Anzeiger. 45. Donnerstag den 14. Februar. 185«. c. » - Bekanntmachung. Nachdem Herr Earl Ltto Grrnreik, Kaufmann, i als Stadtrath auf Zeit wiedererwählt und heute von uns in dieses Ehrenamt eingeführt worden ist, so bringen wir die- hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Leipzig, den S. Februar 1856. Der Nkath der Stadt Leipzig. Koch. — ».« Bekanntmachung. ..6 Ein zeither mit 5"/„ verzinste- StiftungS-Capital von 3083 Thlr. 10 Ngr. soll zu Ostern d. I. auf sichere Hypo thek gegen gleichen Zinsfuß von uns auSgeliehen werden. Darauf Reflectirende haben sich auf hiesigem Rathhause bei unserer Rathsstube anzumelden. Leipzig, den 7. Februar 1856. Der Vkath der Stadt Leipzig. —— V Koch. Bekanntmachung. Zn Gemäßheit des §. 13 der akademischen Gesetze» nach welchem die Wohnungskarten der Studkrenden allhier alljähr lich einmal gegen andere dergleichen umgetauscht werden sollen, «erden die gedachten Herren Stürmenden hiermit unter der in dem beregten Paragraphen enthaltenen Verwarnung aufgesorderr, ihre WyhnunaSkarten längstens di-zu «ade d-s Msuat-Febraad d. A ^ in der Expedition des Universität-- Gericht- zu produciren und sich des Umtausches derselben gegen neue dergleichen zu ge wärtigen. Hierbei wird ihnen zugleich bemerkttch gemacht, daß vom GrAen März d. I. an die bisher ausgefertigten Wohnungskarten ihre Gültigkeit gänzlich verlieren und zur Legitimation in irgend einer Art nicht weiter dienen. Leipzig, den I. Februar 1856. Da- Universität-- Gericht dafeldO. vr. E. Morgenstern, Univ.-Nichter. —» Feuerversicherung. Die vernünftige Ansicht, daß eS zweckmäßig sei, sein Mobiliar gegm Feuersgefahr zu versichern, greift immer mehr Platz und dürfte es wohl nur noch wenige Haushaltungen geben, welche sich dadurch nicht vor Schaden zu bewahren suchten. Möchten doch diese Wenigen bald Nachfolgen, damit auch sie im Falle eines Brandes getrost wieder in die Zukunft blicken können! Allein eS giebt noch eine große Anzahl einzelner Leute, welche den Trost, bei entstehenden Bränden daS Ihrige versichert zu sehen, nicht haben. Das sind unter andern die Dienstboten, welche vermöge ihrer Stellung zur Herrschaft am allerwenigsten Zeit haben, bei dergleichen Unglückssällen ihr bescheidenes Eigenthum zu retten, da sie verpflichtet sind ihrer Herrschaft gerade dann thätig und Hülsteich beizustehen, wo ihnen selbst die größte Gefahr des Ver lustes droht. '' Wohlhabende Herrschaften können und werden ihre« Dienst boten die bei einem Brande gehabten Verluste vielleicht ersetzen, allein viele sind nicht vermögend genug oder auch nicht geneigt dazu, und so ist der arme Dienende größtentheils immer in Sorge um sein kleines Eiaenthum, während er der Familie seines Brod« Herrn da- Theuerste, Kinder, Kranke, Greise, Documente rc. retten Hilst. Seine Dienstleute dieser Sorge zu entheben und sich für den Fall der Gefahr einer» von keinen bitter« Gedanken getrübten Hülfe zu erfreuen, sollte sich ein Jeder, welcher Dienstboten hält, angelegen sein lassen, denn es gereicht ihm nur zum Vortheile, und ist sehr billig zu erreichen, wenn er das Eigenthum derselben zugleich mit seinem eigenen Mobiliar versichert. Ich will hoch greifen und das Eigenthum eine- Dienstmädchen- z. B. mit 250 Thlrn., die Prämie zu 2 pro will« anschlageu, so kostet die Versicherung jährlich für eine Person 15 Ngr. Welche geringe Ausgabe dafür, einen armen Menschen vor Verlust geschützt, sich selbst aber dadurch seiner freiwilligen un verdrossenen Hülfrleistung versichert zu haben. — Im Augenblick der Gefahr und Noch werden oft wohl große Belohnungen rc. versprochen, welche aber dann ganz unnöthig werden, sobald sie nur als Entschädigung für Verluste dienen sollen ; diese leistet die betreffende Feuerversicherungs-Gesellschaft. Eine jede Dienstherrschaft hätte demnach nur auf der An meldung zur Feuerversicherung ihres eiamen Mobiliars mitanzugeben „ELgenthum von ? Dienstboten zu ? Thaler" und wenige Groschen Prämie mehr zu bezahlen. Welchen guten moralischen Einfluß auf die Dienenden diese ürsorge de- Brodherrn ausübm würde, will ich nur andeuten. ,^'eder würde gern in einen solchergestalt aesicherten Dienst treten und ihn nur ungern wieder verlassen. Gute Leute kettet man gewiß dadurch um so fester an sein HauS! V. N. m n: ' s.l. rv,-