Anzeiger. 240. Sonnabend, den 28. August. 1847. An unfern Lan-esvater. * Sieh, festgeschmückt, wie's Allen wohl mag frommen, Und jubelnd steht vor Dir der dichte Chor; Und Lausend rufen freudig Dir: „Willkommen!" Und Lausende, sie schauen zu Dir empor. Einst rief ein Friedrich hier: „Zu mir im Bunde, Das gute Recht Wettin'S ist in Gefahr!" — „Für unfern Markgraf!" schallt's aus Aller Munde, Für ihren Markgraf siegt die Bürgerschaar. Wenn Feinde dröh n mit ihrer Macht Gewichte, DaS edle Fürstenhaus Gefahr umsteht, Da zeigt ein rvack'res Leipzig die Geschichte, Zu Schutz und Trutz sein Löwenbanner weht. Und also sei's fortan! — es kann nie wanken. Was froh und fest gewurzelt im Gemüth; Mit Wort und Lhat, mit kühnen Hochgedanken, Ein treues Leipzig für den König glüht. Und freudig liebend steht an Deinen Wegen Das treue Volk und streut Dir Blumen hin, Und rufet hochbegeistert dreimal Segen Und dreimal Heil Dir und der Königin! s. — «... — Mitthellungen 1 von je 50 Lhlr. für einen jeden der beiden obgenannten Ele- aus den Plenarverhandlungen der Stadtverord-! mentarlehrer, indem diese Gehaltserhöhung nicht allein durch neten am 18. August 1847. ! die Billigkeit geboten, sondern auch durch das ehrende Zeug- Rach Eröffnung der Sitzung dankte der Herr Vorsteher I niß über das bisherige erfolgreiche Wirken dieser beiden Lehrer dem Herrn Stadtverordneten Otto Wigand im Namen des I vollkommen gerechtfertigt wurde. Collegiums für die zur Vertheilung unter die fämmtlichen! Hierauf trug Herr Stadtverordneter von der Crone Mitglieder bestimmten 96 Exemplare der in dessen Verlage! den Bericht der Deputation zu der GasbereitungSanstalt erschienenen Schrift: „Wie können die Bahnhöfe Leipzigs am! über die Rechnungen auf die drei Jahre 1844, 1845 und Zweckmäßigsten und Bortheilhaftesten verbunden werden?"! 1846 und ging sodann zum Vortrage aus der Registrande über. I vor, gedachte dabei insbesondere der Genauigkeit und Ord- Unter den mehreren Eingängen auf selbiger befand sich das I nung, mit welcher diese Rechnungen vom Herrn Buchhalter vom Magistrate den Stadtverordneten mitgetheilte Gesuch i Below geführt worden und beantragte, da sich Erinnerungen des Herrn Stadtrath Schmidt um seine Entlassung von dem I dagegen nicht zu machen gefunden, deren Justification, für seit dem Jahre 1833 verwalteten Ehrenamte eines auf Zeit I welche sich denn auch das Collegium ohne weitere DiScussion angestellten Mitgliedes des Raths. Das Collegium konnte l aussprach. nicht umhin, Herrn Stadtrath Schmidt die nachgesuchte Ent-! Noch stand als dritter Gegenstand auf der heutigen Tages- laffung zuzugestehen, da dessen Verlangen gesetzlich begrün-1 ordnung: det war. ! ein Nachbericht der außerordentlichen Deputation zur Er- Den ersten Gegenstand der heutigen Tagesordnung bil! örterung der Gemeinderechte bei Besetzung der Kirchen- dete das von Herrn Stadtverordneten 1)r. Lippert sen. vor-1 und Schulämter in unserer Stadt. > getragene ! Da die Besetzung einer ordentlichen Lehrerstelle an der Gutachten der Deputation zu den Kirchen, Schulen und! Nicolaischule, einer dem Collegium zugegangenen Mittheilung milden Stiftungen über die Anstellung eines Hilfslehrers! zufolge, in nächster Zeit bevorsteht, so entstand die Frage, ob an der 1. Bürgerschule und die Gewährung einer persön-I auch bei Besetzung von Gymnasialstellen für die Gemeinde liehen Gehaltszulage für die beiden Herren Elementarlehrer! ein Theilnahrmrecht zu beanspruchen sei oder nicht. Die De- . Ar-nold und Vater. ! putation, von der Ansicht ausgehend, daß bei Entscheidung Durch die fortwährend zunehmende Schülerzahl an der! dieser Frage lediglich die Gesetze, auf welche gestützt man das 1. Bürgerschule genöthigt, hat der Stadtrath beschlossen, zu I Recht der Lheilnahme bei Besetzung von Kirchen- und Schul- MichaeUS a. c. einen neuen Hilfslehrer an dieser Schule mit I stellen in Anspruch genommen habe, in Betracht gezogen wer- einem jährlichen Gehalte von 225 Lhlr- anzustellen, wozu Iden könnten, hatte dieselbe verneint, indem die Kirchenord- daß Plenum, dem Anträge seiner Deputation gemäß , seine! nung von 1580 und die Verordnung vom 7. Juni 1833 Zustimmung ertheilte. Eben so bewilligte dasselbe die vom! nur die Kirchen- und Volksschullehrerstellen, nicht aber auch Stadtrathe beschlossene Ertheilung einer persönlichen Zulage * die Gymnasien in ihr Bereich zögen.