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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.08.1856
- Erscheinungsdatum
- 1856-08-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185608185
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18560818
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18560818
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1856
- Monat1856-08
- Tag1856-08-18
- Monat1856-08
- Jahr1856
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.08.1856
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Anzeiger. O 231. Montag den 18. August. 1856. Bekanntmachung, die Versteigerung hannoverscher Fohlen betreffend. Das Ministerium des Innern beabsichtigt, gegen 15 Saug- und einjährige Fohlen aus den vorzüglicheren Zuchten Hannovers zur Versteigerung bringen zu lassen und es soll diese Montag den 1. September dieses Jahres um 1 Uhr an dem Bahnhofe Riesa stattfinden. ' Die zu stellenden Bedingungen werden vor der Versteigerung veröffentlicht werden. Gegenwärtige Bekanntmachung ist nach tz. 21 des Paßgesetzes vom 14. März 1851 in alle Provinzialblätter aufzunehmen. Dresden, den 12. August 1856. Ministerium des Innern. Frhr. v. Beust. Demuth. Verhandlungen der Stadtverordneten am 13. August 1856. Unter den zur Registrande eingegangenen Gegenständen befand I sich eine Zuschrift des Raths, wonach derselbe beschlossen hat, diel Grundstücke in den innern und äußern Vorstädten, deren Be-! Zeichnung durch die vielen Dismembrationen eine sehr schwerfällige l geworden, bei der gegenwärtigen Revision der Brandversicherungs taxen mit nenen fortlaufenden Nummern unter 8 zu versehen. Das Collegium trat diesem Beschlüsse einstimmig bei. — Eine Eingabe des Obsthändlers Lohe, die angeblich verweigerte Ent schädigung für einen grundlos confiscirten Korb Kirschen betr., wurde nach den Bestimmungen der Städteordnung in H. 115, wonach die Stadtverordneten Jntercessionsgesuche von Privatper sonen nicht zu beachten haben, von sich ad- und an die zuständige Behörde verwiesen. — Demnächst gab das Collegium seine Zu stimmung zu einem in Sachen der Stadtgemeinde gegen vr. Schnell dem Advocat Ludwig Müller allhier zu ertheilenden Actorium. — vr. Schnell ist nämlich als Besitzer des Hauses Nr. 298 gegen die Stadtgemeinde klagbar geworden, weil ihm, in Folge der früheren Verfügungen wegen Beseitigung der Verkehrshindernisse aus den Straßen, ein Kellereingang obrigkeirswegen zugemauert worden ist. St.-V. Hä'ckel hatte vorher auf dm seines Wissens für die Gemeinde nicht günstigen Ausgang der Processe wegen Beseitigung der Eckbuden hingedeutet. Er hielt es für wünschens- werth, zunächst eine genauere Auskunft über den Erfolg jener Processe zu erhalten und in dem jetzt vorliegmden Falle lieber bei Zeiten ein vergleichsweises Abkommen zu erzielen. Vorsteher Francke und Vicevorsteher Klein entgegneten darauf, daß ein mal die Erörterung darüber, ob ein Rechtsstreit für die Gemeinde anzustellen, so wie die Einleitung desselben Sache der Verwaltung sei, dann aber auch im vorliegenden Falle die Gemeinde als Be klagte erscheine und sich sonach der Bestellung eines Rechtsanwaltes gar nicht entziehen könne. Ein Antrag des St.-V. Hä'ckel, den Rath zu ersuchen, den vorliegenden Rechtsstreit wo möglich durch Veraleich zu beseitigen, fand nicht ausreichende Unterstützung. Dem hiesigen Turnverein wurde für die Einladung zu seinem am 10. August durch ein Schauturnen gefeierten Stiftung-feste der Dank des Collegiums ausgesprochen, und die vergleichsweise Ablösung de- auf dem Gradausschen Gute in Leutsch haftenden Anspanngeldes von jährlich 19 Ngr. 3 Pf. genehmigt. Auf der Tagesordnung standen zuvörderst mehrere Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen, welche St.-V. vr. Heine vortrug. Sie betrafen: 1. Die Reparatur der Brücke an der Centralhalle. Die Verwilligung der diesfalls erforderlichen 727 Thlr. 7 Gr. 2 Pf. wurde einstimmig ausgesprochen. 2. Die Verlängerung des Kittlerschen Pachtcontractes über die Angermühle von Weihnachten 1860 bis dahin 1869. Der Mühlenpachter Kittler hat sich verbindlich gemacht, gegen Gewährung dieser Pachtverlängerung die an den ersten zwei Wasser rädern befindlichen sechs neuen deutschen Mahlgänge mit Wiener Beutelsystem nach rein amerikanischer Art mit Cylinder und ftan- zösifchen Steinen unter gleichzeitiger Errichtung zweier Kopfmühlen neben den Reinigungsmaschinen aufseine Kosten umzuändern, auch die neue Einrichtung nach Ablauf des Contractes unentgeltlich zu rückzulassen. Der Ausschuß empfahl in der Voraussetzung, daß der Stadt rath hierbei auf etwaige Umgestaltungen des Pachrobjecrs durch die Wasserregulirung Bedacht nehmen werde, zu der Pachtverlängerung in der beantragten Weise Zustim mung zu ertheilen. Dies geschah einstimmig. 3. Die Antwort des Raths auf die bezüglich des Baues am Georgenhause gestellten Anträge, welche a) die Aufnahme des Lederhandels in die Fleischhallen während der Messen, und d) die Benennung de- Gebäudes mit dem Namen „Georgenhalle" betrafen. Nach eingeholtem Gutachten der Sachverständigen hält der Stadtrath den Antrag unter a) nicht für zweckmäßig und mit Erfolg ausführbar, bezüglich des Antrags unrer d) gedenkt er, dem Gebäude vor der Hand gar keinen Namen zu geben und zu er warten, ob sich im Publicum ein solcher herausbilde. Obgleich der Ausschuß dieser letzteren Ansicht nicht beizupflichten vermochte, da er die Benennung des Hauses für nützlich und für ein Recht der Verwaltungsbehörde hielt, auch von dem Publicum eine angemessene Benennung nicht mit Sicherheit erwarten zu dürfen glaubte, so empfahl er doch, beide Anträge fallen zu lassen. Das Collegium nahm diesen Vorschlag einstimmig an. 4. Zur Erfüllung de- mit Ablauf diese- Jahres gesetzlich aus scheidenden Dritttheils der Ersatzmänner sind aus der Claffe der Angesessenen 3, und aus der der Unangesessenen vom Handels- ^ stände 2 auszuloosen.
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