Leipziger Tageblatt und Anzeiger. 177. Mittwoch den 25. Juni. 1836. Bekanntmachung. Von und mit dem I. Juli d. I. an werden zufolgf der zwischen den betreffenden Behörden, beziehentlich mit den Betheiliqten getroffenen, von der Königlichen Kreis-Direktion genehmigten Übereinkunft die Stadtfelder und die Brand- vorwerkSflur mit dem HeimathS- und Gemeindebezirke der Stadt Leipzig vereinigt und eS geht damit zugleich die Ver waltung der früher dem Rathslandgerichte und jetzt dem Königlichen Gerichtsamte II. darüber zuständigen WohlfahrtS- und Sicherheitspolizei auf den Unterzeichneten Rath und das Polizei-Amt über. Dagegen bleibt die Gerichtsbarkeit über gedachte Fluren in freiwilligen und streitigen Rechtssachen, so wie in Untersuchungssachen nach wie vor mit dem Königlichen Gerichtsamte II. vereinigt. Wir bringen dies zur Nachachtung der Beteiligten hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Leipzig, den 23. Juni 1836. Der Rath und das Polizei-Amt der Stadt Leipzig Koch. Stengel. Bekanntmachung. DaS 6. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: Nr. 30 , Verordnung, polizeiliche Maaßregeln bei der Lungenseuche der Rinder betreffend, vom 26. Marz 1836; Nr. 31., Verordnung wegen Bekanntmachung de- mit der Republik Merico abgeschloffenen Handels- und Schiff fahrtsvertrags, vom 24. Mai 1836 ; Nr. 32., Bekanntmachung, die interimistische Cafsenverwaltung bei der Landrentenbank betreffend, vom 3. Juni 1836 ; Nr. 33., Bekanntmachung, den Telegraphen - Betrieb auf der Leipzig-Dresdner Eisenbahn betreffend, vom 28. Mai 1836 ; Nr. 34., Verordnung, die Publikation des mit der Kaiserlich Französischen Regierung abgeschlossen Vertrags über gegenseitigen Schutz der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst betreffend, vom 6. Juni 1836; Nr. 33., Dekret wegen Bestätigung der Stiftungsurkunde nebst Regulativ für die in Leipzig bestehende Dar- . lehnSanstalt für Gewerbtreibende, vom 2. Juni 1836; ist bei uns eingegangen und wird bis zum v Juli d. I. auf hiesigem RathhauSsaale zur Kenntnißnahme öffentlich aushängen. Leipzig, den 21. Juni 1836. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. Die stetige Erweiterung unserer Stadt durch neue Anbaue machte eine Revision unserer Bekanntmachung vom 14. August 1843, das bei dergleichen Anlagen zu beobachtende Verfahren betreffend, unabweisbar nothwendig. In deren Folge sind in dem 8ub D nachbefindlichen Regulative, die neuen städtischen Anbaue und die Regulirung der Straßen betreffend, vom O. Juni d. Z. die hieraus bezüglichen, von jetzt an geltenden Bestimmungen zusammengestellt worden. Nachdem nun dieses Regulativ die Bestätigung der Königlichen Staatsregierung erhalten hat, machen wir dasselbe hierdurch zur Nachachtung bekannt. Leipzig, den 14. Juni 1836. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. O Regulativ, die neue« städtische« Anbaue ««d die Regulirung der Straßen betreffend. Mit Gmehmigung der Königlichen Kreis-Direktion sind von uns über das bei neuen städtischen Anbauen zu beobachtende Ver fahren und die Verhältnisse solcher Anbaue zur Stadtgemeinde, so wie bezüglich der Regulirung bereits vorhandener Straßen folgende Bestimmungen getroffen worden. s 1 Besitzer von Feldern, Wiesen, Gärten oder sonstigen noch unbebauten Plätzen haben, wenn sie dieses Areal mit einzelnen Häu sern oder mit zusammenhängenden Häuserreihen und Häusergruppen bebauen wollen, mag solches nach vorgängiger Parzellirung und Veräußerung einzelner Trennstücke von deren Erwerbern oder auf eigene Rechnung des Eigenthümers des Srammgrundstückes geschehen