^ I8l. Sonntag den 29. Juni. L856. — «. s« l . U ', 5 i':. li.! .. .. in l . ) j UL >'<5 Bekanntmachung, die Herausgabe eines Gewerb- und Handels-Adreßverzeichniffes für das Königreich Sachsen betreffend. Das Unterzeichnete Bureau ist angewiesen, nach dem Vorgänge anderer deutscher Staaten ein namentlich auf die Großhandlungs Fabrik- und Fabrikverlagsgeschäfte und überhaupt solche Geschäfte berechnetes AdreHverzeichniß zu bearbeiten, welche eine Wirk samkeit über die Grenzen ihres Sitzes und Sachsens, oder selbst des Zollvereins hinaus ausüben. Es sollen darin alle einer der obengenannten Kategorien angehörige Geschäfte mit ihrer vollständigen Firma, nach ihrem Sitz und den Gegenständen ihres Betriebs aufgeführt werden und zwar so, daß ein Aufsinden derselben sowohl nach dem Namen, als auch nach dem Wohnort und nach den Artikeln leicht ist. Da das beim statistischen Bureau vorhandene Material zwar Namen, Sitz und Gattung der Artikel der meisten Geschäfte, so weit sie als Fabrik- und Fabrikverlagsgeschäfte im Gewerbesteuer-Cataster aufgeführt sind, in ziemlicher Vollständigkeit darbietet, jedoch in der Angabe der Firmen möglicherweise Ungenauigkeiten enthält, auch diejenigen Artikel, welche gerade den Haupt gegenstand des Geschäfts bilden, nicht immer genau ersehen läßt, — so werden sa'mmtliche Herren Inhaber von Großhandels-, Fabrik-, Fabrikverlags- und größeren Handwerksgeschäften (letztere auch wenn sie nicht als Fabrikanten im Kataster eingetragen sind) eben so sehr in ihrem eigenen, als im Interesse des Unternehmens hierdurch wiederholt ersucht, ihre Adressen mit kurzen und treffenden Angaben über die Gegenstände ihres Handels und ihrer Fabrikation bis längstens den 20. Juli dieses Jahres an das statistische Bureau einzusenden, soweit dies nicht auf die am 2. Mai dieses Jahres erlassene Aufforderung schon geschehen sein sollte. . Von dem Grade, in welchem es möglich wird, durch ein solches Adreßverzeichniß den Bedürfnissen der Geschäftswelt zu genügen, wird eS abhängen, ob dasselbe durch Nachträge und neue Auflagen jederzeit dem wahren Sachftande entsprechend erhalten und sort- geführt werden kann. - . Dresden, den 26. Jurzi 1856. DaS statistische Bureau des Königlichen Ministerium des Innern. I)r. Weinlig. Vr. Engel. rr 7 ei fr ' Bekanntmachung. In Gemäßheit des 8- 23 der Statuten der Darlehnsanftalt für (Hewerbtreibende zu Leipzig bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß Herr Stadtrath Friedrich Harck, Herr Wilhelm von der Crone, Herr Richard Heine, Herr Eduard Fercher, Herr Eduard Äellner, Herr Fr. Rohrlaek. Herr Jul Ehrhardt Stuck, Herr Carl Voigt und Herr Eduard Tänzer gegenwärtig das Directorium gedachter Anstalt bilden, und , . ... .. Herr Stadtrath Harck' dessen Vorsitzender ist. . Leipzig, am 27. Juni 1856. . < - > j.x ... 1. - t r« »i Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. l Schleißncr. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die unter dem 6. Juni dieses Jahres erlassene Verordnung des Königlichen Ministerii des Innern, die Publication des mit der Kaiserlich Französischen Regierung abgeschlossenen Vertrags über gegenseitige^ Schutz der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst betreffend, und den nurgedachten dieser Verordnung in Nr. 34 des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen beigedruckten Vertrag, fordern wir alle Buchhändler und Drucker hierdurch auf, die nach 88- 7 und 8 der Verordnung vorgeschriebenen Verzeichnisse binnen l 4 Tagen bei uns einzureichen. ' ' -V Die obige Nummer rdeS Gesetz- und Verordnungsblattes ist zu eines Jeden Einsicht auf dem RathhauSsaale auSgehangen. Leipzig, den 24. Juni 1856. Der Rath ^er Stadt Leipzig. Berger. Günther.