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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.08.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-08-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184708196
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18470819
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18470819
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-08
- Tag1847-08-19
- Monat1847-08
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.08.1847
- Autor
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Leipziger Tageblatt wld Anzeiger. ^ 231. Donnerstag, den 19. August. 1847 Bekanntmachung, dir mit den die Rechte studirrnden Stipendiaten auf den Termin Lraei, 1847 zu haltenden Prüfungen betreffend. Nachdem zu der auf den Termin 6ruci» 1847 zu haltenden zweiten halbjährigen Prüfung der KLniglichen. Lrillershen. Meißner Procuratur« und Mmtstenalsttpendlaten, so die Rechte studtren, verschntten werden soll, als wird denselben solche- hiermit bekannt gemacht, selbige zugleich auch aufaesordert, sich und zwar: die Königlichen Stipendiaten lutherischer, katholischer und resormirter Confession, so wie die Lrillerschen Stipendiaten Freitag den 27. August d. I. Nachmittags um 3 Uhr, die Meißner Procuratur- und Mnisterialstipendiaten Mittwoch den I. September d. I. Nachmittags um 3 Uhr im 6oIIexio 3uriiiieo Behufs der abzuhaltenden Prüfung einzufinden. Wie nun sämmtliche Stipendiaten hierbei nochmal- auf die in der unterm 17. Juli 1843 bekannt gemachten Stipendiatenorduung enthaltenen Vorschriften verwiesen und auf die durch die Nichtbesolgung derselben für sie entstehenden Nachtheile aufmerksam gemachten werden, so wird denselben noch besonders eröffnet, daß sie die nach tz. 23 sub 2. einzureichenden Verzeichnisse der gehörten Vorlesungen sammt den Lollegirn- büchern, deren Nichteinreichung de« Verlust des KUpenclii nach sich ziehen würde, - Montag den 23. und l», „ . ^ Dienstag den 24. j 8 st d. I. an den Universitätsregistrator Krause, in der Expedition des Universitätsgerichts, al- den zur Empfangnahme und Uebergabe an die Herren Examinatoren von der Unterzeichneten Facultät Beauftragten abzugeben, von demselben auch den Lag nach stattgefundener Prüfung die Collegienbücher wieder abzuholen haben. Auf den abzugebenden Verzeichnissen ist der vollständige Vor- und Zuname, der JnscriptionStag, daS Stipendium, welches ein Jeder genießt, und zum wie vielsten Male er der Prüfung beiwohnt, gleich zu Anfang zu bemerken. Das Namen-Verzeichniß derjenigen Percipienten, welche zu Folge der Stipendiaten-Ordnung vom 17. Juli 1843 auf obbenannten Termin von diesen Prüfungen befreit sind, ist in dem schwarzen Brete zur Einsicht angeschlagen. Leipzig, den 18. August 1847. Die Juristen-Faculrät in der Universität daselbst. Bekanntmachung. Diejenigen Studirrnden der Medicin, welche Königliche, Meißner Procuratur-, Ministeriell- oder Facultäts-Slipendien genießen, werden hierdurch aufgefordert, den S September 1847, Nachmittag- A Ubr, zu der zweiten halbjährigen Prüfung pro term. Oueis in bim Prüfustgssaale der mediciniscken Facultät sich einzufindm Zugleich wird die genaue Befolgung der Vorschriften der Stipendiaten-Ordnurg wiederholt in Erinnerung gedracht und haben alle diejenigen, welche denselben nachzukommen unterlassen, die daraus erwachsenden Nachtheile sich sei.»st zu zuschreiben. Leipzig, den 16. August 1847. Die mediciniscbe Facultät das. Or. Wtndler. d. s Decan Der Gustav-Adolf-Verein. Wenn seit der im vorigen Jahre zu Berlin erfolgten Ausschließung I)r. Rupps die Theilnahme am Gustav- Adolf Vereine wie überall-- so auch in Leipzig bedeutend ge wachsen ist, so geschah das in der Villen klar gewordenen Ueberzeugung, was der Verein sein und werden könne, wenn er auf einem dogmatisch neutralen Gebiete äußerlich getrennte Christen zu gemeinsamem Werke vereine. Diese großartige, erste, zukunftreiche protestantische Vereinigung zu erhalten, Spaltungen, wie sie von Seiten der Extrem Kirchlichen wie der Extrem-Unkirchlichen beantragt, zu vermeiden, und bedauer liche Mißgriffe, wie die Berliner Ausschließung 1)r. Rupps, so wie überhaupt jede Ausschließung wegen ver schiedener Glaubensansichten durch gesetzliche Bestim mungen unmöglich zu machen, ist die Ausgabe des Verein-, ist die Aufgabe der Zweigvereine und der diesjährigen Jahresversamm lungen, wie eine solche auch der Leipziger Zweigverein heute Abend 6 Uhr im Saale der Bürgerschule halten will.*) ES wird da nicht bloß über die Verwendung der Gelder Betet luß gefaßt werden müssen, sondern es wird auch vor der aufdem Programm aufgefühiten und den Mitgliedern zustchenden freien W hl dreier Deputaten zur Hauptversammlung nach Plauen, die Ruppsche Argeteg nheit zu besprechen und den zu erwählen, den Deputieren auch in dieser Hinsicht ein Auftrag »u geben sein. Nickt als meinten wir, daß eine ausdrückliche Miß billigung cder Wiederaufhebung des Berliner Beschlusses zu beantragen sei; — nein, — aber eS werden solche Beschlüsse gefaßt werden müssen, die daS erschütterte Vertrauen in die ») Eintrittskarten zu dm Jahre«- und Wahlv.rsainmlunoen, durch welche man stimmfähige« Mitglied de« Bereis wird, find ttir »0 Stgr. beim Eatfirer de« Verein«, Herrn Kaufmann «u« ,Grimma sche Ltraße) zu erhalten.
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