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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Juli-August
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472148Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472148Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472148Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Juli-August 761
- Protokoll2. Kammer: 67. Sitzung 761
- Protokoll2. Kammer: 68. Sitzung 769
- Protokoll1. Kammer: 73. Sitzung 791
- Protokoll1. Kammer: 74. Sitzung 803
- Protokoll2. Kammer: 70. Sitzung 815
- Protokoll2. Kammer: 71. Sitzung 825
- Protokoll2. Kammer: 73. Sitzung 845
- Protokoll1. Kammer: 79. Sitzung 853
- Protokoll2. Kammer: 75. Sitzung 865
- Protokoll1. Kammer: 80. Sitzung 877
- Protokoll1. Kammer: 81. Sitzung 885
- Protokoll1. Kammer: 82. Sitzung 895
- Protokoll2. Kammer: 77. Sitzung 903
- Protokoll2. Kammer: 78. Sitzung 915
- Protokoll1. Kammer: 84. Sitzung 927
- Protokoll1. Kammer: 85. Sitzung 935
- Protokoll1. Kammer: 86. Sitzung 943
- Protokoll1. Kammer: 87. Sitzung 947
- Protokoll1. Kammer: 88. Sitzung 953
- Protokoll2. Kammer: 80. Sitzung 961
- Protokoll1. Kammer: 89. Sitzung 969
- Protokoll2. Kammer: 81. Sitzung 977
- Protokoll1. Kammer: 90. Sitzung 981
- Protokoll2. Kammer: 82. Sitzung 987
- Protokoll2. Kammer: 83. Sitzung 995
- Protokoll1. Kammer: 92. Sitzung 1005
- Protokoll1. Kammer: 94. Sitzung 1009
- Protokoll2. Kammer: 84. Sitzung 1019
- Protokoll2. Kammer: 85. Sitzung 1027
- Protokoll2. Kammer: 86. Sitzung 1033
- Protokoll2. Kammer: 87. Sitzung 1045
- Protokoll2. Kammer: 88. Sitzung 1055
- Protokoll1. Kammer: 96. Sitzung 1067
- Protokoll2. Kammer: 89. Sitzung 1075
- Protokoll1. Kammer: 97. Sitzung 1081
- Protokoll2. Kammer: 90. Sitzung 1089
- Protokoll2. Kammer: 91. Sitzung 1097
- Protokoll2. Kammer: 92. Sitzung 1109
- Protokoll1. Kammer: 99. Sitzung 1113
- Protokoll1. Kammer: 100. Sitzung 1121
- Protokoll2. Kammer: 94. Sitzung 1129
- Protokoll2. Kammer: 95. Sitzung 1143
- Protokoll1. Kammer: 102. Sitzung 1155
- Protokoll2. Kammer: 96. Sitzung 1163
- Protokoll1. Kammer: 104. Sitzung 1171
- Protokoll1. Kammer: 105. Sitzung 1179
- BandBand 1833,Juli-August 761
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107. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 12. Juli 1833. Nachrichten vom Landtage. Ein und siebenzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 4. Juli 1833. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über das Decret, die Organisation der Steuer behörden betreffend. Abg. Runde: So zweckmäßig ich vieles von dem finde, was das vorliegende Separatootum in Bezug auf die Stellung und Obliegenheiten der Kreissteuerräthe in Antrag bringt, so wenig kann ich meine Ansicht mit der des Verfassers da theilen, wo der selbe sich gegen die laut Gesetzentwurf zu errichtenden Bezirksein nahmen ausspricht, und statt deren die jetzt bestehenden Amts steuereinnahmen beibehalten zu sehen wünscht. Aus den Beilagen des Gesetzentwurfes ergiebt sich, daß die Zahl dieser letztem sich auf 45, also auf die doppelte Zahl der intenüonirten Bezirkseinnahmen beläuft. Erwägt man, daß mit dem doppelten Personal auch die Ansprüche auf den Pensionsfonds sich verdoppeln, so ergiebt sich zunächst schon dar aus , daß die angebliche Erfparm'ß bei Beibehaltung so vieler Amtssteuereinnchmer sich um vieles kürzen dürfte. Eine solche Ersparniß von einigen Tausend Lhalern kann aber ferner schon darum in dieser Angelegenheit nicht als Entscheidungsgrund angenommen werden, weil es in Betracht der jetzt zum Theil sehr spärlich besoldeten Amtssteuereinnehmer und der bedeuten den Kassenbeftände, welche solche künftig bei Zurechnung der von den Schriftsafsen eingelieferten Gelder zu vertreten haben würden, sehr bedenklich sein würde, die bisherige Einrichtung beizubehalten. Eben so