Leipziger Tageblatt und Anzeiger. 68. Sonnabend den 8. März. 1856. Bekanntmachung. Im Monat Februar d. I. sind von unS wegen nachstehender wohlfahrtspolizeilicher Vergehen Strafen oder Be deutungen auszufprechen gewesen. Leipzig, am I. März 1856. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. G. Mechler. I) Straßenverunreinigung und sonstige Ordnungswidrigkeiten beim Raumen der Privet- und Senkgruben, so wie beim Abfahren des Düngers 3. L) Sonstige Straßenverunreinigungen 3. 3) Ausleiten von unreinen Flüssigkeiten in den Tagerinnen rc. auf die Straße 1. 4) Ausschütten von Asche, Ruß, Scherben, Bauschutt u. s. w. auf den Straßen überhaupt, ingleichen von Kehricht außer halb der Kehrzeit (Markttags Nachmittags von 2 bis 4 Uhr), so wie Liegenlafsen von Kehricht u. s. w. außerhalb dieser Zeit 13. 5) AuSaießen von Flüssigkeiten aus Fenstern auf die Straße 2. 6) Ausschütten von Ruß, Kehricht rc. in die Flüsse und Mühlgräben 1. 7) Ordnungswidriges Füttern von Pferden auf der Straße 1. 8) Versperrung oder Hemmung der Passage auf Straßen, Trottoirs und Fußwegen durch Stehen- und beziehentlich Liegen lassen von Wagen, Karren, Kisten, Schutt, Sand und dergl. mehr, Aufstellen von leeren Wagen, beim Befrachten der Wagen, so wie durch Ausschlagen von Verkaufsständen u. s. w 21. 9) Ordnungswidriges Passiren der Trottoirs und Fußwege mit umfangreichen Gegenständen, Wagen und dergl. . . 109. 10) Aushängen und bezüglich Aussetzen von Waaren und Waarenkä'sten u. s. w. auf die Trottoirs und Fußwege . . 1. II) Unbeaufsichtigtes und ordnungswidriges Stehenlassen bespannter Wagen oder Schleifen auf der Straße . . .12. 12) Fahren über den Marktplatz 1. 13) Ausklopfen von Teppichen und dergl. an anderen als den hierzu angewiesenen Plätzen 1. 14) Fahren mit Rollwagen schärfer als im Schritt 1. 15) Fahren mit angespannten Zughunden 1. 16) Unterlassene Reinigung der Straße von Eis und Schnee 1. 17) Mangel oder ordnungswidrige Beschaffenheit der Aschenbehältnisse in Grundstücken 12. 18) Ueberfiillung der Aschengruben und Einschütten von Stroh, Kehricht u. s. w. in dieselben 3. 19) Tabakrauchen in Ställen, Werkstätten und anderen feuergefährlichen Orten, ingleichen Betreten von dergleichen Räum lichkeiten mit brennender Cigarre oder Pfeife 7. 20) Unvorsichtiges Gebahren mit Feuer, Licht und Asche, insbesondere in feuergefährlichen Lokalitäten, und Bewohnen derselben 4. 21) Feuerdefecte und feuerpolizeiwidrige Anlagen und Einrichtungen in Grundstücken . . . . . . . . 3. 22) Verschiedene andere wohlfahrtspolizeiliche Contraventionen 4. Summa 205. Durch eine Bestimmung der Königlichen Hohen Kreis - Direction ist für die Consirmation in unserer Nicolaikirche folgende Ordnung getroffen: Um dem oft beklagten, die Andacht störenden Gedränge bei der heiligen Handlung zu steuern, findet die Consirmation der Knaben und Mädchen nicht mehr an einem und demselben Sonntage statt. Vielmehr werden die Mädchen am Sonntage Judica, die Knaben am Sonntage Palmarum consirmirt. An beiden Tagen beginnt die Confirmationsfeier früh 9 Uhr, und an beiden Tagen wird die Hauptpredigt auf den Nachmittag verlegt. Äm Palmsonntage wird das heilige Abendmahl nicht gehalten. Die Privatconfirmationen bestehen laut Bestimmung derselben Hohen Behörde unter den Bedingungen fort, daß jeder zur Consirmation berechtigte Geistliche nur eine halten, daß er ferner Niemand zu derselben auffordern, aber auch Niemand, er sei arm oder reich, von derselben zurückweisen darf. Die Kinder aller Aeltern, welche darum bitten, sollen angenommen werden. Der Zeit nach müssen auch diese Einsegnungen in die Wochen von Judica bis Quasimodogeniti eingeordnet werden. Der Winter in den arktischen Regionen. Auf einm Ausruf der Lady Franklin an das amerikanische Volk rüstete der hochherzige Bürger von New-Pork, Henry Grinell, eine au- zwei Schiffen bestehende Expedition, welche bestimmt war- bei der Aufsuchung Franklin- theilzunehmen, au-. Diese beiden Schiffe verließen New-Port am 25. Mai 1850 und steuerten durch die Bafsins-Bai dem Wellington-Canal zu, in dessen Nähe sie mit nicht weniger als 9 englischen Schiffen zusammen trafen, welche sich unzweckmäßigerweise hier vereinigt hatten. — Nachdem die amerikan. Schiffe nicht weites als bis zur Griffith- Jnsel und bi- in den Wellington-Canal gelangt waren, kehrten