1178 Fahrtaxe I. Innerhalb des Stadtbezirkes. D für Ginfpän ne r. II. Außerhalb des Stadtbezirkes. Für den Gebrauch eine- Fiacres auf die Zeit: bis 20 Minuten über 20 Minuten bis 3S Min. über 3S Minuten bis SO Min. über SO Minuten bis OS Min. beiAnnahme aufmehrereStunden für jede Stunde .... 1 Person. -Sk 3 4 6 8 8 S Personen. -Sk 4 6 8 10 10 3 Personen -Sk ü 8 10 12 12 4 Personen. -Sk 8 10 12 14 14 Ort: I Braudvorwerk Eouuewitz . . Eutritzsch . . Exereierplatz . Friedhof, neuer GohIiS . . . Kohlgarten Kuhthurm . . Ltudeua« . . Pfaffeudorf Plagwitz. . . Schouefeld . . Gtötteritz . . StraHenhäuser Thonberg . . Thonberg . . vor dem 1 2 s 4 Person. Personen. Personen. Personen. -Sk -Sk -Sk -Sk 4 6 8 10 7'/, >0 12 14 7'/- 10 12 14 4 6 8 10 4 6 8 10 7>/r 10 12 14 5 7'/, 10 12 4 6 8 10 5 7'/r 10 12 4 6 8 10 7>/r 10 12 14 7'/, 10 12 14 7'/, 10 12 14 4 6 8 10 5 7'/, 10 12 Fahrtaxe I. Innerhalb des Stadtbezirkes. für Zweispänner. II. Außerhalb des Stadtbezirkes. Für den Gebrauch eines Fiaeres auf die Zeit: bis 20 Minuten über 20 Minuten bi- 3S Minuten . über 3S Minuten bis SO Minuten . über SO Minuten bis OS Minuten . bei Annahme auf mehrere Stunden für jede Stunde 1 2 3-0 Ort: 1 2 3 4-6 Person. Personen. Personen. ! Person. Personen. Personen. Personen. -Sk -Sk -Sk -Sk -Sk -Sk -Sk Braudvorwerk . . . S'/, 9 12 15 4 5 ?'/. Eouuewitz 10 12-/, 15 17'/, Eutritzsch 10 ir>/, 15 17'/, 5 7V, 10 Exereierplatz .... S'/, 9 12 15 7'/r 10 ir</. Friedhof, neuer . . . Gohli» «'/, 10 « >r>/. 12 15 IS 17'/, Kohlgarten ... 7'/. 10 12V, 10 12 15 Kuhthurm 6'/- 9 12 15 Liudenau 7'/, 10 12'/, 15 10 12 15 Pfaffeudorf Plagwitz Schönefeld «'/, lv 9 12'/, 12 15 IS 17'/, 10 12'/, 15 17-/, «tStteritz GtraHenhäuser vor dem 10 12'/, 15 17V, Thonberg «>/> 9 12 15 Thouberg - 7'/. 10 12'/, 15 Anmerkung. - den Bahnhöfen und am Theater haltenden FiacreSführer ihre Bezahlung nach der vor- Für einen Koffer oder sonstige- Collo sind ohne Unterschied der Tageszeit 2 Ngr. zu bezahlen. Für Nachtsäcke, Schachteln, Regenschirme und Stöcke haben die Fahrgäste Etwa- nicht zu entrichten. 2) Für solche Fuhren, welche nach Ablauf der 9. Abendstunde außerhalb de- Stadtbezirk- zu thun sind, ist der doppelte Betrag der Taxe zu leisten, wobei die Zeit der Abfahrt von dem Stationsplatze oder de- EinsteigenS in den Wagen maßgebend sein soll der gestalt, daß für jede derartige Fuhre, wenn die Abfahrt von dem Station-Platze oder da- Einsteigen in die Zeit vor 9 Uhr Abend fällt, auch fernerhin nur der einfache Betrag der Taxe zu zahlen ist. 3) Ein Kind in Begleitung Erwachsener oder eine- andern Kindes wird rücksichtlich der Bezahlung für eine halbe Person gerechnet. 4) Die Kutscher haben vor dem Einsteigen den Fahrenden, oder, wenn sie vom Platze weggeholt werden, bei dem Abfahren der bestellenden Person die Uhr vorzuzeigen. 5) Die taxmäßigen Preise unter Nr. II. gelten nur für die Fahrt nach einem Orte. Für die Rückfahrt ist daher nach der Taxe besonder- m zahlen. 6) Die FiacreSführer dürfen bei Fahrten auf die in der Taxe angegebenen Dorffchaften daselbst unbestellt nicht länger als 2V Minuten verweilen. 7) Den FiacreSführern ist nicht erlaubt, von einem Dorfe auf ein andere- zu fahren; sie haben sich vielmehr auf die Fahrten innerhalb de- Stadtbezirks und auf die von der Stadt au- nach den unter Nr. II. genannten Ortschaften zu beschränken. 8) Auf Verlangen der Fahrgäste haben die FiacreSführer an den ihnm angegebenen Orten zu Watten und dafür die Taxe nach dem Ansätze für eine Person nach Zeit zu erheben. Leipzig, dm 1. December 1853. Der Nath der Gtadt Leipzig. Koch. Schleisner. Bekanntmachung. Dir hiesig«» Grundstücksbesitzer und resp. deren Stellvertreter werden hierdurch erinnert, die sowohl wegen einhei mischer, als auch wegen Meßvermiethungen vorgrschriedenen Mieth - Bertnderung» - Lnjrigen für d«n