wenig scheint mir der Vorschlag paßlich zu sein, diese Steuerofsicianten blos auf die Receptur der Gelder zu beschränken, und dagegen alle bei Dismembrationen und bei Steuerbelegung neuer Hauser vorkommenden Aufnahmen ledig lich den Unterobrigftiten zuzuweisen. Diese würden die Katafterbücher — wie solche bei einer neuen Steuerregulirung aufgestellt und stets nachgetragen werden müssen — kaum in der streng nöthigen Ordnung erhalten, als solches von Steuer- ofsieiantcn, die immer mit der Sache zu thun haben, zu er warten ist. Das dagegen erhobene Bedenken hinsichtlich der Tantieme, zu deren Erhöhung die Steuerofsicianten jede Ge legenheit benutzen würden, kann aber nur bei den jetzigen Steuerverhalrmssen in Frage treten; bei einer neuen Regulie rung der Grundbesteuerung, wie sie jetzt intentionirt wird, er ledigt sich dieser Einwand völlig durch Einrichtungen, die neben einer allgemeinen Ausgleichung zugleich solche Bestimmungen bezwecken, daß der Willkür jeder Einfluß benommen wird. Aus allen diesen Gründen stimme ich gegen die Beibehal ¬ tung der Amtssteuereinnahmen und für die Bezirkseinnahmen, in Bezug deren ich schließlich nur noch beiläufig erwähne, wie deren Entfernung für die Steuerpflichtigen kaum beschwerlicher, als schon jetzt in manchen Aemtern, werden dürfte. Darauf entgegnet der Abg. und Secretair Richter: Wenn er den geehrten Abgeordneten recht verstanden habe, so habe der selbe blos zwei Puncte im Separatvotum angegriffen. Was den einen Punct anbelange, so werde ihm der Sprecher beistim men, daß das neue Steuersystem sich nicht in so kurzer Zeit ausführen lassen werde; ein zweiter Punct sei der, daß durch die geringere Anzahl der Amtseinnahmen das Personal vermin dert werde. Er frage nun, welcher Vortheil erzweckt werde, wenn man allen, die entbehrlich würden, Pensionen geben soll; die Zahl sei groß, und es sei vorauszusehen, daß eine Menge Beamten außer Thätigkeit gefetzt werden müßten. Das sei auch der Punct, den er herausgehoben habe. Die Amtssteuer einnehmer seien meistens so gestellt, daß sie zu ihrem Fortkom men noch Nebenämter hätten, welche ihnen aber mehr eintrügen, als die Steucreinnahme. Diese stürmten sie nicht aufgeben, und es werde ihnen also nichts übrig bleiben, als daß sie auf Pensionirung Anspruch machen. Eine andere Classe von Amts steuereinnehmern gehöre zu denen, welche zu jenen Geschäften nicht fähig seien, welche man ihnen übertragen wolle, mithin müßten auch diese entlassen und auf die Pension gesetzt werden. Der Abg. Runde erwiedert, daß die Deputation, welche von der Kammer beauftragt sei, sich mit den directen Steuern zu beschäftigen, ihr Hauptaugenmerk auf diesen Gegenstand richte, und es lasse sich also erwarten, wenn ihre Vorschläge ge nehmigt würden, daß der Zeitpunct, wo das neue Steuersy stem ins Leben trete, nicht so ferne sei. Was den Einwand in Bezug auf die Pensionirung betreffe, so würde sich diese nur auf die jetzt Angestellten erstrecken, während dieselbe sich vermeh ren müßte, wenn die Masse von Beamten auch künftig bleibe, und dann ließe sich doch erwarten, daß nicht so viele pensionirt zu werden brauchten, weil bei der neuen Einrichtung sich Gele genheit finden werde, sie wieder anderweitig anzustellen. Der Abg. Sachße: Was das Separatvotum betreffe, so scheine ihm, in Ansehung dessen, was Seite 34 bemerkt sei, das daselbst aufgestellte Urtheil daher zu rühren, weil die Kreissteuer einnahmen Receptur - und Verwaltungsbehörden zugleich gewe sen seien. Allein dem könne er aus folgenden Gründen nicht beitreten, nämlich das Interesse, welches die Krcissteuereinnah- men dabei hätten, sei bei den geringen Procenten so unbedeu tend, daß man nicht glauben sollte, es werde sich einer dadurch bestimmen lassen, höhere Steuern abzufordern. Gerade in
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