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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.10.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-10-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184710236
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18471023
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18471023
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-10
- Tag1847-10-23
- Monat1847-10
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.10.1847
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Leipziger Tageblatt M> Anzeiger. 2W. Sonnabend, bm 23. Oktober. L847. Der »O «ctober ,81» «nd ,8«. Einstens vereinte der Lag zum SiegeSgesange die Deutschen, Heute vereinet er sie schaffend gemeinsames Recht. Schreitet nur kraftvoll voraus der völkerdurchwandernde Wechsel, Folgen dem rührigen wohl andre Gesetze noch nach. Klug mit dem Leichtern beginnt, wer Größtes will wirken im Rathe. Zeitigt der Frühling doch auch später die Blüthe deS WeinS. Seid uns denn herzlich begrüßet, Ihr weise beruhenden Männer, Einheit besiegte den Feind, siege sie bruer im Rath. vr. M...S. Städtisches. Das hiesige Fiacreinstitut hat seit seinem Bestehen dem Bedürfm'ffe des Publikums einen wesentlichen Dienst geleistet, der um so höher anzuschlagen ist, je fühlbarer und dringender jene- Bedürsrüß durch die von Jahr zu Jahr gestiegene Er weiterung drS Stadtgebietes geworden ist, und wenn man erwägt, welch ein reger geschäftlicher Verkehr in einer Stadt, wie Leipzig, selbst in dessen eigenem und engerem Gebiete sich bewegt, und wie durch Benutzung eines einfachen und wohlseilen Beförderungsmittels eine schnelle zeitersparende Geschästsexpediründ ermöglicht wird, so kann man sich gewiß nur freuen über me Idee, die ein solches Institut ins Leben gerufen hat. Auch die äußere Ausstattung, welche das Jn> stitut in immer höherem Grade entwickelt, die Bequemlichkeit und Eleganz der Wagen deS Fiacrevereins verdient alle An erkennung und beweist, daß es sich Dieser dringend angelegen sein läßt, den Wünschen des PublicumS in jeder Hinsicht zu entsprechen. Ist nun hiernach Alles geschehen, was ein Privat verein dem Publicum gegenüber gewähren kann, so muß überdies noch hervorgehoben werden, daß auch für die Sicher heit der Personen, welche die Wagen des Instituts benutzen und namentlich der Effecten, welche Erstere bei sich führen, hinlängliche Gewähr geleistet ist. Und dies ist allerdings ein Haupterforderniß für ein Institut, das vorzugsweise die Rücksicht auf daS öffentliche Interesse entstehen ließ, und das nur dann gedeihlich fortbestehen kann, wenn dieses Interesse durch Bürgschaften gewahrt und sicher gestellt ist. Der Fiacre- verein hat sich seit seiner Begründung vielen und mannigfachen Bestimmungen und Beschränkungen Seiten der Wohllöbl. Behörde zu unterwerfen gehabt und sich denselben, in Er wägung, wie sehr die- da- öffentliche Interesse erheischt, gern und willig unterworfen. ES wird in dieser Beziehung nur Folgendes angeführt: Die Geschirre deS Vereins sind streng gewiesen auf bestimmte Stationsplätze, auf die ohne Rücksicht auf Witterung oder lohnendere Fuhren bestimmte Zeit der Gestellung und Abfahrt, auf eine feste Laxnorm, auf einen hinsichtlich der Umgegend genau begrenzten Rayon, den sie nicht überschreiten dürfen, auf die Verpflichtung, für jeden emspänmgen Wagen, um die während des Tages nöthige Umspannung bewirken zu können, um nicht ermüdete Pferde zu haben, und um solche nicht durch übergroße Anstrengung zu quälen, zwer Pferde zu halten. Die Wagenführer sind durch mehrere aus der Vereinscaffe besoldete Jnspectoren, welche den ganzen Tag über Patrouillen- und Jnspections- dunst haben, streng beaufsichtiget. Noch mancherlei lästige, aber im Interesse des Pnblicums liegende Bestimmungen konnten angeführt werden Muß man anerkennen, daß sich das Fiacremstitut nur in Folge solcher Bestimmungen auf eine für das Publicum gedeihliche Weise gehoben hat, muß man ferner anerkennen, daß der Fiacreverein selbst stets be müht gewesen, den Wünschen und Bedürfnissen des Publikums entgegen zu kommen, so läßt sich auch leicht die Gunst und Therlnahme erklären, womit Dieses das Institut gleich an fänglich ausgenommen und bis jetzt ohne Unterlaß bekleidet hat; eben so leicht läßt sich aber auch der Umstand erklären, daß eine gleiche Gunst und Lheilnahme nicht dasjenige In stitut erlangen konnte, welches in der Art und Werse der Beförderung des Publikums mit dem Fiacrevereine als ein Dloschkenverein m Concurrenz getreten ist. Da aber dieses Institut, dessen Wagenführer durch rothe Kragen bezeichnet sind, nicht den obigen Vorschriften und Normen unterworfen ist, so gewährt es dem Publicum nicht diejenige Sicherheit, welche die Benutzung der Geschirre des Fiacrevereins bietet, abgesehen davon, daß dieser schon als ein organisirtes Ganzes über größere Betriebsmittel zu disponiren, und als solches eine mehr geregelte Einheit in der Verwaltung hat. Mt größerer Sicherheit und Leichtigkeit können daher bei dem Fiacrevereine etwaige Mißverständnisse und Ordnungs widrigkeiten, diese mögen in den Geschirrführern oder sonst in irgend welcher Beziehung ihren Grund haben, entdeckt, ab gestellt und beziehendlich geahndet werden; eine belästigende Behelligung des Publikums, eine Ueberforderung in dem Fahrlohne, unterlassenes Rückgeben von Effecten, die aus Versehen im Wagen zurückgelaffen wurden, und welche Un- gebührniffe und rüge- uno ahndungswürdige Handlungen sonst sich denken lassen mögen, können dem Institute des Fiacrevereins nicht zum Vorwurfe gemacht werden, und beziehendlich würde jedes Ungebührniß, da die Nummer, mit welcher jeder Fiacrewagen bezeichnet ist, die sofortige Ent deckung des Auctor unterstützt, nach dem eigenen Wunsche der Vereinsmitglieder strenge Rüge und Ahndung finden. Die mit röchen Kragen versehenen Führer der Vereins-Droschken sind an minder strenge Regeln gebunden; es ist oft vorgekommen, daß sie, je nachdem der pecuniäre Vortheil es erheischt, diesem Vereine angehören, also ebenfalls nach einer Taxe fahren wollen, oder nicht; mit Leichtigkeit kann die im Wagen in der Regel nicht befestigte Taxe weggenommen werden, was in Erwartung größeren Verdienstes öfter geschehen ist, wenn an Sonn - und Festtagen oder bei schönem Wetter einzelne Personen als Fahrgäste sich meldeten. Dann hieß eS: „ich bin Lohnkutscher, mit mir muß accordirt werden"». Ueber- theuerungen sind häufig vorgekommen, und wenn insonderheit
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