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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.08.1856
- Erscheinungsdatum
- 1856-08-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185608137
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18560813
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18560813
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1856
- Monat1856-08
- Tag1856-08-13
- Monat1856-08
- Jahr1856
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.08.1856
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. 226. Mittwoch den 13. August. 1856. Die Säckertare. (Gingesentet.) Vor 3 Zähren brachte das Dresdner Journal, dem Vernehmen nach aus vollkommen berufener und sachkundiger Feder, in einer Reihe Artikeln „Beiträge zur Frage über die Volkser- nährung". Darin wurde u. A. das Thema von den polizei lichen Lebensmitteltaxen abgehandelt und deren Unhaltbarkeit für jeden Unbefangenen schlagend nachgewiesen.*) Seitdem hat auch in Leipzig vorerst wenigstens die Fleischtaxe den geläuterten Ansichten und den Anforderungen der Zeit weichen müssen. Die Backwaarentaxe besteht aber noch, und es dürfte in mehr als einer Beziehung nicht ganz unnütz sein, den hierher ge hörigen Inhalt jener Aufsätze wenigstens auszugsweise in diesem Blatte wiederzugeben, um alle Betheiligten in hiesiger Stadt - und welcher Tageblattsleser wäre das nicht? — in den Stand zu setzen sich selbst ein richtiges Urtheil zu bilden. Denn steht auch aller Wahrscheinlichkeit nach die Beseitigung der Brodtaxe gleichfalls in nicht zu ferner Aussicht, so wird doch damit unter den bekannten hiesigen Verhältnsssen — die eben nur beim Schwarzbrodverkauf eine förderliche Concurrenz zeither zu- gelaffen haben — für das Publicum wenig gewonnen sein, so lange es nicht gelingt, auch den immer lauter und allgemeiner werdenden Klagen über die Qualität der Semmeln, Franzbrode rc. Abhülfe zu schaffen, was freilich ohne größere Freigebung des Ver kehrs nie zu erreichen sein wird. Dazu ist aber einer der ersten Schritte: Aufhebung der Taxe. — Nach einer sehr lehrreichen historischen Einleitung (welche der für die Sache sich Jnteressirende a. a. O. selbst Nachlesen wolle) behandeln jene Artikel die Fragen: I. ob die Taxen den jetzigen staatlichen >Verhältnissen über haupt noch entsprechen, II. ob richtige Principien für deren Aufstellung und Durch führung vorhanden, oder aufzufinden sind^ III. ob hiernach Beibehaltung oder Aufhebung derselben ange meffener ist — und letzteren Falles: welche Maßregeln dann im Interesse des Publikums hinsichtlich des Verkaufs der nothwendigen Lebensmittel zu ergreifen sind. Au i. „Die erste Einführung der Polizeitaxen hatte, wie in der Po- lizeiordnung vom Jahre 1612 ausdrücklich ausgesprochen ist, ihren Grund in der „unchristlichen Steigerung der Preise der Hand werker". Ob diese wirklich übertrieben waren, oder ob man sie nicht — nach den damaligen Begriffen über das Maß des dem Handwerker gebührenden Verdienstes — nur für übertrieben hielt, mag unerörtert bleiben. Die Generalisirung dkr Taxen für alle Victualien, alle Handwerks- und Kunsterzeuanisse, Gesindelöhne rc. beweist, daß die herrschenden Ansichten der Zeit darin berücksichtigt wurden. — Daß die Durchführung solcher Bestimmungen nicht leicht, der beabsichtigte Zweck nicht zu erreichen war, scheint aus den wiederholten EinschLrfungen hervorzugehen; daß sie nicht halt bar waren, zeigt das allmälige Verschwinden derselben. Mögen nun solche auch damals, wo man den künstlich geschaffenen Privilegien