Anzeiger. IS» ^--7 Freitag den s. Mai. I8SS. Bekanntmachung. Da- 4. Stück de- diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enhaltend: Nr. 19., Verordnung, den Hufbeschlag betreffend, vom 10. April 1856; Nr. -0., Verordnung, die Richtungslinie der Chemnitz-Zwickauer StaatS-Eisenbahn betreffend, vom 5. April 1956; Rr. 21., Verordnung, die Zwickau-Schwärzenderger StaatS-Eisenbahn-Anlage betreffend, vom 10. April 1856 ; Rr. 22 , Verordnung, die Verwendung des SubstantialeinkommenS von vacanten geistlichen Steürn betreffend, vom 14. April 1856; Rr. 23., Verordnung, die Aufhebung des Verbot- der Ausfuhr von Waffen und Krieg-munition aller Art betreffend, vom 17. April 1956; ist bei un- emgegangen und wird Ai- zu« IH. Mai d I. auf hiesigem RathhauSsaale zur Kenntnißnahme öffentlich auShännen. Leipzig, den 6. Mai 1856. Der Rath dpr Gjadt Leipzig. / * Koch.^ ' 3m Mouat April d. I. sind von derrlimqm an-zusprechen gewesen. Leipzig, am 2. Mai 1856 Bekanntmachung uns wegen nachstehender wohlf 'n:r ... . . ri . ahrtSpolizeilicher Vergehen Strafen oder Be- Dar Ruth der GSudt Leipzig. Koch. G. Mechler. 1) Straßenverunreinigung und sonstige Ordnungswidrigketten beim Räumen der Privet- und Senkgruben, so wie beim Abfahreu de< Düngers . » 2) Sonstig« Straßenverunremigungen, beim Abladen der Kohlen rc . . 8) Ordnungswidriges Füttern der Pferde auf der Straße . 4) AuSaießen von Flüssigkeiten, H^abwerfen von Gegenständen aus den Fenstern auf die Straße u. dergl. m. ttchütten von Asche, 8. 3. 1 7. 5) Audi Hütten von Asche, Ruß, Scherben, Bauschutt u. s. w. auf die Straßen überhaupt, ingieichen von Kehricht außer halb der Kehrzeit (Markttags Nachmittags zwischen 2 bis 4 Uhr) und Liegenlaffm von Kehricht, Gestrohde u. s. w. k.. 30. außerhalb dieser Zeit. 6) Versperrung oder Hemmung der Passage auf Straßen, Trottoirs und Fußwegen durch Stehm- und beziehentlich Lieaen- lassen von Wagen. Karren, Kisten, Schutt, Sand und dergl. mehr, Aufstetten von leeren Wagen, beim Befrachten der Wagen, so wie durch Ausschlagen von Verkaufsständen u. s. w 2V, 7) Ordnungswidriges Passiven der Trottoirs und Fußwege mit umfangreichen Gegenständen, Wagen und dergl. 8) Au-Hängen von Stell- und Doppelfirmen außerhalb der Messe 9) Vorschriftswidriges Aushängen von dergl. Firmen wahrend der Messe (weiter als 2 Ellen von der HauSftonte ab in die Straße reichend) '. . . . . . . . . < . 1V) Unbeaufsichtigtes und ordnungswidriges Stehenlassen bespannter Wage« oder Schleifen auf der Straße . 11) AuSklopfen von Teppichen und dergl. an anderen als den hierzu angewiesenen Plätzen 12) Fahvm mir Rollwagen ohne Polster unter der Schrotleiter 18) VwtzvtSwidrigeS Fahren über den Marktplatz 14) Labaktauchen in Ställen, Werkstätten und anderen feuergefährlichen Ortm, ingleichen Betteten von dergleichen Räum lichkeiten mit brennend« Eignere oder Pfeift 15) Unvorftchtiges Gebahren mit Feuer, Licht und Asche, insbesondere in feuergefährlichen Lokalitäten, und Bewohnen derselben 16) Verschiedene andere wohlfahrtspolizeiliche Contraventionen . . ' . . . ... . . v 26 4. -ln, 9. r 8. - 8. 1 1. 1 Ni 30. 4. 7. TT— . i' . l - > d> . ^ —t— . - . .. , ... srad 14 hea 1 er. Am Abend de- 7. Mai sahen wir hier zum ersten Male eine Novität »on höchstem Interesse und mehr als gewöhnlicher Be deutung. da- Drama „Narciß" von A. E. Brachvogel. Der Dicht«, her schon durch frühe« dramatische Arbeiten sich einen ehrenvolle« Namen erworben, hat mit diesem Drama einen »e« Wurf -echa», daß er damit plötzlich in die Reihe ratiker der Heuzeit eiugetrerea ist. Brach vogel selbst nennt sein Werk ein Trauerspiel, doch ist diese Be- Fatta und die handelnden Personen einer Zeit angchöre», die -noch nicht allzuweit hinter uns liegt, als wir selbst noch in der aroßen LntwickeluuaSperiode leben, welche zur Zeit, wo da- Drama „Narciß^ spielt, vorbereitet, ja »och inmitten des Kampfe« upS