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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Juli-August
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472148Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472148Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472148Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-07-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Juli-August 761
- Protokoll2. Kammer: 67. Sitzung 761
- Protokoll2. Kammer: 68. Sitzung 769
- Protokoll1. Kammer: 73. Sitzung 791
- Protokoll1. Kammer: 74. Sitzung 803
- Protokoll2. Kammer: 70. Sitzung 815
- Protokoll2. Kammer: 71. Sitzung 825
- Protokoll2. Kammer: 73. Sitzung 845
- Protokoll1. Kammer: 79. Sitzung 853
- Protokoll2. Kammer: 75. Sitzung 865
- Protokoll1. Kammer: 80. Sitzung 877
- Protokoll1. Kammer: 81. Sitzung 885
- Protokoll1. Kammer: 82. Sitzung 895
- Protokoll2. Kammer: 77. Sitzung 903
- Protokoll2. Kammer: 78. Sitzung 915
- Protokoll1. Kammer: 84. Sitzung 927
- Protokoll1. Kammer: 85. Sitzung 935
- Protokoll1. Kammer: 86. Sitzung 943
- Protokoll1. Kammer: 87. Sitzung 947
- Protokoll1. Kammer: 88. Sitzung 953
- Protokoll2. Kammer: 80. Sitzung 961
- Protokoll1. Kammer: 89. Sitzung 969
- Protokoll2. Kammer: 81. Sitzung 977
- Protokoll1. Kammer: 90. Sitzung 981
- Protokoll2. Kammer: 82. Sitzung 987
- Protokoll2. Kammer: 83. Sitzung 995
- Protokoll1. Kammer: 92. Sitzung 1005
- Protokoll1. Kammer: 94. Sitzung 1009
- Protokoll2. Kammer: 84. Sitzung 1019
- Protokoll2. Kammer: 85. Sitzung 1027
- Protokoll2. Kammer: 86. Sitzung 1033
- Protokoll2. Kammer: 87. Sitzung 1045
- Protokoll2. Kammer: 88. Sitzung 1055
- Protokoll1. Kammer: 96. Sitzung 1067
- Protokoll2. Kammer: 89. Sitzung 1075
- Protokoll1. Kammer: 97. Sitzung 1081
- Protokoll2. Kammer: 90. Sitzung 1089
- Protokoll2. Kammer: 91. Sitzung 1097
- Protokoll2. Kammer: 92. Sitzung 1109
- Protokoll1. Kammer: 99. Sitzung 1113
- Protokoll1. Kammer: 100. Sitzung 1121
- Protokoll2. Kammer: 94. Sitzung 1129
- Protokoll2. Kammer: 95. Sitzung 1143
- Protokoll1. Kammer: 102. Sitzung 1155
- Protokoll2. Kammer: 96. Sitzung 1163
- Protokoll1. Kammer: 104. Sitzung 1171
- Protokoll1. Kammer: 105. Sitzung 1179
- BandBand 1833,Juli-August 761
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Da eine absoluten Stimmenmehrheit, nicht erzielt worden war, schritt man zur zweiten Abstimmung, wobei Otto v. Watz dorf 45, D. Biümner 7, v. Houwald 3, Merbitz 2, und Pech mann 2, Adv. Häntschel in Hohenstein, Adv. Schill aus Schnee berg, Amtshauptmann v. Biedermann, v. Künßberg und Amtsinspector Oertel zu Mügeln jeder 1 Stimme erhielt. Sonach war Otto von Watzdorf zum ersten Mitgliede des Staatsgerichtshofs erwählt, und es war nun die Wahl eines zweiten Mitgliedes erforderlich, bei welcher drei Abstimmungen statt fanden, und bei dem letzten die relative Stimmenmehrheit entschied. Erste Abstimmung: Pechmann 22, v. Blüm- ner 16, Oertel 9, v. Houwald 4, Häntschel, v. Broitzem, Stadtrath Hähnel in Dresden, und Adv. Axt jeder 2, Gensel, Schill, v. Künßberg und Appellationsrath v. Gottschalk jeoer 1 Stimme. Zweite Abstimmung: Pechmann 28, Blüm- ner 20, Oertel 5, Houwald 4, v. Künßberg, Hähnel, Hänt schel, Teucher und Gensel jeder 1 Stimme. Dritte Ab stimmung: Pechmann 27, Blümner26, Houwald 5, Axt 2, Häntschel, Oertel, Gensel und v. Künßberg jeder 1 Stim me. Hofrath Pechmann war demnach durch relative Mehrheit zum zweiten Mitglied des Staatsgerichtshofs erwählt. Für die Wahl des dritten Richters war gleichfalls ein drei faches Scrutin erforderlich; bei der dritten Abstimmung ergab sich jedoch eine absolute Stimmenmehrheit. Erste Abstim mung: v. Blümner 24, Axt 13, Oertel 9, Houwald 3, Gensel und Hähnel 2, Syndikus Möhnert, Adv. Bernhard!, Merbitz, Häntschel, Biedermann, v. Künßberg, und Krkegs- commiffar Jakobi, v. Schumann, Professor Bülau in Leip zig, und Gerichtsdirector Schedlich zu Wolkenburg jeder 1 Stimme. Zweite Abstimmung: I). Blümner 30, Axt 18, Oertel 3, Gensel, Houwald und Schedlich 2, Hähnel, v. Künßberg, Leonhard! und Bierdermann 1 Stimme. Dritte Abstimmung: Blümner 31, Axt 16, Oertel 5, Gensel 3, Hofrath Philippi, Hähnel, v. Künßberg und Teucher 1 Stim me. Demzufolge wurde v. Blümner drittes Mitglied. Nun waren noch die Wahlen für die zwei Stellvertreter vorzunehmen. Bei der Wahl des ersten Stellvertreters