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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Juli-August
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472148Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472148Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472148Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-08-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Juli-August 761
- Protokoll2. Kammer: 67. Sitzung 761
- Protokoll2. Kammer: 68. Sitzung 769
- Protokoll1. Kammer: 73. Sitzung 791
- Protokoll1. Kammer: 74. Sitzung 803
- Protokoll2. Kammer: 70. Sitzung 815
- Protokoll2. Kammer: 71. Sitzung 825
- Protokoll2. Kammer: 73. Sitzung 845
- Protokoll1. Kammer: 79. Sitzung 853
- Protokoll2. Kammer: 75. Sitzung 865
- Protokoll1. Kammer: 80. Sitzung 877
- Protokoll1. Kammer: 81. Sitzung 885
- Protokoll1. Kammer: 82. Sitzung 895
- Protokoll2. Kammer: 77. Sitzung 903
- Protokoll2. Kammer: 78. Sitzung 915
- Protokoll1. Kammer: 84. Sitzung 927
- Protokoll1. Kammer: 85. Sitzung 935
- Protokoll1. Kammer: 86. Sitzung 943
- Protokoll1. Kammer: 87. Sitzung 947
- Protokoll1. Kammer: 88. Sitzung 953
- Protokoll2. Kammer: 80. Sitzung 961
- Protokoll1. Kammer: 89. Sitzung 969
- Protokoll2. Kammer: 81. Sitzung 977
- Protokoll1. Kammer: 90. Sitzung 981
- Protokoll2. Kammer: 82. Sitzung 987
- Protokoll2. Kammer: 83. Sitzung 995
- Protokoll1. Kammer: 92. Sitzung 1005
- Protokoll1. Kammer: 94. Sitzung 1009
- Protokoll2. Kammer: 84. Sitzung 1019
- Protokoll2. Kammer: 85. Sitzung 1027
- Protokoll2. Kammer: 86. Sitzung 1033
- Protokoll2. Kammer: 87. Sitzung 1045
- Protokoll2. Kammer: 88. Sitzung 1055
- Protokoll1. Kammer: 96. Sitzung 1067
- Protokoll2. Kammer: 89. Sitzung 1075
- Protokoll1. Kammer: 97. Sitzung 1081
- Protokoll2. Kammer: 90. Sitzung 1089
- Protokoll2. Kammer: 91. Sitzung 1097
- Protokoll2. Kammer: 92. Sitzung 1109
- Protokoll1. Kammer: 99. Sitzung 1113
- Protokoll1. Kammer: 100. Sitzung 1121
- Protokoll2. Kammer: 94. Sitzung 1129
- Protokoll2. Kammer: 95. Sitzung 1143
- Protokoll1. Kammer: 102. Sitzung 1155
- Protokoll2. Kammer: 96. Sitzung 1163
- Protokoll1. Kammer: 104. Sitzung 1171
- Protokoll1. Kammer: 105. Sitzung 1179
- BandBand 1833,Juli-August 761
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rechnungsregister an den bei der Directorral-Commission an- l stellt der Präsident die Frage: Wird tz. 40. nach der Fassung gestellten Kajsircr einzulenden, von welchem sie mit der Post h^r Deputation angenommen? was von der Kammer mit Aus- Quittung zu erwarten Haven." nähme von 5 Stimmen mit I a beantwortet wird. Alle Sprecher, welche an der hierüber stattgefundenen Discussion Theil nahmen, erklärten sich für den Antrag der Deputation, und nur in Hinsicht des Geldüberschusses und der Höhe der feftznsetzenden Beiträge fand eine Verschiedenheit der Ansichten statt. Der Abg. S ch ü tz befürchtet durch den Umstand, daß man den Ueberschuß, welcher eine bedeutende Summe ausmachen könne, in Staatspapiercn anlege, einen Nachtheil für die Staatspapicre hervorgehen zu sehen, indem sie zuweilen unver- hältnißmäßig in die Höhe getrieben würden; der Ansicht ist auch der Abg. Gruner, welcher noch den Fall eines Krieges anführt, wo die Staatspapiere sielen, und wodurch die Staatskasse in Nachtheil käme. Der Referent macht darauf aufmerksam, daß man über die Art und Weise der Verwendung nichts gesagt habe, und es bemerkt hierauf Staatsminifter v. Lind en au, daß diese Maßregel, wenn sie angenommen würde, sehr zweckmäßig sein werde, er wünsche aber, daß man sich auch darüber bestimme, was mit dem Ueber schuß gemacht werde, indem die Summe zu bedeutend sein könne, als daß die Regierung diese Obliegenheit für sich hin