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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.08.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-08-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184708077
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18470807
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18470807
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-08
- Tag1847-08-07
- Monat1847-08
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.08.1847
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» 4 und Anzeiger. 2IS. Sonnabend, den 7. August. 1847. Einige HKvete l derjenigen Actionairs, welch« demselben nicht deistimmen, streitig übe» die den 21. August dsS. I. in Magdeburg I»» macken und zum Beitritt zu n-thigen. ES würde diese« stattfindende außerordentliche Generalversamm-1 g«g'N die SigenrhumSreckte streiten, welche selbst jeder Staat lung der Magdeburg-Cüthen-Halle- Leipziger! aufrecht zu erhalten bemüht sein muß, und vorzüglich indem Eisenbahn - Gesellschaft. Ivorliegenden Falle, der ganz andrer Natur alS der Verkauf Zu Folge der Bekanntmachung des Directorii der b« I SLchs.-Bair. Bahn an die KLnigl. Sachs. StaatSregie- sagten Gesellschaft vom IS. Juli d. I. sollen in dieser!'»"8 .st. d-er von k..n«r Nothw.nd.gk-.t geboten außerordentlichm General-Versammlung über folgend« Gegen-1 ^"d,t der udngen, vorzüglich der preußischm stände Beschlüsse gefaßt werden: I Eisenbahn-Unternehmnngen nicht günstig sem kinnte. 1) ob die overwähnte Gesellschaft ihre Eisenbahn, ihr ge-1„..bu^olye Ee^nmmachung Nnd von der Berlln.Magde- sammtes sonstiges Gesellschafts-Vermögen. namentlich! Erunchahn GeseVschaft Lhlr. für erne Magdeburg- ihr Privilegium an die Berlin-Potsdam-Magdeburger Acne geboten worben. Ob dreses Gebot stör den Eisendakn. Gesellschaft (dessen Direktorium den Preis r ^"v^tlnanu, weicher der ergmttiche Gründer und der Stamm von 2L0»htr. für jede» Actie dvv Magdeburg-Leipziger ßkurberg^ lst, eme voU-Lndige Ent. Gesellschaft geboten bat) oder unter welchen Bedingungen möge dem Ermessen emeS irden Be- verkaufen, resp. cebiren und sich in Folg« dieses B". vbnlaffen bleiben. Fm rtaeBa^i, welche ver kauf auflösen solle, I wtcheneö Jahr pro Actie L KM Lhlr. II -/, Lhlr. Dlordende 2) oder ob sich die Magdeburg Leipziger Gesellschaft, ohne!^ und noch mehr geben konnte, deren Einnahmen sich mit sich auszulösrn, mit der Berlin-Magdeburger Eisenbahn-1 ^em und auf den solidesten Verbindungen Gesellschaft vereinigen solle, sobald nur den Acrionairen leboch das Angebot von 2L0Lhlr. pro Acne der Erfteren da» Recht gewährt wird, eme Geldabfindung I sehr hoch zu sem. . . von 2L0 Lhlr. pro Actie zu verlangen, so wie unter! den Nutzen der Verewigung beider Gesellschaften welchen Bedingungen eine solche Bereinigung der Ge. I ""ge. ich. nicht zu urthetlen, da ich dle Berlin-Magdeburger sellschaften stattfinän soll rc. I vurch ?as Coursdlatt kenne; doch vermag ich ohne da» Zur Beurtheilung dieser beiden Gegenstände ist Folgendes I äuqeständniß von sehr günstigen Bedingungen den Vortheil zu erwähnen nöthig: I nicht wahrzunehmen, welchen die brillant rentirende Magde- h. 28 der von dem Könige von Preußen genehmigten I bürg-Leipziger Eisenbahn durch eine Vereinigung mit der Statuten der Magdeburg-Leipziger Gesellschaft erwähnt unter! weniger vonheilhaften Berlin Magdeburger haben soll, den Gegenständen, über welche eine Generalversammlung! , Jedenfalls ist es an der Zeit, daß, um sich über die zwer Beschlüsse zu fassen befugt ist, I oberwahnten Anträge zu vereinigen und den Sondenntereffen, nicht den Verkauf der Bahn, wohl aber nach Nr. 6 die Auflösung der Bahn; doch kann nach tz. 31 b die Auflösung der Gesellschaft nur welche in dieser Angelegenheit zu dominiren scheinen, Schran ken zu setzen, eine Versammlung der hiesigen und in der Nähe wohnenden Actionairs, welche gegen die Magdeburger Actionairs durch h. 2tt, so wie die unter 5 Actien Besitzenden durch Einhelligkeit von zwei Drittheilen der anwesenden I 2.^. ohnehin rn Nachthell find, stattfände, zu welcher Stimmen beschlossen werden, auch besagt der Inhalt des h. 74,1 em Betherllgter, dessen Namen mehr Gewicht, als der mermge wenn auch nicht wörtlich, daß die Auflösung der Gesellschaft! vat, entladen mochte. ^ v. II. nur durch eine Rothwendigkeit, z. B. die Nichtrentabilität, her-! v-rgerusen werden könne;*) ein Fall, welcher gegenwärtig! Das Turnen für den Tewerbtmann. nicht stattfindet. ! Es ist gewiß sehr erfreulich, daß daS Tuxnen, was bei Zu den ferneren Erwähnungen gehört, daß ein jeder! unfern Vorältern als Mittel gegen körperliche und geistige Actionair nach dem Inhalte der Actie Mitbesitzer der Bahn ist ! Verkrüppelung galt, jetzt wieder als ein Fortschritt der Neu- Da nun nach tz. 28. eine Generalversammlung über den! zeit aufgetaucht ist und mit großem Beifall ausgenommen Verkauf der Bahn Beschlüsse zu fassen nicht befugt ist, so! wird; dagegen aber ist eben so sehr zu bedauern, daß dasselbe ist auch nicht abzusehen, ganz ßleich ob die Bedingungen! beim Gewerbestande so wenig Anklang findet, günstig oder nicht günstig find, wie ein vollständiger Verkauf! Ist es auch nicht abzuleugnen, daß der GewerbSmann oder eme Session an die Derlin-Magdrburger Eisenbahn-Ge-! vermöge seines Geschäfts schon täglich Gelegenheit hat, seine seLschast stattfindm könne, da der Beschluß einer solchen! Körperkräfte in Anwendung zu bringen, Körperbewegungen Versammlung nicht die Kraft hat, die wohlerworbenen Rechte! zu machen, ausdauernden Anstrengungen unterliegen zu müssen -lund demnach für ihn nichts überflüssiger scheint, als das 2 3n dem 8.74 heißt es nämlich: „Das Directorium würde in Ueber-1 Turnen; so kann man anderseits nach genauer Prüfung der aller vorher gehörig festiustellenderr und zn bezahlenden Schulden! wErbsmann neben ferner alltäglichen Gewerbsturnern dm auf sämmtliche Acnen gleichmäßig zu verteilen had«u." I meisten Nutzen vom Lurnen zu ziehen im Stande ist. Dem
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