erhielt Adv. Axt mit 44 Stimmen die absolute Stimmenmehrheit; fer ner hatten noch Oertel 7, Häntschel 2, Gensel 2, Adv. Schirmer, Hähnel, Schedlich, Adv. Löser zu Grimma, v. Künßberg, Kanzleidirector Flohr in Reibersdorf und Houwald 1 Stimme erhalten. Für die Wahl eines zweiten Stellvertreters fanden zwei Abstimmungen statt. Erste Abstimmung: Oertel 24, Hähnel l 7, Wappenhensch 2, Gensel 3, Häntschel 2, Gerichtsdirector Fi scher 2, Schedlich 2, v. Pohland 1, Schill 1, V. Marschner in Dresden 1, Amtshauptmann Wankel in Stollberg 1, Bayer m Dresden 1, Appellationsrath Teucher 1, Adv. Feine 1, und Tzschirner 1 Stimme. Zweite Abstimmung: Oertel 33, Hähnel 18, Schedlich 2, und Marschner, Fischer, Gerichtsdirector Lucius, Houwald, Tzschirner, Pohland, Häntschel, Buchhändler Arnold, und Wankel jeder 1 Stimme, wornach also Amtsinspector Oertel mit absoluter Stimmenmehrheit zum zweiten Stellvertreter er- ^äblt war. Hierauf ging die Kammer zu den übrigen Gegenständen der Tagesordnung, Berichte der 4. Deputation über mehrere Be schwerden betreffend, über , und zwar 1) zum Berichtder 4. Depu tation über eine von der Gemeinde Großröhrsdorf eingereichte Petition, ihr Gutachten lautet dahin: Die Deputation hat bei Prüfung dieser Eingabe zwar dm Mangel in der Form wahrgenommen; daß die Beweisführung vermißt werde, daß obige Beschwerden schon bei dem betreffen den Ministerialdepartement zur Erledigung gebracht worden sei. Sieglaubtsich daher veranlaßt, diePetenten wesentlich hieraufver weisen zu müssen; dennoch aber im übrigen der Kammer vorzu schlagen: daß die Bittschrift zur Cognition derjenigen Deputation reser vier werde, welche mit der Prüfung des Entwurfes zu einer Gewerbsordnung von Seiten der Kammer beauftragt wer den wird. Die Kammer erklärt sich mit dem Deputationsgutachten einverstanden. 2) Bericht derselben Deputation über die Eingabe des Pri vatlehrers Böttcher. Das Gutachten derselben ist folgenden In haltes :, Die Deputation hat nach reiflicher Erwägung aller dieser Schriften dem lebendigen Eifer des Bittstellers für sittliche Ver vollkommnung und für Linderung der Noth seiner ärmeren Mit bürger eine ehrenvolle Anerkennung nicht versagen wollen; sie theilt ferner mit demselben den mit so vieler Wärme verfolgten Wunsch nach Auffindung eines Mittels, durch welches es gelin gen möge, der steigenden Armuth der Armen ebensowohl, als der Verwilderung ihrer Sitten und der Stumpfheit ihres Geistes zu begegnen, allein sie kann diese Ansicht nicht mit dem Mißtrauen vereinigen, welches der Petent durch beharrliche Verweigerung jeder nähern Erklärung über die Beschaffenheit seines Planes an den Tag legt, und glaubt daher, in Bezug auf diese Angele genheit, der Kammer Vorschlägen zu müssen: daß die Deputation beauftragt werde, dem Bittsteller zu er kennen zu geben, daß sich die Kammer eben so wenig, als die Regierung in ihrem Bescheide bereits ausgesprochen, mit Cr eams beschäftigen könne; daß aber nicht zu bezweifeln stehe, wie die Regierung nach vollständiger Eröffnung und wirklicher Ueberzeugung von der Ausführbarkeit der Idee diejenigen Maßregeln ergreifen werde, welche eben so sehr der allgemein gewünschten Abhilfe eines großen Gebrechens unserer Armen versorgung entsprechen, als sich gleichzeitig mit den billigen Bedingungen des Erfinders vereinen würden. Man ist damit einverstanden. 3) Bericht derselben Deputation über die Beschwerde der 53 Besitzer der von verhuften Gütern abgebauten Häuslern zu Rodewisch. Das Gutachten der Deputation heißt: Da jedoch die Beschwerde, weil siebe! dem Ministerialde- partement der Finanzen ohne Abhilfe geblieben, formell statthaft ist, so kommt der Kammer zu, die Abweisung derselben, als nach Ansicht der Deputation materiell unstatthaft, zu beschließen, wor auf aus obigen Gründen hiermit angetragen wird. 4) Bericht derselben Deputation über die Eingabe des Pa stor zu Tharand, Herr A1.Friedr.Aug. Gehe, um Abschaffung des Beichtgeldes, wobei das Gutachten dahin geht: Abgesehen endlich von den Schwierigkeiten, welche bei Aus mittelung einer solchen Entschädigung sich entgegenthürmen wür den, hält es die Deputation auch nicht für angemessen einem sol chen einzelnen Gegenstand der Kirchenverfassung aus dem Zu sammenhänge mit dem übrigen herauszureißen, stellt vielmehr den Antrag:
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