übernehmen wolle. Der Abg. Eisenstuck glaubt aber, daß man wohl zu große sanguinische Hoffnungen habe, wenn man sich so große Über schüsse vorstelle; er befürchte vielmehr, daß man mit Schulden anfangen werde; und was den Einwurf wegen Unsicherheit der Staatspapicre betreffe, so könne man ja das Geld baar liegen lassen. Dem stimmt der Vicepräsident!). Haase bei. Auch der Präsident erklärt sich für die bestimmten Beiträge, und es machte nur der Abg. v. Könneritz noch bemerklich, daß er auch für die Bestimmung von 12 Groschen sich erkläre, aber nur auf so lange, als es nothwendig sei, mit welcher Ansicht der Abg. v. d. Pla n i tz einverstanden ist; der Abg. aus dem Win kel will aber diese 12 Gr. fest im Gesetze bestimmt haben, und es erklärt nun der k. Commissar v. Wietersheim, daß der Zweifel sich wohl beseitigen lasse, indem der neue Plan wohl so schnell nicht ins Leben treten werde, indem er erst noch in der 1. Kammer berathen werden müsse, und wenn die Vereinigung der beiden Kammern auch stattgefunden hätte, noch transitorische Bestimmungen zu dessen Ausführung nothwendig seien, und er da her kaum glaube, daß in den ersten drei Jahren eine Minderung des Beitrages werde eintreten können. Na chdem sich die Kammer mit dem einverstanden erklärt, Eine weitere Frage, ob die Ueberschußgelder der Commis sion zur Disposition überlassen werden sollen, erhielt einstim mige Bejahung. Der Z. 41. erledigt sich durch Annahme des vorhergehenden Z. Hierauf erklärt sich die Kammer einstimmig für die Verbindung des §. 42. mit dem Z. 39. Rücksichtlich Z. 43. erklärt sich die Kammer mit dem Wun sche des königl. Commissars v. Wietersheim, diesen Z. bis zu Z. 67. ausgesetzt sein zu lassen, für einverstanden. Der H. 44. wird der Fassung der Deputation gemäß so- fort angenommen. Bei Z. 45. schlägt der Abg. Klahre folgendes Amendement vor: „insofern nicht Verträge oder Observanz ein anderes be stimmen." Dieß Amendement fand ausreichende Unterstü tzung, allein es wird von mehren: Seiten dagegen ermnert, daß ein solcher Zusatz bedenklich sei, indem hier von einer Ver bindlichkeit gegen den Staat die Rede sei; habe eine Gemeinde einen Vertrag mit einer andern abgeschlossen, wornach diese Ge meinde die Verbindlichkeit der Beitragszahlung übernehme, so stehe,ihr der Necms an diese Gemeinde offen, aber dieß gehöre nicht in das Gesetz, und es würden auch solche Verträge durch das Gesetz nicht benachtheiliget, und namentlich bemerkt Der Abg. Runde: Daß die vielfältigen Beziehungen auf Observanzen ein großer Vorwurf sei, den man der sächsischen Gesetzgebung bisher gemacht habe, und er möchte sich damit nicht vereinigen, wenn diese lästige Clausel wieder in den jetzigen Ge setzen aufleben sollte. Der Abg. Eisenstuckhätt das Bedenken des Abg. Klahre nicht ganz unerheblich, indem bei Landgemeinden wohl ein Zwei fel der Art entstehen könnte. Uebrigens habe er sich beim Ueber- ! lesen des Z. überzeugt, daß er ganz wegbleiben könnte, indem alles, was darin gesagt sei, sich von selbst verstehe, in der Pra xis auch immer so gehalten worden u. Niemanden ein Zweifel dar über beigegangen sei. Daher halte er für zweckmäßig, den gan zen tz. wegzulassen. Auch der Abg. v. M ay er erklärt sich für den Wegfall des tz. Da der Vicepräsident v. Haase noch das Amendement: „unbeschadet der aus der Verbindlichkeit eines Vertrags unter den einzelnen Betheiligten bestehenden privatrechtlichen Verhält nisse" gestellt, und dasselbe unterstützt worden war, bemerkt der k. Commissar v. Wietersheim, daß hier das Bedenken eintrete, wie eck in dem Falle gehalten werden solle, wenn solche Verträge und Observanzen von der Art waren, daß sie Gegen-
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