Fl ^ n 4 t? n u j 5 4 rnln ^ ^ 1 u ^ - n;. H»^ GGdCV l ^ r i» Anzeiger. »UL Ut NEK»iLL E- ^ 2SS. r^ Arettag, dm 22. Oktober. 1847. Bekanntmachung, die Anmeldung der militairpflichtigeu Mannschaften betr. Nach Vorschrift de- Gesetze- über Erfüllung der Militairpfiichr vom August 184k werden alle im Königreiche Sachsen «ilitairpflichtigen, , . ^ L« Jahre L8B, gebornen Mannschaften, welche sich bei un- als Stadtobrigkeit anzumelden haben, so wie die unter Gerichtsbarkeit des hiesigen Königlichen KrelSamt- Wohnenden hiermit aufgefordert, im LymeldungStermine Monta-S den L November I8CC sich vor unserm Deputaten in der alten Waage am Markte allhier gebührend zu stellen, im Unterlassungsfälle aber sich zu gewärtigen, daß gegen die Ausbleibendrn nach h. 7L und folg, des angeführten Tesches wird verfahren werde«, Die im Jnlande Tebormm haben sich mit Geburtsscheinen, die im Au-lande Geborenen, aber nach Sachsen Gehörige», durch Laüfzeugniffe wegen ihre- Alter- sofort zu legitimiren. Däfern übrigen- Personen au- früheren Gebun-jahren sich allhier aufhalten sollten, welche ihrer Militairpsticht bis jetzt noch nicht Genüge geleistet habe», so h-ben sich dieselben ^ - Dien-aGck den ». Novembar DWOV wie vorgedacht bei uns anzumelden. ^ ^ Hierbei wird ferner dqe Mannschaften, welche sich zu stellen haben, bekannt gemacht, daß, wenn sie aus irgend einem Grunde auf ei« Befreiung vom Militairdiepfte Anspruch zu haben glauben, sie die diessallfigen Neelamationen der Königlichen Recrutiruvgs-Commission entweder. gleich am Lage der Gestellung zu übergeben, oder nach Vorschrift des tz. 7 de- Gesetzes vom 1. Augpk 1846, spätestens am Lage vor der Loosziehung an diese einzureichen haben, indem am Lage der Looszichunq selbst noch eingehende R-clamations-Anbringen nicht mehr berücksichtigt werden können. Leipzig, den I7. Oktober 184/. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Gross. Die Wechsel-Conferenz, welche gegenwärtig hier versammelt ist, besteht aus folgen den Herten Adgeerdoeien: für Oesterreich (zugleich sür Lichtenstein): K. K. Hofrath am obersten Gerichtshof und Mitglied der Gesetz- Commission vr. Heißler; sür Preußen: wirkt. Geh. Leg.-Rath v. Patow, Geh. Juftizrath Bischofs, Banquier MagnuS; für Bayern: Ober-Hpp.-GerichtSrath Klein sch rod, Ban quier Assessor Schmidt; für Sachsen: Vicepräfident deS OberappellationsgerichtS vr. Ernert, Kramermeister Poppe, Fabrikbesitzer Georgi; für Hannover: Schatzrath Lehzen, Banquier H off mann; . für Würtemberg und Hohenzollern r Hechingen: Obertri- brmalrath vr. v. Hofacker; für Baden: Ministerialrath Brauer, Banquier. H o- henemfer; für Kurhrffen: Obergericht-rath FochS; sür Großherzogthum Hessen: Minifterialrath vr. Brei- denbach; für Dänemark wegen* Holstein - Lauenburg: Dirigirender Bürgermeister EtatSrath Behn; sür die Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen, so wie die Reußischen Lande, rngleichen für Schwarzburg- Rudolstadt: Geh. RegierungSrath Thon; für Nassau : Geh. Rath Vollpracht: für Braunschweig: Hosrath Liebe, Kaufmann Haase; für Mecklenburg-Schwerin: Professor Thöl; für Lübeck: Syndikus Vr. El der; für Frankfurt: Syndikus vr. Harnier; für Bremen: Senator vr. .Al Vers, Aeltermann Lür- mann; für Hamburg: Senator Lutteroth-Legat, Präses des Handelsgerichts vr. Halle. Noch ein Wort über Kindergärten »nd Kivder- spiele und die bendsichtigte Errichtung einer Bewnhrnn-nlt für Beine Kinder in de» Thon- bergs-raHerchäusern. Welche Erinmrungm aus unserm Leben sind wohl schöner, als diejenigen, die uns au- frühester Jugend geblieben find! Kann fle Jemand zurückrufen in daS Gedächttnß, ohne zu gleich von einer gewissen Dehmuth befallen zu werden? Und wer wäre wohl misanthroptsch genug, Kindern die Ver gnügungen ihrer Jugend nicht zu gönnen? Diejenigen thun eS gewlß nicht, die selbst eine frohe Jugend verlebt haben, und diejenigen, bei dimen es nicht der Fall gewesen sein sollte (wie ja die Fälle auch nicht so selten find), «erden um so mehr wünschen, daß ihre eigenen Kinder das genießen mögen, was sie selbst entbehren mußten, und werden ja gern alle- Mögliche thun, daß ihnen dieser Genuß ein rechter Genuß, d. h. ein Genuß für da- ganze Leben werde. Denn was ist das Spiel feiner Natur nach ander-, al- Bildung und Gestaltung de- aufkeimenden und erwachenden Lhätig- keit-tnebe-, der im Spiel seinen besten Abkeiter findet? der aber Nahrung zu seinem Gedeihen bedarf. Nehmt dem Kinde