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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.05.1856
- Erscheinungsdatum
- 1856-05-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185605229
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18560522
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18560522
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1856
- Monat1856-05
- Tag1856-05-22
- Monat1856-05
- Jahr1856
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.05.1856
- Autor
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Leipziger Tageblatt und ^ I4S. Anzeiger. Donnerstag dm 22. Mai. 185«. Bekanntmachung. lieber einzelne Führer der dem Fiacrcvereine nicht ungehörigen, auf den beiden öffentlichen Station-Plätzen vor dem Halle'schen Pförtchen am Packkammergebäude und vor dem PeterSthore aufgestellten einspännigen Lohnwagen sind wiederholte und nicht unbegründete Klagen bei uns angebracht worden. Um für künftig gleichen Unzuträglichkeiten zu begegnen, haben wir beschlossen, auch diese Lohnwagen unter besondere Eontrolevorschriften zu stellen und verordnen demgemäß Folgendes: 1) Wer mit seinem einspännigen Kutschwagen auf dem einen oder dem andern der beiden nurgedachten Stations- Plätze auffahren will, hat dazu bei uns die Erlaubnis; nachzusuchen und dabei zugleich nachzuweisen, daß sein Geschirr — Wagen und Pferd — in gutem Zustande sich befindet. 2) Diese Erlaubniß wird nur unter folgenden Bedingungen ertheilt: a) alle Fuhren in der Stadt und im Fiacrerayon sind unweigerlich gegen die Fiacretare auszuführen ; tr) diese Tare ist in jedem Wagen auf eine dem Fahrgaste leicht sichtbare Weise zu befestigen; . ' e) jeder Wagen ist mit einem von uns zu bestimmenden Buchstaben in einem Schilde auf weißem Grunde an den Thüren und auf der Rückseite zu versehen. 3) Wer diesen letztgedachten beiden Bestimmungen nicht entspricht, dessenungeachtet aber auf einem der genannten beiden Stationsplätze auffährt, wird mit seinem Wagen von demselben gewiesen und im Wiederholungsfälle mit Geld- oder Gefängnißstrafe belegt. 4) Jede Zuwiderhandlung gegen die Tare wird mit einer Geldstrafe von Einem bis Fünf Thaler bez. mit entsprechen der Gefängnißstrafe geahndet. Jeder Dienstherr hat seine Leute wegen denselben zuerkannter Geldstrafe zu vertreten. L) Bei wiederholten Contraventionen kann die ertheilte Erlaubniß zum Auffahren auf den öffentlichen Stations plätzen wieder zurückgezogen werden. 6) Fuhren außerhalb des FiacrerayonS sind keiner Tare unterstellt, vielmehr ist das Fuhrlohn dafür freier Verein barung Vorbehalten. 7) Diese Bestimmungen leiden auf Zweispänner keine Anwendung und bewendet es wegen dieser bei den bisherigen Vorschriften. Vorstehende Verordnung tritt mit dem V. Juni d. I. in Kraft und werden daher alle Inhaber einspänniger Lohnwagen, welche mit denselben vom nurgedachten Tage ab auf den vorbezeichneten öffentlichen StationSplätzen auffahren wollen, veranlaßt, sich rechtzeitig bei unS wegen der dazu einzu holenden Erlaubniß anzumelden und sich weiterer Weisung zu gewärtigen. DaS Publicum aber fordern wir auf, uns in der Äufrechterhaltung obiger Vorschriften durch Anzeige der etwa vor- kommendrn Zuwiderhandlungen zu unterstützen. Sowohl unsere Aufsichtsbeamten, als auch die des Polizeiamts sind Äon uns und bez. von Letzterem angewiesen, alles auf öffentlichen Stationsplätzen haltende Lohnfuhrwerk zu überwachen und-Anzeigen wegen verhangener Contraventionen anzunehmen und sofort Behufs deren Bestrafung zu unserer Kenntniß zu bringen. Leipzig, den 20. Mai 1856. Der Skath der Stadt Leipzig. Koch. Sladttheater. Anders reizende und in üppiger melodischer Fülle prangende Oper „Fra Diavolo" — eines der originellsten und frischesten Werke des liebenswürdigen Compo nisten — erschien am 20. Mai wieder einmal auf der Bühne. Die Darstellung dieser Oper war im Ensemble wie in den Einzelnleistungen eine recht brave: sie ging — wie das bei der eleganten Opör» eomigus der Franzosen Hauptbedingung ist — rasch und präciS. Orchester und Chor trugen nicht minder wie die Solosänaer das Ihre zum Gelingen der Vorstellung beiz es verdient das Anerkennung, dettn bei aller anscheinenden Leichtigkeit der Au der schm Musik bietet diese in dm Gesangspartien wie im Orchester doch nicht wmige Schwierig keiten dar. — Herr Kreuzer gab den Fra Diavolo. Sein Gesang wie sein Spiel bewiesen abermals, welche schätzenSwerthe Acquisition dieser Sänger für unsere Oper ist. Gelangen ihm alle einzelnen Nummern der dankbarm Partie, so erreichte Herr Kreuzer in der vom Componisten geistreich concipirten und mit meisterhaftem Geschick ausgearbeireten großen Scene und Arie zu Anfang des dritten Actes — dem Höhepunkt des ganzen Werkes — einen großen und nachhaltigen Erfolg. Von Allem, was wir bis jetzt von dem neuen Mitgliede gesehen haben, möchte Referent neben dessen Arnold im „Tell" Herrn Kreuzers Fra Diavolo die bedeutendste Leistung nmnen. — Nicht mindere Anerkennung ge bührt Frau Bachmann als Aerline, die neben ihrem bekannten trefflichen Spiel bei besonders günstiger Disposition auch dm musikalischen Theil der schönen Partie vortrefflich durchführte, eben so wie den Vertretern der beiden anderen männlichen Haupt rollen, den Herren Schneider (Lorenzo) und Behr (Lord Kook- burn). Neu besetzt war außer der Titelrolle auch die Partie der Pamela: Frl. Hy bl, obwohl an diesem Abend nicht besonders disponirt, führte dieselbe im Gesang und im Spiel in anzuerken- nmder Weise durch. — ES ist bekannt, was Herr Ballmann aus der kleineren Rolle des Beppo zu machen versteht: auch dies mal war das Spiel unseres beliebten trefflichen Komikers höchst ergötzlich. Die beiden kleinen GesangSpartien des Matteo und des Giacomo waren durch die Herren Cillis und Stürmer dem Ganzen entsprechend vertreten. — Ferdinand Gleich.
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