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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Juli-August
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472148Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472148Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472148Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 90. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-08-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Juli-August 761
- Protokoll2. Kammer: 67. Sitzung 761
- Protokoll2. Kammer: 68. Sitzung 769
- Protokoll1. Kammer: 73. Sitzung 791
- Protokoll1. Kammer: 74. Sitzung 803
- Protokoll2. Kammer: 70. Sitzung 815
- Protokoll2. Kammer: 71. Sitzung 825
- Protokoll2. Kammer: 73. Sitzung 845
- Protokoll1. Kammer: 79. Sitzung 853
- Protokoll2. Kammer: 75. Sitzung 865
- Protokoll1. Kammer: 80. Sitzung 877
- Protokoll1. Kammer: 81. Sitzung 885
- Protokoll1. Kammer: 82. Sitzung 895
- Protokoll2. Kammer: 77. Sitzung 903
- Protokoll2. Kammer: 78. Sitzung 915
- Protokoll1. Kammer: 84. Sitzung 927
- Protokoll1. Kammer: 85. Sitzung 935
- Protokoll1. Kammer: 86. Sitzung 943
- Protokoll1. Kammer: 87. Sitzung 947
- Protokoll1. Kammer: 88. Sitzung 953
- Protokoll2. Kammer: 80. Sitzung 961
- Protokoll1. Kammer: 89. Sitzung 969
- Protokoll2. Kammer: 81. Sitzung 977
- Protokoll1. Kammer: 90. Sitzung 981
- Protokoll2. Kammer: 82. Sitzung 987
- Protokoll2. Kammer: 83. Sitzung 995
- Protokoll1. Kammer: 92. Sitzung 1005
- Protokoll1. Kammer: 94. Sitzung 1009
- Protokoll2. Kammer: 84. Sitzung 1019
- Protokoll2. Kammer: 85. Sitzung 1027
- Protokoll2. Kammer: 86. Sitzung 1033
- Protokoll2. Kammer: 87. Sitzung 1045
- Protokoll2. Kammer: 88. Sitzung 1055
- Protokoll1. Kammer: 96. Sitzung 1067
- Protokoll2. Kammer: 89. Sitzung 1075
- Protokoll1. Kammer: 97. Sitzung 1081
- Protokoll2. Kammer: 90. Sitzung 1089
- Protokoll2. Kammer: 91. Sitzung 1097
- Protokoll2. Kammer: 92. Sitzung 1109
- Protokoll1. Kammer: 99. Sitzung 1113
- Protokoll1. Kammer: 100. Sitzung 1121
- Protokoll2. Kammer: 94. Sitzung 1129
- Protokoll2. Kammer: 95. Sitzung 1143
- Protokoll1. Kammer: 102. Sitzung 1155
- Protokoll2. Kammer: 96. Sitzung 1163
- Protokoll1. Kammer: 104. Sitzung 1171
- Protokoll1. Kammer: 105. Sitzung 1179
- BandBand 1833,Juli-August 761
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/AF 14V. Außerordentliche Beilage zur -Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 20. August 1833. Nachrichten vom Landtage. Neunzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kam mer, am 15. August 1833. (Beschluß.) Fortsetzung der specrellen Bcrathung über das Decret, die Errichtung von Kreisdirectionen betreffend. Nachdem der Präsident der Ansicht des Aög. aus dem Winkel beigetreten, nimmt der königliche Commissar von Wie tersheim das Wort, indem er anführt, daß über die Art und Weise, wie die Amtshauptleute an den Geschäf ten der Kreisdirection Theil nehmen sollen, einige Dun kelheit vorzuwalten scheine; alles aber der Kammer klar und umständlich vorzulegen, sei nicht möglich gewesen. Was man auch über die Nothwendigkeit und Wichtigkeit der (Kollegialität gesagt habe, so sei doch so viel gewiß, daß ein großer Theil der Geschäfte bureaukratisch eingerichtet würde, so zwar, daß in einer Woche höchstens zweimal, vielleicht auch nur einmal die Nothwendigkeit einer collegialischen Berathung eintreten dürfte. An den bureaukratischen Arbeiten der Kreis behörde würden die Amtshauptlcute nun nie Theil haben, und die Zuziehung der Amtshauptleute würde wesentlich darin beste hen, daß sie wichtigere Gegenstände durch ihre Aufklärungen erläutern, und statt einen schriftlichen Vortrag abzustatten, so- " gleich mündlich über einen Gegenstand Vorträgen könnten. Da durch würde aber einmal die Sache selbst abgekürzt, dann eine Austauschung der gegenseitigen Ansichten herbeigeführt, und zuletzt könnten aus diese Weise Lücken und Dunkelheiten, wel che in