Anzeiger. ^ ISO. Sonntag den 8. Juni. 185«. Bekanntmachung, die Eröffnung des Königlichen Gerichtsamtes Leipzig II. betreffend. Nachdem daS Königliche Ministerium der Justiz auf Grund des Gesetzes vom II. August 1855 die Gerichtsbarkeit der Stadtgemeinde zu Leipzig, soweit solche bisher durch das dasige Rathslandgericht auSgeübt worden, auf den Staat zu übernehmen und theilS dem Unterzeichneten Kreisamte (an dessen Stelle späterhin ein den Namen „ Königliches Gerichtsamt Leipzig I." führendes Untergericht treten soll), theils dem neuerrichteten Königlichen Gerichte zu Taucha, theilS einer in Leipzig unter dem Namen , Königliches Gerichtsamt Leipzig II. - zu constituirendcn untern Justiz- und Verwaltungsbehörde, theils endlich dem mitunterfertigten Königlichen Gerichte zu BrandiS zu übertragen beschlossen hat, solches auch besage der öffentlichen Bekanntmachungen vom 2. und 4. dieses Monats theilweise bereits ausgeführt worden ist, so hat heutigen Tages durch die dazu beauftragten Eommissarien, den mitunterzeichneten Amtshauptmann und Kreisbeamten, auch die Eröff nung des Königlichen GerichtsaurteS Leipzig I». stattgefunden, auf welches rr) vom zeitherigen, von heute an erloschenen NathSlandgerichte zu Leipzig die Ortschaften Barnes, Brcrntz- Vorwerk, Burgau, Connewitz, Dösen, Eutritzsch, Gohlis, Leutzsch, Lindenau, Probst heida und Rafchwitz, ingleichen b) vom Kreisamte Leipzig die Orte Böhlitz, Burghausen, Ehrenberg, Gundorf, Göbschelwitz, Hänichen, Möekern, OuaaSnitz, Schleußig, Seehaufen, Thonberg-Strastenhärrse*, Stahmeln, Wahren, KoSpuden und Lauer, übergegangen sind. Die Jurisdiction über die Wehrbrucher Mark bei Zweenfurt, welche bis hierher gleichfalls dcm NathSlandgerichte zu Leipzig zustand, ist dagegen dem mitunterzeichneten Königlichen Gerichte zu Brandts überwiesen worden. Es wird dies andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß alle wegen der oberwähnten Ort schaften bei deren zeitherigen Gerichtsbehörden bereits anberaumten Termine ohne nochmalige Vorladung bei Vermeidung der in den erlassenen Ladungen angedrohten oder sonstigen gesetzlichen RechtSnachtheile nunmehr bei dem Königlichen Gerichts amte Leipzig II. abzuwarten sind. Königliche Amtshauptmannschaft Dorna, Königliches KreiSamt Leipzig und Königliches Gericht BrandiS am 6. Juni 1856. von Oppel. LuciuS. Forker. Bekanntmachung. Im Monat Mai d. I. sind von uns wegen nachstehender wohlfahrtspolizeilicher Vergehen Strafen oder Be deutungen auszusprechen gewesen. Der Rath der Stadt Leipzig. ' Leipzig, am 4. Juni 1856. Koch. G. Mechler. 1) Straßenverunreinigung und sonstige Ordnungswidrigkeiten beim Räumen der Privet- und Senkgruben, so wie beim Abfahren des Düngers 2) Sonstige Straßenverunreinigungen, beim Abladen der Kohlen rc 3) Ausleiten oder Schöpfen von Grubenjauche in die Schleusen 4) Ausgießen von Flüssigkeiten, Herabwerfen von Gegenständen aus den Fenstern auf die Straße u. dergl. m. 5) Ausschütten von Asche, Ruß, Scherben, Bauschutt u. s. w. auf die Straßen überhaupt, ingleichen von Kehricht außer halb der Kehrzeit (Markttags Nachmittags zwischen 2 bis 4 Uhr) und Liegenlaffen von Kehricht, Geströhde u. s. w. außerhalb dieser Zeit 6) Ausschütten von Ruß, Kehricht re. in die Flüsse und Mühlgraben 7) Versperrung oder Hemnmog der Passage auf Straßen, Trottoirs und Fußwegen durch Stehen- und beziehentlich Liegen laffen von Wagen, Karren, Kisten, Schutt, Sand und dergl. mehr, Aufstellen von leeren Wagen, beim Befrachten der Wagen, so wie durch Aufschlagen von Verkaufsstänsen und Aushängen oder Aussetzen von Waarenkasten re. 8) Ordnungswidriges Passiren der Trottoirs und Fußwege mit umfangreichen Gegenständen, Wagen und dergl. . 9) Aushängen von Stell- und Doppelfirmen außerhalb der Messe 1V) Vorschriftswidriges Anbringen von Markisen 11) Fahren mit angespannten Zughunden 12) Unbeaufsichtigtes und ordnungswidriges Stehenlassen bespannter Wagen oder Schleifen auf der Straße 13) Fahren mit Rollwagen ohne Polster unter der Schrotleiter 14) Verbotswidriges Fahren über den Marktplatz und durch das Rosenthalthor 15) Mangel und ordnungswidrige Beschaffenheit von Aschengruben 1V) Tabakrauchen in Ställen, Werkstätten und anderen feuergefährlichen Orten, ingleichen Betreten von dergleichen Räum lichkeiten mit brennender Cigarre oder Pfeife 17) Unvorsichtiges Gebühren mit Feuer, Licht und Äsche, insbesondere in feuergefährlichen Lokalitäten, und Bewohnen derselben 18) Verschiedene andere wohlfahrt-polizeiliche Contraventionen 8. 2. 1. 2. 7. 1. 9. 131. 1. 1. 3. 8. 1. 3. 3 12. 2. 7. Summa 202.