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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.07.1856
- Erscheinungsdatum
- 1856-07-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185607112
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18560711
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18560711
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1856
- Monat1856-07
- Tag1856-07-11
- Monat1856-07
- Jahr1856
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.07.1856
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^ I9S Freitag den 11. Juli. 1856. Verhandlungen der Stadtverordneten am 3. Juli 1856. Vorsitzender: Virevorsteher Adv. Klein. Beim Vortrage der zur Registrande eingegangenen Gegenstand« wurde di« Antwort des StadtrathS auf die, bei den letzten Verhandlungen über den Bau am Georgenhause gestellten Anträge mitgetheilt. Mit Ausnahme der Anträge, welche auf Verwendung der Fleischhalle zum Leder-. Handel in den Messen und auf Bezeichnung des neuen Hauses als „Georgenhalle" gerichtet waren, hat der Stadtrath den Anträgen des Collegiums entsprochen. Die Vorlage wurde an den Ausschuß zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen verwiesen, eben so ein Antwortschreiben des Raths auf die bezüglich der Reparatur des steinernen Wehres in letzter Sitzung gestellten Anträge. Die dies falls auf Grund des Ausschußgutachtens an den Rath abgegebene Erklärung ist in diesem Blatte mitgetheilt worden. Die Antwort des RathS darauf lautet folgendermaßen: „Die Herren Stadtverordneten haben zwar in Ihrer geehrten „Mittheilung vom 17. d. M. die Zustimmung zu dem für die „Reparatur de- steinernen Wehre- erforderlichen Auftvande von „WO THlr. ertheilt, dieselbe indessen mit Bemerkungen begleitet, „welche wir nicht mit Stillschweigen übergehen dürfen." „Diese Bemerkungen lassen sich in folgenden Sätzen zusammen- „1) werden wir auf die Wichtigkeit der Regulirung des Leipziger „JnundationsgedietS, so wie darauf hingewiesen, daß mit „Hülfe des Gesetzes vom 15. August v. I. diese Regulirung „sehr bald vorgenommen werden könne, dafern solche nur „von uns gehörig beschleunigt werde, „2) sott mit Rücksicht auf die unter 1) erwähnten Voraussetzungen „die Reparatur des steinernen Wehres auf zu lange Dauer „von uns berechnet und deshalb zu kostspielig projectirt und „ausgeführt worden sein, und endlich „3) wird uns der Vorwurf dev Beeinträchtigung des Austim- „mungsrechts der Herren Stadtverordnete» gemacht." „Hierauf erwiedern wir Folgendes: Au 1. „Daß wir die Wichtigkeit der eingeleiteten Regulirung unserer hie- „sigen Wafferverhältnisse in derselben Weife aufgefaßt haben, wie ,,die Herren Stadtverordneten, das muß Ihnen aus den Maß nahmen. die wir zu diesem Ende ergriffen haben, sattsam bekannt - „sein. Eben so wissen wir, daß und welche Hülfe uns da» Gosetz „vom 15. August v. I. gewährleistet. Wir haben dieses Gesetz „«» chWudiger tzegtüßt. als wir darüber niemals im Zweifel „gewesen tznffelde im Wege ft-kk Vereinbarung „niemals oder doch nm unvollständig und nur mit enormen Opfern „Mn verfolgten Ziele zu geianaen gewesen wäre. Wir haben daher „auch seit dem Erscheinen dieses Gesetze- nichts unterlassen, um „von demfckbs» so schleunig als möglich für Leidig und seine „Umgegend den gestatteten Vortheil zu ziehen. Aeugniß dafür - „legen »ßr von Vet Königlichen Gmasßwgterung bereitwilligst ver- ,,anst«ttrte» kocalerörterungen und der vor wenigen Wochen hier „vor dem Königlichen Herrn E-mmissar stattgehabte Vorverhanb- „lungstermin aller Betheittest« nb. Ans diesem Termin, welchem „Ihr Herr Referent selbst deiaewohnt hat, muß aber allen An- „weftnden zweifellos so viel War gewtzrben sein, daß ungeachtet „allftitigewMrmschch die Realtsirnng Htzsch Unternehmen- -einr-- „weg» kn so chchek Wllsficht Dchk, wkln Ahrs-gechrwn MAchellung „vom 17. v. M. angenommen werden will. Es werden trotz der unablässigsten und aufrichtigsten Bemühungen aller in Krage „können; denn wenn der re unsere xveyre, oeseirlgt Regulicunasplan feftaestellt sein wird, so erfordert dessen Ausführung doch sicher noch eine sehr geraume Zeit, und die unabänderliche Wirklichkeit wird mit den Wünschen einzelner Interessenten Schritt zu halten freilich nicht ist, aber eben so bestimmt dürfen wir dieser Bemerkung im jen- , -reinigung „zur Unmöglichkeit machten, noch lange hätten harren müssen. Wir erinnern in dieser Beziehung an die unzähligen Termine wegen der Parthenreguliruna. die niemals zu einem ersprießlichen HAe führten, weil nur wenige Adjacenten bereit sich finden ließen, sich einem ge- „meinsamen Plaue einzuordnen." Will man sich aber über die Zeit, innerhalb welcher dlese „Reguliruag der Wasserläufe ausgeführt und vollendet werden kann, nicht täuschen, so sind auch die zu 2. „über eine zu kostspielige Reparatur des steinernen Wehres erhobenen „Klagen völlig unbegründet, ja sie sind und bleiben dies auch „dann, wenn selbst das Unmögliche als möglich gedacht und dem- „gemäß angenommen werden tonnte, daß schon ln Jahresfrist die „Wasserläuse regulirt wären. Die Reparatur des steinernen Wehres „ist unter vorgängiger Erwägung der Frage über die „Wafferregulirung von Technikern entworfen und nach „Entwürfe für nothwendig erkannt worden. Die Verux „kann und darf aber, will sie sich nicht schwere Vera . „aufbürden, einem technischen Gutachten in solchen Ft „Trotz btefen. Die? war bei der Reparatur des steinern rotz m sc „Hochfluth ein „Art ehres in der von Ihnen im geehrten Co * angedeuteten Weise vorgenom ' " völlige Zerstörung desselben ein )tverordnelen, und nm vollem . i, daß wir, um wenige Hundert asse die Ausgabe mehrerer TaufmV solche Anklagen kann sich die Verwatttin ihr eigenes Ermessen nicht über stellt, und demgemäß sich km Urtheile her Laie weiß, wie eine DreS w< um so mehr der »all, al- selbst n nothdütftlg in Stand von Grund aus zu zerstören km St „hätten wir uns ausgesetzt, wenn wir „W. „M. angedeuteten Weise voraenomme« hättto „eine völlige Zerstörung desselben eingetteftn „Stadtverordneten „machen, daß „Stadtca „Gegen „wenn sie „Technik stellt, und demgemäß sich, wenn nich „Gründe obwalten, dem Urtheile her Sachverstän krantwortl! fragen ernen "" „Erwägt man daher, daß der Kost „Reparatur in bet unzuverlässigen Weise, wie fl, „worden ist, ausgeführt wordw wäre, ein veph ..wenig geringerer gewesen sekn würde, als bei de „wenig geringerer gewesen sekn „führung, erwägt mar^weitw, „während ^während welcher das Wehr nochwend^ sein wird, die Gewähr „Kt fich trägt, d«ß mit ihr künftigen Aepararmkochon vvrgebeugt letztere auf „worden ist, so wird zugegeben werden müssen, daß von uns
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