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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Juli-August
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472148Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472148Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472148Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-08-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Juli-August 761
- Protokoll2. Kammer: 67. Sitzung 761
- Protokoll2. Kammer: 68. Sitzung 769
- Protokoll1. Kammer: 73. Sitzung 791
- Protokoll1. Kammer: 74. Sitzung 803
- Protokoll2. Kammer: 70. Sitzung 815
- Protokoll2. Kammer: 71. Sitzung 825
- Protokoll2. Kammer: 73. Sitzung 845
- Protokoll1. Kammer: 79. Sitzung 853
- Protokoll2. Kammer: 75. Sitzung 865
- Protokoll1. Kammer: 80. Sitzung 877
- Protokoll1. Kammer: 81. Sitzung 885
- Protokoll1. Kammer: 82. Sitzung 895
- Protokoll2. Kammer: 77. Sitzung 903
- Protokoll2. Kammer: 78. Sitzung 915
- Protokoll1. Kammer: 84. Sitzung 927
- Protokoll1. Kammer: 85. Sitzung 935
- Protokoll1. Kammer: 86. Sitzung 943
- Protokoll1. Kammer: 87. Sitzung 947
- Protokoll1. Kammer: 88. Sitzung 953
- Protokoll2. Kammer: 80. Sitzung 961
- Protokoll1. Kammer: 89. Sitzung 969
- Protokoll2. Kammer: 81. Sitzung 977
- Protokoll1. Kammer: 90. Sitzung 981
- Protokoll2. Kammer: 82. Sitzung 987
- Protokoll2. Kammer: 83. Sitzung 995
- Protokoll1. Kammer: 92. Sitzung 1005
- Protokoll1. Kammer: 94. Sitzung 1009
- Protokoll2. Kammer: 84. Sitzung 1019
- Protokoll2. Kammer: 85. Sitzung 1027
- Protokoll2. Kammer: 86. Sitzung 1033
- Protokoll2. Kammer: 87. Sitzung 1045
- Protokoll2. Kammer: 88. Sitzung 1055
- Protokoll1. Kammer: 96. Sitzung 1067
- Protokoll2. Kammer: 89. Sitzung 1075
- Protokoll1. Kammer: 97. Sitzung 1081
- Protokoll2. Kammer: 90. Sitzung 1089
- Protokoll2. Kammer: 91. Sitzung 1097
- Protokoll2. Kammer: 92. Sitzung 1109
- Protokoll1. Kammer: 99. Sitzung 1113
- Protokoll1. Kammer: 100. Sitzung 1121
- Protokoll2. Kammer: 94. Sitzung 1129
- Protokoll2. Kammer: 95. Sitzung 1143
- Protokoll1. Kammer: 102. Sitzung 1155
- Protokoll2. Kammer: 96. Sitzung 1163
- Protokoll1. Kammer: 104. Sitzung 1171
- Protokoll1. Kammer: 105. Sitzung 1179
- BandBand 1833,Juli-August 761
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnabends, den 24. August 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundertste öffentliche Sitzung der ersten Kam mer, am 20. August 1833. Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf, das Verfahren in Administrativ-Zustizsachcn betreffend. Z. 19. 20. Die Sitzung, halb 11 Uhr eröffnet, beginnet mit Verle sung des Protokolls der vorigen Sitzung. Letzteres wird von der Kammer genehmiget, uud durch die Mitglieder O. v. Am mon und Bischof Mau ermann mit vollzogen. Auf der Registrande befinden sich heute: 1) Der Gerichtsdirector Aug. Friedrich Wehner zu Plauen erklärt sich die Stelle eines substituirten Mitgliedes des Staats gerichtshofs anzunehmen; nach Vorlesung der Schrift beschließt man, selbige zu den Acten zu nehmen. 2) Der Staatsminister v. Lindenau übersendet eine Beschwerde des Correctionairs Schneider zu Waldheim wegen angeblicher Justizverweigerung; an die 4. Deputation. 3) Gesuch der 6. Compagnie der Com- munalgarde zu Leipzig um Bevorwortung ihrer Wiederherstel lung. 4) Protocollextract der 2. Kammer vom 29. Juli, die Genehmigung der wegen Veräußerung vom Staatsgute ent worfenen Schrift betreffend. Die heutige Tagesordnung, zu der man nunmehr übergeht, enthalt die Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf, das Verfahren in Administrativ - Justizsachen betreffend. Re ferent ist v. Carlowitz. Vor Allem wird tz. 4. wiederum vorgenommen, dessen Ab stimmung man bis zu der über §. 