Anzeiger. 122. Donnerstag den 1. Mai. 185« Bekanntmachung. Die unentgeltliche Einimpfung der Schutzpocken wird auch in diesem Jahre allen unbemittelten Personen jeden Alter-, welche in hiesiger Stadt und deren Weichbild, so wie in den unter die Jurisdiction unsere- Landgericht- und de- König lichen Krei-amte- hier gehörigen Ortschaften wohnen, hiermit angeböten. Dieselbe soll von und mit dem V. Mai d. I. an während eine- Zeitraum- von acht Wochen, und zwar in jeder Woche Mittwochs, Nachmittag- von S Uhr an im großen Saale der alten Waage am Markte hier stattfinden. Leipzig, am 26. April 1836. Der Nath der Stadt Leipzig. Koch. ' - G. Mechler. Bekanntmachung. Die Bestimmung in der 2. Anmerkung zur Fahrtare für die FiacreS hier vom 1. December 1833 ist dahin abgeändert worden, daß für die regulativmäßigen Fuhren außerhalb de- Stadtbezirke- während der Monate Mai bis mit September erst nach Ablauf der zehnten Abendstunde, dagegen während der übrigen Monate, wie bisher, nach Ablauf der neunten Abendstunde der doppelte Betrag der Tare zu leisten ist. Wir bringen die- mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß diese veränderte Bestimmung mit dem ersten Mai d. I. in Kraft tritt. Leipzig, am SS.'April 1836. Der Nath der Stadt Leipzig. - Koch. G. Mechler. V e r m i e t h n n a. ES soll die seither als EiSgrube benutzte Kellerabtheilung der I. Bürgerschule von Michaeli- 1856 an anderweitig vermischet werden, und ist zur öffentlichen Licitation der 8. Mai d. I. ' terminlich anberaumt worden. Miethlustige haben sich daher gedachten Tages früh um LR Uhr bei der RathSstube anzu melden, ihre Gebote zu thun und sich sodann weiterer Resolution, wobei die Auswahl unter den Licitanten und jede sonstige Verfügung Vorbehalten bleibt, ru gewärtigen. Leipzig, den 21. April 1856. De- NathS der Stadt Leipzig Muanzdeputation. Die der Stabt Leipzig zuständige Barbier- und Badergerechtigkeit soll mittelst MeistgebotS von Michael 1836 entweder anderweitig verpachtet oder nach Befinden verkauft werben, und ist der V. Mai d. I. als LicitationStermin anberaumt worden. DeSfallsige Interessenten haben sich daher im Termine Bormittags am LB Uhr bei hiesiaer RathSstube, wo inzwischen auch die Pacht- und Kaufbedingungen einzusehen sind, anzumelden, ihre resp. Pacht- und Kaufgebote vor Unterzeichneter Deputation zu thun und sich sodann weiterer Entschließung de- Rath-, welchem die Auswahl unter den Licitanten und jede sonstige freie Verfügung Vorbehalten bleibt, zu gewärtigen. Leipzig, den 12. April 1856. De- NathS der Stadt Leipzig Mnaazdeputation. , . . > Blicke in die frühere Verfassung der Stadt Leipzig. Die großen Veränderungen, welche durch die Überlassung der städtischen Gerichtsbarkeit an den Staat sowohl im staatlichen, als im städtischen Organismus hervorgerufen werdm, lassen eS als nicht unangemessen erscheinen, einm Blick in die Geschichte der früheren städtischen Verfassung Leipzig- zu werfen. Die alte urdeutsche Verfassung der Städte, also auch Leipzig-, war ihrem Wesen nach ftei und rein demokratisch. Der Kaiser Heinrich setzte einen Burggrafen ein, dm Markgrafen von Meißen, unter welchen die Städte gehörten. Er sprach anfang in Person Recht. Später traten Stellvertreter desselben ein, Voigte, welche um sich her wieder einm Kreis von Beisitzern, Schöppen, sammeltm, welche auS freigebormen Bürgern be standen. Otto der Reiche stellte an die Spitze derselben einm au- ihrer Mitte gewählten Schultheißen. AlS Unterlage de- Gericht-verfahren- dimte da- fränkisch-deutsche Recht; auS diesem bildeten sich die ältesten Städte ein ihren Verhältnissen angemessenes Recht auS, welche- neu entstandene Städte sich zum Muster nahmm. So galt in Leipzig da- Halllsch-Magdeburgische Recht. Die obrigkeitliche Gewalt war gerheilt zwischen dem Advocatus de- Landesherrn oder Voigt und dem Schultheiß, welcher, da er dm Blutbann nicht hatte, dem ersterm mehrfach untergeordnet war. Der Voigt wurde unmittelbar vom Landesherrn emg^etzt. aus dem Adel gewählt und behielt sein Amt auf Lebenszeit. Außerdem gab e- noch einm dritten Beamten, dm Dilllcu-, unter dessen