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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Juli-August
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472148Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472148Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472148Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-08-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Juli-August 761
- Protokoll2. Kammer: 67. Sitzung 761
- Protokoll2. Kammer: 68. Sitzung 769
- Protokoll1. Kammer: 73. Sitzung 791
- Protokoll1. Kammer: 74. Sitzung 803
- Protokoll2. Kammer: 70. Sitzung 815
- Protokoll2. Kammer: 71. Sitzung 825
- Protokoll2. Kammer: 73. Sitzung 845
- Protokoll1. Kammer: 79. Sitzung 853
- Protokoll2. Kammer: 75. Sitzung 865
- Protokoll1. Kammer: 80. Sitzung 877
- Protokoll1. Kammer: 81. Sitzung 885
- Protokoll1. Kammer: 82. Sitzung 895
- Protokoll2. Kammer: 77. Sitzung 903
- Protokoll2. Kammer: 78. Sitzung 915
- Protokoll1. Kammer: 84. Sitzung 927
- Protokoll1. Kammer: 85. Sitzung 935
- Protokoll1. Kammer: 86. Sitzung 943
- Protokoll1. Kammer: 87. Sitzung 947
- Protokoll1. Kammer: 88. Sitzung 953
- Protokoll2. Kammer: 80. Sitzung 961
- Protokoll1. Kammer: 89. Sitzung 969
- Protokoll2. Kammer: 81. Sitzung 977
- Protokoll1. Kammer: 90. Sitzung 981
- Protokoll2. Kammer: 82. Sitzung 987
- Protokoll2. Kammer: 83. Sitzung 995
- Protokoll1. Kammer: 92. Sitzung 1005
- Protokoll1. Kammer: 94. Sitzung 1009
- Protokoll2. Kammer: 84. Sitzung 1019
- Protokoll2. Kammer: 85. Sitzung 1027
- Protokoll2. Kammer: 86. Sitzung 1033
- Protokoll2. Kammer: 87. Sitzung 1045
- Protokoll2. Kammer: 88. Sitzung 1055
- Protokoll1. Kammer: 96. Sitzung 1067
- Protokoll2. Kammer: 89. Sitzung 1075
- Protokoll1. Kammer: 97. Sitzung 1081
- Protokoll2. Kammer: 90. Sitzung 1089
- Protokoll2. Kammer: 91. Sitzung 1097
- Protokoll2. Kammer: 92. Sitzung 1109
- Protokoll1. Kammer: 99. Sitzung 1113
- Protokoll1. Kammer: 100. Sitzung 1121
- Protokoll2. Kammer: 94. Sitzung 1129
- Protokoll2. Kammer: 95. Sitzung 1143
- Protokoll1. Kammer: 102. Sitzung 1155
- Protokoll2. Kammer: 96. Sitzung 1163
- Protokoll1. Kammer: 104. Sitzung 1171
- Protokoll1. Kammer: 105. Sitzung 1179
- BandBand 1833,Juli-August 761
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müsse das Recht des Einschreitens auch der Local-Policeibehörde zuftehen. Der königl. Commissar v. Merb ach laßt sich also verneh men: Daß zwischen dem vorliegenden Gesetzentwürfe und dem über die Aufhebung der privilegirten Gerichtsstände eine Analo gie statt finde, sei nicht zu verkennen, und hiervon gebe inson derheit der tz. 32. den sprechendsten Beweis; aus der Analogie der Verhältnisse aber lasse sich nicht eine völlige Gleichheit ab- strahiren. Insonderheit müsse er der vom v. Deutlich aufge stellten Meinung widersprechen, daß die policeiliche Aufsicht innerhalb der zum Bergbau erforderlichen Räume blos eine Folge der Disciplinarpolicei sein solle. Er wünsche aber beson ders die Worte: „ damit in Verbindung stehende" weggelassen zu sehen, da es scheine, als ob sie zu einem Mißverständnisse Anlaß gegeben. Die beiden im 2ten Satze vom O. Deutrich beantragten Abänderungen finde er unbedenklich, da die Bezie hung auf Nr. 1. des tz. stehen bleibe, und ausdrücklich nur von allgemeinen Maßregeln die Rede sei, den 3ten Satz möge man aber beibehalten, der ohnehin praktisch nichts ändern werde; das corpu8 der Bergleute setze auf seine bisherigen Einrichtun gen einen zu großen Werth, und es diene ihnen zur Beruhigung, wenn nicht ohne Noth in ihre Verhältnisse eingegriffen werde. Gegen den Wegfall des 4ten Satzes, welcher mit den Worten beginne: „an Orten, wo die Städteordnung nicht eingeführt ist," habe er nichts einzuwenden, da er nur die allgemeinen Verhältnisse herstelle, auch ohnedem nicht in dieser Maße stehen bleiben könne, weil tz. 49. des Gesetzes über die privile girten Gerichtsstände, auf den er sich beziehe, eine Abänderung erlitten habe. Endlich schlägt Bürgermeister Reiche - Eisenstuck noch vor, Zeile 9. nach den Worten: „Anordnungen zu treffen," die W. einzuschalten: „jedoch mit möglichster Vermeidung aller Störungen des Gruben- und