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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.03.1856
- Erscheinungsdatum
- 1856-03-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185603292
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18560329
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18560329
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1856
- Monat1856-03
- Tag1856-03-29
- Monat1856-03
- Jahr1856
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.03.1856
- Autor
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'M .tz Anzeiger. ^.' 89. Sonnabend den. 29. Marz. 1856. Bekanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger Dsterwesse beginnt l>en - 7. April und endigt mit dem LS. April. 2) Während dieser drei Wochen können alle inländische, so wie die den Zollvereinsstaatrn und den K. K. Oefterreichischen Staaten angehörenden Fabrikanten und Handwerker, ohne einige Beschränkung von Seiten der hiesigen Innungen, öffentlich hier fett halten und Firmen aushängen. 3) Gleiche Berechtigungen haben alle andere ausländische Fabrikanten und Handelsleute. 4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel, so wie das Aushängen von Handelsfirmen, auch aller und jeder sonstiger äußerer, die Stelle der Firmen vertretender Merkmale des Verkaufs, allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu 5V Thaler verboten. 5) Jedoch ist zur Auspackuna und Einpackung der Maaren die Eröffnung der in den Häusern befindlichen Meßlocalien in der Woche vor der Böttcherwoche und in der Woche nach der Zahlwoche gestattet. . . 6) Jede frühere Eröffnung, so wie spätere Schließung eines solchen Verkaufslocales wird, außer der sofortigen Schließung desselben, jedesmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, mit einer Geldstrafe von 25 Lhalcrn belegt. 7) Allen ausländischen, den Zollvereinsstaaten und den K. K Oefterreichischen Staate» nicht angehörigen ProfessioaiKen und Handwerkern ist nur während der eigentlichen Meßwoche, also vom Einlauten blS zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet. 8) Eben so bleibt baS Haufiren jeder Art und da- Feilhalren der den Zollverein-staaten und den K. K. Oefterreichischen Staaten nicht angehörigen jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Für letztere werden die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fall n, durch Verlängerungver Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersetzt. V) Was endlich den, auch auswärtigen Spediteurs, unter gewissen Bedingungen allhier nachgelassenen Betrieb von Meßspedirionsgeschäften betrifft, so verweisen wir deshalb auf das von unS unter dem 2V. Oktober 1837 erlassene Re gulativ, die Betreibung des Speditionshandels allhier betreffend. Leipzig, den 23. Februar 1856. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Verhandlungen der Stadtverordneten am 19. März 1856. Nach Eröffnung der Sitzung gab das Collegium seine Zu stimmung zu der vom Besitzer der Thomasmühle, Schlobach, be antragten und vom Stadtrath genehmigten Ablösung eines auf jener Mühle für die Stadtgemeinde haftenden Erbzinses. Dieser Erbzins beträgt jährlich 8 Lhlr. 18 Ngr. 2 Pf., soll durch Ge währung des 25fachen Bettags in Landrentenbriefen getilgt und an die Landrentenbank überwiesen werden. Eine Zuschrift des RathS über den Betrieb der Speiseanstalt im verflossenen Jahre wurde vorgetragen. Gleich dem Stadtrathe, erkannte das Collegium die Hingebung und rastlose Thätigkeit des an der Spitze der Anstalt stehenden Hilfsvereins dankbar an, sprach auch dem Directorium am Conservatorium der Musik für Uebersendung von Eintritts karten zu der jüngst abgehalrenen Hauptprüfung seinm Dank zu Protokoll aus. Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung brachte drei vom St.-V. vr. Heine vorgetragene Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen. Sie betrafen: 1. die Abtretung eines Streifens Communareals im Bahnhofs- gäßchen an vr. Joseph für den Preis von 3 Thlr. für die Quadratelle. Der Ausschuß empfahl in seiner Mehrheit, dem Stadtrathe beizutreten und die Veräußerung zu genehmigen. St.-V. vr. Heyn er, de Minderheit des Ausschusses bildend, hob dm großen Verkehr im BahnhofSgLßchen und die beträchtliche Frequenz desselben hervor. Eine Stadt wie Leipzig, bemerkte er, müsse für möglichste Freiheit des Verkehrs sorgen und dürfe da her nicht selbst eine Straße verengen. DaS Bahnhofsgäßchen werde sich spater nach Abbruch eines letzt noch hereinragenden Grund stücks entsprechend erweitern lassen, und es sei wohl zu beachten, daß dieses Gäßchen ein wichtiges Verbindungsglied einer künftig in gerader Richtung vom Baierschen nach dem Dresdner Bahn hofe zu führenden Straße werden müsse, auch bei der etwaigen Anlage weiterer Bahnhöfe wohl in Betracht kommen werde. Er beantragte daher, dem Stadttath zur Erwägung zu geben, ob es nicht zweck mäßig sei, auf Erweiterung dieser Straße Bedacht zu nehmen und deshalb wo möglich das etwa nöthigeAreal zu acquiriren. Der Antrag wurde zahlreich unterstützt. Der Berichterstatter entgegnete, daß sich die Mehrheit des AuSschusseS davon nickt habe überzeugen können, daß sich in jenem Gäßchen jemals ein Verkehr von solcher Größe entwickeln werde, um besondere Verwendungen auf Arealkäufe in jener kleinen Straße zu rechtfertigen. Er ertheilte sodann auf Anfrage des St.-D. Adv. An schütz über die Lage des Joseph'schm Bauplatzes Auskunft, worauf St.-V. Oertge darauf aufmerksam machte, daß man sich durch Genehmigung der hier in Frage befangenen Abtretung die Mög lichkeit der Verbreiterung des Gäßchens, wenn nicht für immer, so doch für lange Zeit entziehe. St.-B. I>r. Hauschlld erklärte, daß er schon in Hinblick auf den Namen dieses Gäßchens und mit Rücksicht auf die Heu« gemachem Mittheilungen von dem Ausschußgutachren znrückrrmft
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