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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Juli-August
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472148Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472148Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472148Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-08-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Juli-August 761
- Protokoll2. Kammer: 67. Sitzung 761
- Protokoll2. Kammer: 68. Sitzung 769
- Protokoll1. Kammer: 73. Sitzung 791
- Protokoll1. Kammer: 74. Sitzung 803
- Protokoll2. Kammer: 70. Sitzung 815
- Protokoll2. Kammer: 71. Sitzung 825
- Protokoll2. Kammer: 73. Sitzung 845
- Protokoll1. Kammer: 79. Sitzung 853
- Protokoll2. Kammer: 75. Sitzung 865
- Protokoll1. Kammer: 80. Sitzung 877
- Protokoll1. Kammer: 81. Sitzung 885
- Protokoll1. Kammer: 82. Sitzung 895
- Protokoll2. Kammer: 77. Sitzung 903
- Protokoll2. Kammer: 78. Sitzung 915
- Protokoll1. Kammer: 84. Sitzung 927
- Protokoll1. Kammer: 85. Sitzung 935
- Protokoll1. Kammer: 86. Sitzung 943
- Protokoll1. Kammer: 87. Sitzung 947
- Protokoll1. Kammer: 88. Sitzung 953
- Protokoll2. Kammer: 80. Sitzung 961
- Protokoll1. Kammer: 89. Sitzung 969
- Protokoll2. Kammer: 81. Sitzung 977
- Protokoll1. Kammer: 90. Sitzung 981
- Protokoll2. Kammer: 82. Sitzung 987
- Protokoll2. Kammer: 83. Sitzung 995
- Protokoll1. Kammer: 92. Sitzung 1005
- Protokoll1. Kammer: 94. Sitzung 1009
- Protokoll2. Kammer: 84. Sitzung 1019
- Protokoll2. Kammer: 85. Sitzung 1027
- Protokoll2. Kammer: 86. Sitzung 1033
- Protokoll2. Kammer: 87. Sitzung 1045
- Protokoll2. Kammer: 88. Sitzung 1055
- Protokoll1. Kammer: 96. Sitzung 1067
- Protokoll2. Kammer: 89. Sitzung 1075
- Protokoll1. Kammer: 97. Sitzung 1081
- Protokoll2. Kammer: 90. Sitzung 1089
- Protokoll2. Kammer: 91. Sitzung 1097
- Protokoll2. Kammer: 92. Sitzung 1109
- Protokoll1. Kammer: 99. Sitzung 1113
- Protokoll1. Kammer: 100. Sitzung 1121
- Protokoll2. Kammer: 94. Sitzung 1129
- Protokoll2. Kammer: 95. Sitzung 1143
- Protokoll1. Kammer: 102. Sitzung 1155
- Protokoll2. Kammer: 96. Sitzung 1163
- Protokoll1. Kammer: 104. Sitzung 1171
- Protokoll1. Kammer: 105. Sitzung 1179
- BandBand 1833,Juli-August 761
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M 138. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnabends, den 17. August 1833. Nachrichten vom Landtage. Neun und achtzigste öffentliche Sitzung der zwei ten Kammer, am 13. August i833. (Beschluß.) Fortsetzung der spcciellcn Bcrcrthung über das Dccret, die Errichtung von Kreisdirectioncn betreffend. DerAbg. v. Mayer: So sehr ich das ehre, was gewiß in bester Meinung und aus wohlerwogenen Gründen von dem Herrn Staatsminister vorgetragen und behauptet worden ist, so muß ich doch offen bekennen, daß ich mich dadurch in mei ner Ansicht von der Sache nicht erschüttert fühle. Zwei Ideen sind cs vornehmlich, welche auf die gegenwärtige Discussion be deutend zu wirken scheinen, und welche ich Zunächst bestreiten muß. Einmal legt man ein großes Gewicht darauf, sich Kirche und Staat in einer feindlichen Opposition gegen einander zu denken, gleich als fei eines von dem andern bedroht, und müsse bedacht sein, sich nicht aus seinen Verschanzungen heraustreiöen zu lasten. Dieß ist eine irrige Meinung. Staat und Kirche stehen neben einander, ohne daß ihre Grenzen sich je berühren können: jener ist das Reich des Sichtbaren, diese des Unsicht baren, eine Verbindung der Geister; denkt man an die Perso nen, so hat man eine gesellschaftliche Verbindung, den Staat, vor Augen. Dieß gilt doppelt von einem christlichen Staate: jeder Bürger darin ist Christ und Staatsbürger zugleich; so wenig daher Jemand mit sich selbst in Opposition stehen kann, so wenig kann es Kirche und Staat. — Zweitens halt man cs für möglich, durch irgend ein menschliches Institut auf die freie Ueberzeugung der Geister zu wirken, und Glaubenseinheit