Anzeiger. Bekanntmachung. In Gemäßheit Hoher Anordnung und der akademische« Gesetze wird hierdurch Folgendes bekannt gemacht: L) Die in dem nächsten Wintersemester auf hiesiger Universität zu haltenden Vorlesungen nehmen am 18. Oktober ihren Anfang. Da es nun eben so nochwendig als rathlick ist, daß die Studirenden den Anfang der Vorlesungen nicht verabsäumen, weil dieser Theil sehr wichtig ist und weil bei Verleihung akademischer Benesicien der fleißige Besuch der Vorlesungen von Anfang bis zum Schluffe ganz besonders berücksichtigt werden wird, so werden die Studirenden in ihrem eignen Interesse aufgefordert, sich zu der angegebenen Zelt pünktlich einzusinden. 2) Hat jeder hiesige Studirende sich über seinen Aufenthalt während der Ferien auszuweisen und dieserhalb innerhalb der ersten acht Tage nach Beginn des neuen Semesters vor der Unterzeichneten Commission unter Producirung der er forderlichen Zeugnisse, bei Vermeidung der in den akademischen Gesetzen angedrohten Ahndung, sich zu melden. 3) Die gedruckten Verzeichnisse über die im nächsten Semester zu haltenden akademischen Vorlesungen sind in der Expedition des Universitätsgerichts und in der Serigschen Buchhandlung zu erlangen. Leipzig, den 6. Oktober 1847. Die zur Immatrikulation der Studirenden allhier niedergesetzte Commission. Für den Regierungsbevollmächtigten, 1)r. Ludwig v. d. Pfordten, l)r. Eduard Morgenstern, von Muugoldt. z. Z. Rector. Univ.-Richter Bekanntmachung. Alle diejenigen, welche im Lause jetzigen Jahres das hiesige Bürgerrecht erlangt haben, oder als Schutzverwandte aus genommen worden sind, ohne noch der ihnen resp. Seiten des Stadtraths gewordenen Weisung, bei uns zum Eintritte in die Communalgarde sich zu melden, nachgekommen zu sein, werden hiermit aufgefordert, nächsten Dienstag den LS. d. M. Nachmittags S Uhr im Bureau des Ausschusses in der erste» Etage des Gebäudes der alten Waage sich persönlich zum Eintritte in die Communalgarde zu melden und den erforderlichen Handschlag zu leisten. Etwaige Reklamationen gegen diesen Eintritt aber sind unter gesetzlicher Begründung vor obbemerktem Tage in den gewöhnlichen Expeditionsstunden bei dem mit Unterzeichneten Protokollanten anzuvringen. Die Außenbleibenden haben sich weiterer gesetzlicher Maßnehmung zu gewärtigen. Leipzig, den 12. Oktober 1847. Der Communalgarden -Ausschuß. H. W. Neumeister, Commandant. Adv. Hermsdorf, Prot. An- dem Berichte über die Wirksamkeit der hiesigen Armenanstalt in der Zeit vom 1. Juli 1846 bis 3V. Juni 1847. (Schluß.) 3. u.4. 3a.u.6s. Lb. Von einzelnen Anstalten erwähnen wir: 1) Die Ar men sch ule. In 21 Claffen der Schule er pfingen von 14 Claffen- und 7 Hülfs- und Fachlehre 1313 Kinder Unterricht, nämlich: 143 Knaben der 1 u.2. Claffe von Herrn Lochmann. - Cand. Leo. - KI.Selle. - Schöne. - Cand. Leuschnl - Cand.Radestoö - Cand.Lohse. ^ - Direct. Kirchne - Cand. Rentsch Richter. - U. Waldau. - U. Zeidler. - Cand.Hensel. - Cand. Rentsch. 144 143 82 81 - - 6b. 71 - - 7«. 64 - - 7b. 74Mädchen der I. 73 r -2. 14V 148 6V 70 3. u.4. 3a.u 6a. 3d. . 6d. 74 Mädchen der 7». Claffe von Herrn Cand. Franke. 76 - - 7b. - - - Cand. Richter. 3V Knaben und Mädchen der Nachhülfe-. Claffe von Herrn Cand. Luther. 13 Kinder wurden außerdem auf Rechnung der Armen- anstatt in der concessionirten Schule des Hrn. !U. Thon un tergebracht. In den Elementen der Zeichnenkunst für bürgerliche Ge werbe wurden aus den beiden obern Claffen VO Schüler von Herrn Perlitz unterrichtet. Die Papparbeitsschule, welche unter Aufsicht des Herrn Stadtrath Grüner stand, besuchten 1V Knaben, und es erhielten dieselben im Fertigen von Schachteln, Convoluten und Düten von Herrn Schwabhäuser bis Weihnachten 1846 Unterrichtung, von welcher Zeit an dieser Zweig des Unter richts in Wegfall gekommen ist. 296 Mädchen aus den 4 obern Claffen wurden von 4 Lehrerinnen, den Frauen Lochmann, Köhler, Hübner und Vieweg im Nähen, Stricken, Wäschezeichnen und AuSbeffern unterrichtet. Zu Ostern 1847 wurden 93 Knaben und 88 Mädchen conftrmirt und entlassen. Vom Monat Juni 1846 bis zum Monat Juni dieses