Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.02.1856
- Erscheinungsdatum
- 1856-02-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185602018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18560201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18560201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1856
- Monat1856-02
- Tag1856-02-01
- Monat1856-02
- Jahr1856
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.02.1856
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Anzeiger. 32. Freitag den 1. Februar. 1856. Erinnerung an Abführung der Grundstellern. Am 1. Februar d. I. wird der erste Termin der Grundsteuern, welcher in Folge der zu dem Finanzgesetze vom 16. August 1855 erlassenen Ausführungs-Verordnung ^om nämlichen Tage mit Drei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten ist, fällig. Die dieSfallstgen hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge an diesem Tage und spätestens binnen 14 Tagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier pünctlich zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort erecutivische Zwangsmittel gegen die Restanten eintreten müssen. Leipzig, den 31. Januar 1856. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. Die Herren Professoren und Docenten an hiesiger Universität werden hierdurch veranlaßt, die Ankündigungen der Vor lesungen, welche sie im bevorstehenden Sommer-Semester zu halten beabsichtigen und in den LectionS-Katalog ausgenommen wissen wollen, längstens den S. Februar L8ÜV in der UniversttäkScanzlei schriftlich einzureichen. Leipzig, den 3. Januar 1856. Der Reetor der Universität. vr. O. L. Erdmann. Bekanntmachung. In Gemäßheit des §. 13 der akademischen Gesetze, nach welchem die Wohnungskarten der Studirenden allhier alljähr lich einmal gegen andere dergleichen umgetauscht werden sollen, werden die gedachten Herren Studirenden hiermit unter der in dem beregten Paragraphen enthaltenen Verwarnung aufgefordert, ihre Wohnungskarten längstens bis zu Ende des Monats Februar d. I. in der Expedition des Universitäts-Gerichts zu produciren und sich des Umtausches derselben gegen neue dergleichen zu ge wärtigen. Hierbei wird ihnen zugleich bemerklich gemacht, daß vom Ersten März d. I. an die bisher auSgefertigtcn Wohnungskarten ihre Gültigkeit gänzlich verlieren und zur Legitimation in irgend einer Art nicht weiter dienen. Leipzig, den 1. Februar 1856. DaS Univerfitäts - Gericht daselbst. vr. E. Morgenstern, Univ.-Richter. Arbntsanstalten für Sinder. Der Tha'tigkeitstrieb des Menschen erwacht schon frühzeitig, und macht sich bei dem Heranwachsenden Kinde durch allechand Be schäftigungen im Spiele bemerklich, wobei sich auch die Neigungen zu vorzugsweise beliebten Beschäftigungen in den Vordergrund stellen, die nie übersehen werden dürfen, namentlich wenn sichs später um die Ergreifung und Wahl eines Berufs handelt. Ehe es aber bis dahin kommt, muß das Kind außerhalb seiner Schulzeit, die sich auf dem Lande und in kleineren Städten meistentheils nur auf die Hälfte von der in größer» Städten beschränkt, wenigstens in den später« Schuljahren nützlich beschäftigt werden, weil es sehr bedenklich ist, die ganze schulfreie Zeit eines Kindes mit Spielen auszufüllen, zumal diese Spiele ohne Beaufsichtigung statt finden, indem die Aeltern der Kinder an ihre Berufsarbeiten gefesselt sind, die nicht, immer in der Nähe der Spiele der Kinder vorgenommen werden können. Es soll aber damit nicht gesagt werden, daß die größeren Kinder gar keine freie Zeit zum Spielen haben sollen; gewiß am Vortheilhaftesten würde diese ihnen am Barren und Reck, und resp. auch an der Kletterstange gewährt werden. Auf dem platten Lande und überhaupt da, wo die Aeltern Landwirthschaft treiben, werden zwar selbige nie in Verlegenheit kommen, womit sie ihre Kinder während der schulfreien Zeit der selben beschäftigen sollen, aber in Städten und in der Nähe großer Städte, wo wenig Landbau getrieben wird, wird es fast immer der Fall sein; wenigstens gilt dies von den meisten Dörfern in der Nähe Leipzigs. Beschäftigt sich hier auch eine große Anzahl von Knaben mit Cigarrenarbeiten rc., so giebt es doch deren noch sehr viele, die gar reine Beschäftigung haben, und die ihre schulfreie Zeit auf dem Dorfe mit Schreien, Schimpfen, Herumjagen rc. zubringen und den Bewohnern bei ihren Beschäftigungen in und außer dem Hause äußerst lästig fallen. Auch ein ziemlicher Theil von Mädchen möchte mit in diese Kategorie gehören. Vater und Mütter solcher sich umhertreibenden Kinder sind meistens den ganzen Tag nicht zu Hause, indem sie ihrem Broderwerb nachgehen, und es ist dann gar nicht zu verwundern, wenn aus diesen wilden, zügellosen Umhertreibern kleinere, und nach und nach immer größere Taugenichtse werden, die das ungebundene Leben auch später fort führen wollen, und so zu sagen bei Niemandem gut thun. Die Aeltern derselben würden sie gern beschäftigen, wenn sich nur Ge legenheit dazu darböte; diese aber fehlt eben, und so muß es denn bleiben wie es ist. Einsender Dieses hat sich schon längere Zeit mit dem Gedanken beschäftigt, wie dieser Uebelstand zu beseitiaen sein möchte, und er glaubt, daß dies am Wirksamsten durch Errichtung einer Arbeits anstalt für solche Kinder geschehen könnte. Der Ausführung eines
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite