iri4 Fahrtaxe ^Innerhalb -es Stadtbezirkes. D fü re Einspanner. ll. Außerhalb des Stadtbezirkes. Für den Gebrauch eines Fiacres auf die Zeit: bis 20 Minuten über 20 Minuten bis 3S Min. über SS Minuten bis SO Min. über SO Minuten bis OS Min. bei Annahme aufmehrereStunden für jede Stunde .... 1 Person. -Sk 3 4 6 8 L Personen. -Sk 4 6 8 10 10 3 Personen -Sk 6 8 10 12 12 4 Personen. -Sk 8 10 12 14 14 Ort Brandvorwerk Connewitz . . Eutritzsch . . Exereierplatz . Friedhof, neuer GohliS . . . Kohlgarten Kuhthnrm Lindena«. . Pfaffendorf Plagwitz. . . Schoueseld . . Stötteritz . . StraHenhäuser vor Fahrtaxe für Thonberg Thonberg Zweispänner. dem 1 Person. 2 3 4 Zersouen. Personen. Personen. -Sk -Sk -Sk 6 8 10 1V 12 14 10 12 14 6 8 10 tt 8 10 10 12 14 « 10 12 8 10 7»/, 10 12 6 8 10 10 12 14 10 12 14 10 12 14 6 8 10 7'/, 10 12 -Sk 4 7'/, 7'/r 4 4 7»/r 5 4 5 4 7'/- 7'/, 7'/, 4 5 Stadtbezirkes. Für den Gebrauch eines Fiacres auf die Zeit: ! 1 Person. 2 Personen. 3-6 Personen. Ort: 1 Person. 2 Personen. 3 Personen. 4-6 Personen. -Sk -»k -Sk -Sk -Sk -Sk -Sk Brandvorwerk .... S'/r 9 12 15 bis 20 Minuten 4 5 7'/' Connewitz 10 >2'/, 15 171/, Gutritzsch 10 12'/, 15 17'/, über 20 Minuten bis AS Minuten . 5 7'/, 10 Gxercierplatz «>/, s 12 15 Friedhof, neuer .... 6'/, 9 12 15 über 3S Minuten bis SO Minuten . 7»/, 10 12'/, GohliS 10 12'/, 15 17'/, Kohlgarten 7'/i 10 12'/, 15 über SO Minuten bis OS Minuten . 10 12 15 Kuhthnrm 6»/» 9 12 15 Lindena« 7'/, 10 12'/, 15 bei Annahme auf mehrere Stunden für Psaffeudorf 6'/, 9 12 15 jede Stunde 10 12 15 Plagwitz 10 12'/, 15 17»/, Schönefeld 10 12'/, 15 17»/, Stötteritz 10 12'/, 15 17»/, Straffenhanser vor dem Thonberg «>/, 9 12 15 Thonberg 7'/- 10 12'/, 15 Anmerkung. 1) BkS Abends 10 Uhr haben die an den Bahnhöfen und am Theater haltenden Fiacresführer ihre Bezahlung nach der vor stehenden Taxe, nach 10 Uhr aber den doppelten Betrag derselben für die Person zu erheben. , Für einen Koffer oder sonstiges Collo sind ohne Unterschied der Tageszeit 2 Ngr. zu bezahlen. Für Nachtsäcke, Schachteln, Regenschirme und Stöcke haben die Fahrgaste Etwas nicht zu entrichten. 2) Für solche Fuhren, welche nach Ablauf der 9. Abendstunde außerhalb des Stadtbezirks zu thun sind, ist der doppelte Betrag der Taxe zu leisten, wobei die Zeit der Abfahrt von dem Stationsplatze oder des EinsteigenS in den Wagen maßgebend sein soll der gestalt, daß für jede derartige Fuhre, wenn die Abfahrt von dem Stationsplatze oder daS Einsteigen in die Zeit vor 9 Uhr Abend- fällt, auch fernerhin nur der einfache Betrag der Taxe zu zahlen ist. L 3) Ein Kind in Begleitung Erwachsener oder eines andern Kindes wird rücksichtlich der Bezahlung für eine halbe Perlon gerechnet. 4) Die Kutscher haben vor dem Einsteigen den Fahrenden, oder, wenn sie vom Platze weggeholt werden, bei dem Abfahren der bestellenden Person die Uhr vorzuzeigen. 5) Die taxmäßigen Preise unter Nr. II. gelten nur für die Fahrt nach einem Orte. Für die Rückfahrt ist daher nach der Taxe besonders zu zahlen. 6) Die Fiacresführer dürfen bei Fahrten auf die in der Taxe angegebenen Dorfschaften daselbst unbestellt nicht länger als 20 Minuten verweilen. 7) Den Fiacre-führern ist nicht erlaubt, von einem Dorfe auf ein anderes zu fahren; sie haben sich vielmehr auf die Fahrten innerhalb des Stadtbezirks und auf die von der Stadt aus nach den unter Nr. II. genannten Ortschaften zu beschränken. 8) Auf Verlangen der Fahrgäste haben die Fiacresführer an den ihnen angegebenen Orten zu Watten und dafür die Taxe nach dem Ansätze für ein? Person nach Zeit zu erheben. ^ Leipzig, den 1. December 1853. Der Rath der Stadt Leipzig. ^ Koch. Gchleisner. Tageskalender. «effeutli»« Bibliothek»» r »««»«»sltLttbidli.thtk tt-1 Uhr. Telegraphe« - Bureau, Postgebäude 3 Tr., geöffnet La, Nacht. Während der Nacht Eingang von der Dresdner Straße. und Archäologisches Musen« von 10—12 Uhr (an der ersten Bürgerschule Nr. 3 parterre.) Städtische- Kunstnrnsen« in der 1. Bürgerschule, geöffnet von 10»/,—8 Uhr. Del Vecchio'-KnnO-An-ffellnng, Markt, Kaufhatte, 10—- U. z