18. ausgesetzt gelassen hatte; zu ihm hatte früher v. Klien ein Amendement gestellt. Referent bemerkt, wie man wohl nun tz. 4. um so eher unverändert annehmen dürfe, weil durch die bei tz. l18. beschlos sene Bildung der obersten Recursinstanz eine vollständige Siche rung des Rechtsschutzes erlangt sei, dadurch auch der Zusam mensetzung der Kreisdirectionen keineswegs vorgegriffen werde, es auch immer noch offen bleibe, die dabei etwa noch zu neh menden Rücksichten eintreten zu lassen. v. Deutrich: Auch er sei der Ueberzeugung, daß km We sentlichen der Annahme des tz. 4. nichts mehr entgegenstehen wer de, da es ja Absicht der Regierung sei, die 3 bei den Kreisdi rectionen einzurichtenden Stellen mit 2 juristisch befähigten Sub» jecten zu besetzen, wodurch denn der bei diesem tz. zur Sprache gebrachte Wunsch, auch bei der Recursinstanz die Mehrzahl aus Juristen bestehen zu lassen, vollkommen erreicht sein dürfte. Hierauf erklärt v. Klien sein Amendement für erledigt, da nun überhaupt nach den bisherigen Diskussionen die Verhält nisse sich so gestaltet hätten, daß eine Besorgniß nicht mehr ein treten könne. Der tz. 4. fand-demnächst unverändert einstimmige Annahme Man kommt nunmehr zu tz. i!9. (Verfahren bei den Recursbehörden). Die Recursbehörde entscheidet nach dem Inhalte der ihr vorgelegten bei der niedern Behörde ergangenen Acten. Ein iLchriftenwechscl der Bethei ligten ist bei derselben nicht zu eröffnen. Es steht jedoch den Interessenten frei, bedürfenden Falls unaufgefordert eine Vor stellung einzurcichen, ohne daß jedoch mit Fassung einer Reso lution darauf zu warten ist. Beziehen sich die Interessenten hier bei auf neue Thatsachen, so hängt es vom Ermessen der Behörde ab, zu beurtheilen, ob deren Erörterung nach dem Stande der Sache bei anderweiter Entscheidung vom Einfluß sei. Verneinen den Falls hat die Recursbehörde den Grund der Verweigerung eines hierauf gerichteten Antrags in den Entscheidungsgründen zu denn von ihr abzufassenden Erkenntnisse auszudrücken. Da gegen kann sie au-ch selbst Amtshalber über sich hervorthuende oder in der niedern Instanz übersehene oder nicht hinreichend auf geklärte Thatsachen, wenn sie von entscheidendem Einflüsse zu sein scheinen, Erörterungen anordnen. Das Deputationsgutachten hierzu lautet: Es scheint bedenklich, den Parteien nachzulassen, Vorstel lung bei der Recursbehörde einzureichen, und so vielleicht hinter dem Rücken der andern Partei und ohne daß dieselbe das Ange führte zu widerlegen Gelegenheit hätte, ihre Gründe geltend zu machen; auch macht das von der Deputation vorgeschlagene, besser normirte Recursverfahren eine solche Befugniß unnöthig. i Die Deputation schlägt daher vor, statt der Worte: „Es steht jedoch zu warten ist," die Worte einzuschalten: „Auch „ sind Vorstellungen Seiten,der Interessenten in keinem Falle da- „ selbst anzunehmen." In Gemäßheit dessen müßte in der sieben ten Zeile des tz. statt: „hierbei" gesetzt werden: „im Necurs- verfahren." Graf v. Einsiedel bemerkt in Bezug auf das Deputa- tionsgutachten, daß durch die vorgeschlagene Fassung selbst die jenigen Fälle ausgeschlossen würden, wenn nach Einlegung des Recurses neue Beweismittel aufgefunden worden seien. - Der königl. Commissar v. Merbach: Die Gründe, wel che der Deputation bei ihrem Vorschläge vorgeschwebt, verdien ten allerdings Anerkennung, da auf diesem Wege häufig nur unnütze Vorstellungen eingereicht worden seien. Sie gestatte dem Recurrenten mit Recht noch eine Deductionsschrift, da sie in der höchsten Instanz jeden Schriftenwechsel vermieden wissen wolle. Zugeben müsse er ferner, daß die Eingaben bei der höch sten Instanz, sofern es sich blos um Deducirung von Rechts gründen handle, oft unnütz seien. Auf der andern Seite aber ließen sich wohl Fälle denken, wo die Interessenten noch neue Thatsachen oder Beweismittel beibrächten, welche ihnen füglich nach der Natur des hier gewählten Erörterungsverfahrens nicht abgeschnitten werden dürften, da ja selbst der höchsten Behörde
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