthalte, mithin aus einem allgemeinen Gesichtspuncte zu betrachten sei, der vorge dachten ermangelnden Nachweisung ohnerachtet, die Petition nicht abzuweisen, sondern zur Berichtserstattung geeignet sei. In Folge dieser getheilten Meinungen wurde nun Bericht über den vorliegenden Gegenstand erstattet, dessen Hauptinhalt wir des gleich zu erwähnenden Beschlusses wegen erst später mittheilen werden. Der erste Präsident stellt nämlich an die Kammer die Frage, ob sie diesen Gegenstand sogleich in Berathung ziehen oder erst auf die Tagesordnung bringen wolle. Der Abg. Sachße erklärt sich für die sofortige Berathung, die Abg. Axt und Eisen stuck aber wünschen ihn auf die Ta gesordnung gebracht, worauf man darüber abstimmt und ein stimmig beschließt, den Gegenstand auf die Tagesordnung zu bringen. Der zweite Bericht wurde vom Referenten Job erstattet über die im Namen der in den unter dem Rath zu Zittau stehen den 24 verschiedenen Dorfgemeinden Oberfriedersdorf rc. wohn haften Weber, Christian Friedrich Israel und Genossen, durch den Adv. v. Marschner zu Dresden eingereichte Petition. Das Gutachten der Deputation lautete im Wesentlichen folgendermaßen: Nachdem die Deputation sich über die Eingabe in formeller Hinsicht ausgelassen, bemerkt sie in materieller Hinsicht, daß sie nicht aus den Augen lassen könne, daß Bittsteller selbst in deren Schrift zugegeben haben, daß dem Nathe zu Zittau ein formales Recht zustehe, die fraglichen Stuhlzinsen zu erheben,
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