und Verbietungsrechten einen Damm entgegensetzen mußte, wo einzelne Gewerbe diese Befugnisse zur Ungebühr aus dehnen mochten, wo die dünne Bevölkerung eine ausreichende Con- *) Nr. 278. ff. v. I. 1853. currenz nicht gestattete, wo die einzelnen Städte mit ihren Bezirken abgeschlossen dastanden, wo keine Straßen, kein Verkehr nach den jetzigen Begriffen vorhanden und die Bedürfnisse weit einfacher waren — nöthig gewesen sein, so darf man doch nicht verkennen, daß die jetzigen Verhältnisse den vor Jahrhunderten bestandenen in keiner Weise mehr ähnlich sind, daß die Classen, für welche man die Taxen bestimmte, jetzt eine andere Stellung einnehmen als zu jener Zeit, daß die Gewerbe zu einem Aufschwünge gelangt sind, der eine polizeiliche Beschränkung in Beziehung auf den Preis der Waare nicht mehr verträgt, daß allenthalben eine wirksame Eoncurrenz möglich geworden ist, daß die Macht des Handels alle momentan noch auftcetenden Mißverhältnisse zwischen dem Preise uno dem Werthe einer Waare ausgleicht, daß endlich die vollkommene Entwickelung eines unter der Taxe der Polizei aus- geübten Gewerbes nicht mehr möglich, und diese ein Privile gium des Gewerbes gegen das Publicum wird, nicht eine Sicherung des letzteren gegen ersteres dardietet. Kaum wird sich heute noch ein Vertheidigcr von Taxen auf Tuch, Leinwand, Leder, Stiefeln, Kaffee, Milch, Butter aufwerfen; Niemand wird taxirte Tischlerwaaren kaufen, Niemand Maurer nach einer bestehenden Taxe arbeiten lassen. Ein Unterschied aber zwischen Taxen auf Butter, Stiefeln rc. und solchen auf Fleisch und Brod besteht nicht; nicht einmal lassen sich die noch jetzt einer Taxe unterworfenen Lebensmittel durchaus als die „unent behrlichsten Bedürfnisse" bezeichnen, denn in vielen Familien ist die Ausgabe für Butter größer als die für Fleisch, für Kaffee bedeu tender als für Bier. Fehlt es nun in Sachsen nicht an ausreichender Concurrenz bei den Gewerben, welche unter der Polizeitaxe stehen, und wird sich diese überall geltend machen wo man die künstlich gezogenen Schranken entfernt; ist das Streben nach einem angemessenen Verdienste ein weit intensiveres, stärkeres und zugleich das Publi cum mehr gegen Uebervortheilung sicherndes als das, jeder zuver lässigen Grundlage entbehrende Gebot der Polizei — so folgt hieraus, daß jene Taxen hier ihren Boden verloren haben und mit den die Concurrenz hemmenden Schranken beseitigt zu werden verdienen. Daß aber den Polizeibehörden richtige Grundlagen für Aufstellung der Taxen in der That abgehen, daß solche überhaupt nicht zu beschaffen sind und daß es nicht mög lich ist die Einhaltung der geordneten Taxen genügend zu überwachen — wollen wir in einem zweiten Artikel nach zuweisen suchen. Städtisches. Obgleich Leipzig unbestreitbar unter den Binnenstädten Deutsch lands hinsichtlich seines Reichthums und Verkehrs den ersten Rang mit einnimmt, so scheinen doch die städtischen Mittel bis jetzt un zureichend gewesen zu sein, manchem wohl schon längst gefühlten Uebelstande abzuhelfen. Zn diese Kategorie stellen wir die Ver einigung verschiedener öffentlicher Institute der ungleichartigsten Gattung in ein und dasselbe Local, wie z. B. die der Sträflinge und der Waisenkinder unter ein Dach und die der Leihanstalt und der Sparkasse in ein und dasselbe Local mit gemeinschaft lichem Eingänge. Der erstberegte Uebelstand dürfte nun wohl bald durch die Munisicenz eines reichen hiesigen Bürgers seine Endschaft erreicht haben; denn der Geschenkgeber hat es vorgezogen.
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