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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.10.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-10-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184710043
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18471004
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18471004
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-10
- Tag1847-10-04
- Monat1847-10
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.10.1847
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. 7 -7" -!^7' ----- > - - - > . -» - 277. Montag, den 4. Oktober. 1847. Bekanntmachung. Um dem correspondirenden Publicum die Benutzung der, für die Stadt Leipzig durch die von hier ausgehende Leipzig-Dresdner und Leipzig-Halle-Köthen-Magdeburger Eisenbahn und die mit denselben gegen wärtig in unmittelbarer Verbindung stehenden anderen in- und ausländischen Eisenbahnen, zur Brief.Ver sendung nach den, an den gedachten Eisenbahnen selbst gelegenen oder mit den letzteren in unmittelbarer Post-Verbindung stehenden Orten, dargebotenen Gelegenheit, in Rücksicht auf die Aufgabszeit für die mit den als Postzüge benutzten Eisenbahnfahrten zu versendenden Briefe thunlichst zu erleichtern, ist mit höherer Geneh migung von der Königlichen Ober - Post - Direction dahin Veranstaltung getroffen worden, daß die schon zeither einge tretene Versendung unfrankirter, in die Briefkasten bei dem Leipzig-DreSdner und Leipzig-Magdeburger Eisenbahnhofe eingelegten Briefe, vom Isten October dieses JahreS an in ausgedehnterer Maaße und zwar unter Benutzung deS größten Theils der mittelst der obengenannten Eisenbahnen überhaupt erfolgenden Postspeditionen, Statt finden kann. Nach wie vor sind jedoch in die vorerwähnten, vom Isten October dieses Jahres an, an dem, von dem Direktorium der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Gesellschaft dazu überlassenen, zwischen den vorgenannten Eisenbahn Höfen gelege nen Locale, befindlichen beiden Briefkasten, von denen der eine für die Speditionen mit der Leipzig-Dre sd- n e r und. der andere für die Speditionen mit der Leipzig - Halle - Eöthen - Magdeburger Eisenbahn be stimmt ist, überhaupt nur unfrankirte Briefe einzulegen, welche weder mit Geld oder Geld es werth be schwert, noch recommandirt und entweder nach, an den obengenannten Eisenbahnen unmittelbar gelege nen oder mit denselben in unmittelbarer Post-Verbindung stehenden Orten, — mit Ausnahme jedoch aller in den Kaiserlich Königlich Oesterreichischen und in nicht Deutschen Staaten gelegenen Orte, — gerichtet sind. Briefe, welche nach anderen Orten, namentlich nach Oesterreich und nach nicht Deutschen Staaten bestimmt sind, sowie alle frank irten, beschwerten und recommandirten Briefe, ohne Unterschied der Lage ihres Be stimmungsortes, müssen auch ferner bis zu der festgesetzten Postschlußzeit bei der Brief-Annahme des Ober-Post-Amts Hierselbst aufgegeben werden. Die in diesen Bahnhofs-Briefkästen etwa vorgefunden werdenden, nach Vorstehendem von der Einlegung in die ersteren ausgeschlossenen Briefe können erst mit der nächstfolgenden betreffenden Postspedition abgesendet werden und erleiden daher in ihrer Beförderung unvermeidlich eine Verzögerung, weshalb bei Benutzung dieser Brief kästen die obigen, in den an den letzteren selbst afsi'girten besonderen Bekanntmachungen ebenfalls enthaltenen Be stimmungen, genau zu berücksichtigen sind. Rücksichtlich der Zeit, von welcher an und bis zu welcher diese Bahnhofs-Briefkasten zur Einlegung von Briefen geöffnet sind, sowie in Betreff der Orte, für welche nach Maßgabe der jedesmaligen Post-Speditionen mit den Ei senbahn - Postzügen, Briefe daselbst eingelegt werden können, wird hier auf die vorgedachten besonderen Bekannt machungen*) selbst verwiesen, dabei jedoch zugleich bemerkt, daß die Weiter-Spedition der Briefe von den Eisen bahn.Orten ab, nach den betreffenden Haupt- oder Neben-Coursen, von der Influenz der Eisenbahnfahrten auf die letzteren und deren Eintreffen an den Abspeditions-Puncten abhängig bleibt und daß über die in die Bahnhofs- Briefkästen eingelegten Briefe, da dieselben, wie alle simpele Briefe, nicht speciell chartirt werden, eine Auskunft oder Nachweisung nicht erlheilt werden kann. Leipzig, den 29. Septbr. 1847. Königliche Ober-Post-Direction. von Hüttner. *) Diese Bek«nntmachungen sind Vei der hiesigen Ober-PosiamtS-Packmeisterei für 1 Ngr. zu habe«. Weberzustände in Chemnitz. AuS den Auszeichnungen eines Webers. Die Weberei bildet den Hauptnerv des Chemnitzer in dustriellen Lebens. Stockt sie (wie dermalen), so sieht eS am industriellen Himmel schlecht aus. Man erblickt dann nichts als trübe Gesichter, hört nichts, als ein allgemeines Lamento. Die knappen Mahlzeiten des Webers werden noch knapper und der Schmachtriemen der Entbehrung, der sich schon lange um seinen dürren Leib schlingt, muß noch um einige Löcher kürzer geschnallt werden. Ich glaube, eS wäre längst mit der Weberei gar auS, wenn nicht zwei Dinge ge wesen wären, die ich sogleich näher andeuten werde. Unsere Zeit ist den Zünften nicht grün, und sie mag in vieler Hinsicht Recht haben. Aber in Bezug auf unsere We berei haben sich die alten Formen der Zunft doch insofern als nützlich erwiesen, als sie den allzugroßen Andrang zu diesem Arbeitsgebiet einigermaßen abgehalten haben. Gäbe es in Sachsen unbeschränkte Gewerbefreiheit, wie in Preußen, so ist Zehn gegen Eins zu wetten, daß sich jetzt die Chemnitzer Weber auf demselben Standpunkte befänden, wie die schle sischen. Eine andere Schutzwehr gegen den hereinbrechenden Ruin der Weberei ist der Jacquardwebstuhl. Jeder Weber sollte das Bildniß der französischen Denkers in seiner Stube I'» »!'
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