Hüttenbetriebes," indem z. B. bei Arreturen von Personen, die bei Kunstgezeugcn angestellt wären, oder in den Hüttenwerken bedeutender Nachtheil entste hen könne. Er begreife darunter zugleich die Nachrichtserthei- lung von solchen Vorfällen Seiten der Localbehörde an die Bergbehörde, damit selbige geeignete Maßregeln treffen könne, und wünsche diesen Zusatz zur Beruhigung der Bergämter, und Entfernung aller Besorgnisse. O. Deutrich bedeutet den Sprecher, wie es des bean tragten Zusatzes wohl nicht bedürfen werde, da sich dessen In halt von selbst verstehe. Nachdem nun nach und nach alle gemachten Vorschläge, j mit Ausnahme desjenigen, welcher auf den Wegfall des dritten z Satzes gerichtet ist, hinreichend unterstützt worden wa-i ren, spricht schließlich der Präsident feine Meinung noch dahin aus: Er halte es unbedenklich, dem Gesetzentwürfe bei- zutreten, da ihm eine vollständige Uebereinstimmung der jetzig wegen der Abgrenzung der Police! zu fassenden Beschlüsse mit dem, was man wegen der Justiz festgesetzt habe, nicht unum gänglich nothwendig erscheine. Nächstdem bestätige ihn in sei- s ner Meinung auch noch dasjenige, was Bürgermeister Reiche-- Eisenstuck in der gestrigen Session über die Verhältnisse des Berg baues und über die Bergämter sehr einleuchtend zur Sprache gebracht habe. Er gestehe übrigens, daß ec es nie gern sehe, wenn man in einem Gesetze darauf Hinweise, daß dasjenige, was man schon jetzt entscheiden könne, erst durch künftige Verord nungen entschieden werden solle; jede Verordnung — es sei nicht zu läugnen — habe eine gewisse Meinung im Volke gegen sich, weshalb man also die Regierung nicht selbst auffordern möge, Maßregeln zu ergreifen, welche nur gegen sie einnehmen könnten. Hierauf geht er zu folgenden Fragstellungen über: 1) Nimmt die Kammer den Vorschlag der Deputation wegen Fassung des jetzt vorliegenden Punctes an? 2) Nimmt man den Vorschlag des Bürgermeisters Reiche-Eisenftuck wegen Einschaltung der Worte: „ihnen untergebenen" an? 3) Ge nehmigt man den Vorschlag des v. Deutrich, die Worte: „in dringenden Fällen " wegznlassen? 4) Erklärt man sich mit dem2ten Vorschläge des v. Deutrich, die Worte: „Wohl fahrts- und" hineinzusetzen, einverstanden? 5) Genehmigt man den Vorschlag des königl. Commissars v. Merb ach, rücksichtlich der Worte: „damit in Verbindung stehende"? 6) Nimmt man den Vorschlag des Bürgermeisters Reiche-Ei senstuck, wegen Einschiebung der Worte: „jedoch mit mög licher Vermeidung aller Störung u. s. w." an ? 7) Soll der 4te Satz wegfallen? 8) Wird der Punct 0. unter den beliebten Ab änderungen genehmigt? Das Resultat dieser Fragstellung war: Daß die Kammer I) mit 24 gegen 4 Stimmen ver warf, 2) 3) 4)^ unanim annahm, 5) mit 20 gegen 8 Stim men genehmigte, 6) aber mit 2k gegen 7 Stimmen verwarf, 7) einstimmig, 8) hingegen mit 27 gegen I Stimme an nahm. — Es bleibt nun noch die Berathung über die im Hartzischen Amendement mit ci. bezeichnete Ausnahme übrig, welche dem Gesetzentwürfe sud Nr. 7. entspricht. Auch hierzu enthält das Ritterstädtifche Amendement einen Vorschlag. Zur Unterstützung feines Vorschlags führt Bürgermeister Ritterstädt an: Er sei hierbei von der Ansicht ausgegangen, daß nach constitutionellen Grundsätzen allgemeine Rechtsgleich heit überall zu finden sein müsse. Demgemäß wünsche er im vorliegenden Falle so wenig als möglich Exemtionen von der ge wöhnlichen Policeibehörde gemacht zu sehen. Bei der Univer sität Leipzig rechtfertige sich eine Exemtion dadurch, daß daselbst eine besondere Behörde existire, und sie sei rathsam, da bis jetzt die Verhältnisse der Universität noch keineswegs geregelt wären. Beides trete nun bei den übrigen Akademien nicht ein, und es würden am Ende Gymnasiasten und Seminaristen auf eine ähn liche Ausnahme Anspruch machen. Das Amendement dcS Sprechers entbehrte aber der hinreichenden Unterstützung. v. Klien bemerkt, auch er überzeuge sich hinreichend, daß die im letzten Satze des Hartzischen Amendements 8nb cl. ent haltene Bestimmung nicht füglich zu vermeiden und dem In teresse der Studenten entsprechend sei. Er müsse jedoch sehr
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