einem schriftlichen Vortrage statt gefunden hatten, auf das Beste beseitigt werden. Wei weit entfernten Amtshaupt leuten übrigens, die durch Geschäfte zu sehr beschränkt seien, könne auch künftig vielleicht die Nothwendigkeit eintreten, schrift lichen Bericht zu erstatten, und den mündlichen Vortrag nur auf die Sitzungen, in denen sie gegenwärtig seien, zu beschrän ken. Wenn dagegen auch nur der Amtshauptmann, welcher am Orte der Kreisregierung wohne, an den Berathungen Theil nehme, und auch Gegenstände vorkämen, welche nicht seinen Kreis beträfen, so würde dieß doch wünschenswerth sein, weil die Kreisdircction dann mit einem Mitglieds vermehrt und durch seine Kenntnisse bereichert würde. Vielleicht könnten in Zukunft den Amtshauptleuten kleinere Kreise zugetheilt werden, obwohl dieses jetzt noch nicht abzusehen sei. Er hoffe, daß sich die Kammer mit diesen Erläuterungen zufrieden stellen werde. — Der Abg. As. Richter (aus Zwickau) hält die Discussion über diesen Gegenstand für eine der wichtigsten Berathungen über den vorliegenden Gesetzentwurf. Sie betreffe zwar nur das Ver- hältniß der Kreisdirectionen zu den Amtshauptleuten, er könne aber kaum zweifeln, daß man hier weiter und zugleich auf das Verhältniß der Kreisdirectionen zu der obersten Centralverwal tung und zu den Unterbehörden sehen müsse. Was die Amts hauptleute betreffe, so möchte er der Meinung sein, daß sie dem selben Loose unterliegen müßten, welchem die Consistorien bei der Confessionen unterliegen; denn durch die Überweisung der Nekrutirungsangelegcnheiten, der Einführung der Städte- und Dorfgemeindeordnung an die Kreisregierungen blieben für die Amtshauptleute nicht so viel Geschäfte übrig, daß sie in ihren jetzigen Bezirken ausreichend beschäftigt werden könnten. Er glaube, daß man dem Gutachten der Deputation beistimmen könne, obwohl die Deputation selbst spater davon abgegangen zu sein scheine, daß nämlich die Amtshauptleute aufgehoben, und ihre Geschäfte an die Kreisregierungen überwiesen werden möchten. Daß bei diesen sodann das Personal vermehrt wer den müßte, verstehe sich von selbst, dieß würde aber, da die Gegenstände bei den Kreisregierungen collegialisch behandelt würden, nur vortheilhaft sein. Uebrigens seien noch andere Mittelbehörden im Lande vorhanden, in Betreff deren Bei behaltung und Aufhebung eine sorgfältige Bcrathung anzu stellen sein dürfte, und er erlaube sich folgendes zu bemerken, ob es für die Wirksamkeit der Kreisdirectionen gut sei, wenn noch Centralmittelbehörden fortbestünden, wie das Oberpost amt, Oberbergamt u. s. w.? Er halte vielmehr dafür, daß für deren Aufhebung dieselben Gründe sprächen, welche die Negierung bewogen hatten, die Centrallandesregierung auf zuheben. Eine Centralverwaltung scheine ihm nur bei der höch sten Behörde zweckmäßig zu sein; wenn aber Miltelbehör den Verwaltungsangelegenheiten central verwalten sollten, so könne Nachtheil daraus entstehen. Das Post- und Bergwesen namentlich beruhten aufPrivilegien, ausschließenden Vorrechten. Würden nun solche Institute durch eine Central-Verwaltungs- Behörde besorgt, so müsse der Nachtheil daraus erwachsen, daß die oberste Regierung nur schwer zur Kenntniß der Vortheile oder Nachtheile dieser Institute gelangen könne, was auch wirk lich der Fall zu sein scheine. Er gebe nun der Kammer anheim, ob neben den Kreisdirectionen noch die Kreisforstmeistereien, Oberpost - und Oberbergämter u. s. w. ferner bestehen sollen, und wenn er auch zugebe, daß ein vollkommnes Wegräumen alles dessen, was bisher als Mittelbehörde bestand, unklug er scheinen könnte, so sei er doch der Meinung, daß wenigstens im Plane mehr Vollständigkeit und Ausführlichkeit in Betteff der Mittelbehörde statt finden müßte, als im vorliegenden Pla ne der Fall sei. Der Präsident v. Leyßer findet die Amtshauptleute für höchst nützlich und wohlthätig für das Land, nur müßten Män-
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