zu ! erzielen. Vergeblicher Wahn! Die Zeit ist ewig wandelbar, Niemand vermag ihren: Einflüsse Grenzen zu setzen, Niemand die Meinung stabil zu machen. Die Geschichte aller Zckchn, selbst die der christlichen Kirche bezeugen dieß. Einheit des Glaubens ist nur in Bezug auf die einfachen Grundwahrheiten unserer Religion gedenkbar, ihre Stütze ist die christliche Reli gion selbst, sie ist erreicht dadurch, daß wir Alle zur christlichen Religion uns bekennen. Jedes menschliche Dogma dagegen ist Sache der freien Ueberzeugung des Einzelnen, die sich bei je- t dem verschieden gestaltet, und worüber Niemand zu richten hat, s ob sie nach der Meinung anderer auch die wahre sei. Niemand ? kann daher hintreten und sagen, dieses oder jenes sei die religiöse Ueberzeugung der Mehrheit der Staatsglieder: Niemand, auch kein Consistorium, kann befehlen, dieses solle geglaubt werden, jenes nicht. — Ich gehe nun auf das Specielle dessen über, was von dem Ministerium angeführt worden ist, um die Nothwen- digkeit des Fortbestehens der Consistoricn zu begründen.- Nach der gehörten Mittheilung bleibt dm Eonsistorien kein weiterer - Geschäftskreis übrig, als der für die innen: Angelegenheiten der Kirche: man ist nämlich der Meinung, daß die Neligionsgesell- schaft eine collegialisch eingerichtete Behörde verlange, welche über das Dogma zu wachen, den Cultus zu leiten, und die Disciplin zu handhaben habe. Was das Dogma anlangt, so verzichte ich auf eine weitere Ausführung, indem ich mich auf ° das bereits Gesagte beziehe. Ich erinnere nur noch an die Kirchen - Concilien, Synoden, und die bisherige Existenz der Eonsistorien. Hat man damit bisher den wechselnden Meinun gen, den Glaubensspaltungen einen Damm entgegenzusctzen vermocht, und ist dieß nicht eben ein offenbarer Beweis, daß Eonsistorien hierunter nichts helfen? War es bis jetzt nicht mög lich, die Verschiedenheit der Meinung in religiösen Dingen zu unterdrücken, trotz dem, daß Eonsistorien bestanden, so wird es auch künftig nicht möglich sein. Allerdings ist es zu machen, daß hierbei ein Zwang nach Außen eintritt; dieß ist der Vor- theil der katholischen Kirchenverfassung, die eine scheinbare Glau benseinheit herbeiführt; allein inan glaube nur nicht, daß diese Einheit in den Gemüthcrn sei: auch unter den Katholiken gicbt es so viele Meinungen und Spaltungen, daß selbst der Papst und das Cardinalscollegiun: nicht vermögend sind, hierunter eine wirkliche Einheit herzustcllen. Ist es aber dort nicht mög lich, so sehe ich auch nicht ein, warum sich hier die Eonsistorien damit beschäftigen sollen. Zudem halte ich diesen Gegenstand gar nicht für das ausschließliche Eigenthum der Geistlichkeit. Ich glaube vielmehr, daß jeder Christ den Beruf und das Recht, ja selbst die Pflicht habe, in der heil. Schrift zu forschen, ob das Dogma der Kirche mit jener im Einklänge stehe, und das selbe, wenn er es nicht so finden sollte, nach seiner eigenen Ueberzeugung zu gestalten. Daß aber diese freie Forschung, diese Glaubensfreiheit weder selbst gefährlich auf Andere wirke, noch von Außen bedroht werden könne, dafür finde ich im tz.41. der Verfassungsurkunde hinlängliche Garantie. ' Wenn man ferner sagt, es müsse Behufs des Cultus und zur Leitung und Beaufsichtigung der Liturgie eine Behörde da sein, indem man dieß den Kreisduectionen nicht überlassen könne; so ist dieß auch gar nicht die Meinung, denn hierzu ist das Cult- Ministerium vorhanden. Vornehmlich hat man hierbei die Ein führung einer neuen Agende vor Augen. Man wird aber hierzu nicht verfchreitcn, ohne die Geistlichkeit des Landes vorher dar über gehört und ihre Ansichten vernommen, ohne der Kammer hiervon Mittheilung gemacht und ihre Erklärung erhalten zu ha ben. Ist dieß geschehen, dann läßt sich mit Sicherheit annehmen, daß die Mehrheit des Volkes damit einverstanden ist, und es be darf hierbei nicht der Eonsistorien.
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