Bekanntmachung. Da heute der Umzug der zeitherigen hiesigen städtischen Gerichtsbehörden, des Stadtgerichtes und Criminal-AmteS, in die, dem nunmehr eröffnten Königlichen Stadtgerichte angewiesenen Locakitäten des Eckhauses der Zeitzer Straße und kleinen Burggaffe seinen Anfang nimmt, so wird Folgendes hiermit zur gefälligen Berücksichtigung öffentlich bekannt gemacht: 1. " ^ Alle und jede Schriften, welche von heute an, sei eS noch unter der Adresse des zeitherigen Stadtgerichtes oder Criminal- AmteS, oder schon unter der Adresse des nunmehrigen Königlichen Stadtgerichtes an letzteres zu gelangen haben, sind, mit alleiniger Ausnahme der Proceßsätze, in dem im Gerichtshause 1. Etage, Zimmer Nr. 24 (Eingang von der kleinen Burg- gaffe), befindlichen EingangSbilreau abzugeben, von wo aus sie nach erfolgter Präsentirung an die verschiedenen Ab teilungen des Königlichen Stadtgerichtes werden vertheilt werden. 2. . Alle Proceßsätze (welche man übrigens mit den Namen der Parteien zu bezeichnen bittet), so wie alle mündlichen Anträge, welche an eine der, Abtheilungen des Königlichen Stadtgerichtes, gleichviel ob in Civil- oder Criminal - Sachen, zu stellen sind, werden bis auf Weiteres in einer der im Gerichtöhause eingerichteten Interims-Expeditionen ange nommen werdm und die Ueberbringer oder Antragsteller haben sich deshalb in das Are«BtdsZHW»er, t. Etage Nr. 23 (Eingang von beiden Seiten), zu begeben- wo sie weiter in diejenige Expedition werde», gewieftn iverden, die zur Annahme der Sätze und Aufnahme der Anträge angewiesen ist. 3. Depositen-Einzahlungen werden in den Vormittagsstunden von 8 bi- 12 Uhr angenommen und wollen sich die Einzahler deshalb ebenfalls zunächst in dem obbezeichneten Zimmer Nr. 23, I. Etage anmelden. Auszahlungen uuS dem Depoflto können bis auf Weiteres nicht zu jeder Zeit und sofort geleistet werden, vielmehr ersucht man diejenigen Personen, welche dergleichen zu beantragen haben, zunächst ihre deSfallsigen Anträge müirdlich oder schriftlich (s. oben unter 1. und 2.) zu stellen, worauf ihnen, dafern der Auszahlung nicht überhaupt ein Bedenken entgegensteht, Tag und Stunde zu deren Empfangnahme bezeichnet werden wird. 4. Die Annahme von Gerichtssporteln, auch solcher, welche bei dem bisherigen städtischen Stadtgerichte und Criminal- Amte restiren, erfolgt in den ordentlichen GeschäftSftunden zwischen 8 und 12 Uhr Vormittags, so wie 3 und 7 Uhr Nach mittags in der Haupt-Sporteleafse, 1. Etage Nr. 26 (Eingang von der Burggasse). L. Man darf gewiß zu der eigenen Einsicht der Herren Advocaten sowohl, als aller Derjenigen, von welchen irgend eine Angelegenheit an das Königliche Stadtgericht zu bringen ist, das Vertrauen haben, daß in den nächsten acht Tagen, als so lange voraussichtlich der Umzug, die Ueberqaben und hie Einrichtungen dauern werden, nur dringliche, nicht wohl aufschiebbare Anträge an die Behörde werden gestellt werden, deren unverzögerte Erledigung dagegen zugesichert wird. Leipzig, den 8. September 18L6. Das ViHsßtorium des Königlichen Stadtgerichts. Lucius. Freitag den 12. September d. I. Abends 6 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: 1) Gutachten des Ausschusses z»r GeschästS-rdnrmg, die Vermeidung de- zu späten Beginns der Ge- sammtsitzunaen betreffend. 2) Gutachten des Ausschusses zur Dermiethung von Communlocalen, die Erhöhung der Pachtzinsen für die Garten z»vischen dem ThomaSpförtchen und dem Fleischerplatze betreffend. 3) Gutachten de- Ausschusses zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen über a) die Benutzung der Katechetenstellen; b) den Antrag des St.-B. vr. Hauschild wegen künftiger Anlegung eine- TtMwlatzeS für die erste Bürgerschule. 4) Gutachten A Ausschüsse zum Verfassung- - und Finanzwesen, die Anstellung eine- Wafferbau- j ri mlilÜNMns. «