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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.09.1856
- Erscheinungsdatum
- 1856-09-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185609157
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18560915
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18560915
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1856
- Monat1856-09
- Tag1856-09-15
- Monat1856-09
- Jahr1856
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.09.1856
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)846 L -«M' X ES lle^t 1) gegmwä'rtig kein Bedürfniß nach einem derartigen Institute mehr vor. Früher, wo eS einen. Holzhandel, wie wir ihn jetzt hier in Leipzig und aller Orten kennen, noch nicht gab, wo die unendlichen Erleichterungen der Beschaffung und der Anfuhr des Materials durch Eisenbahnen und Dampfschiffe noch unbekannt waren, mochte es den Bedürfnissen einer Stadtgemeinde wie Leipzig, welche aus den angeführten Gründen die Erträgnisse ihrer Waldungen nicht so leicht verwerthen konnte wie jetzt, angemessen erscheinen, ein Holzlager für ihre Angehörigen zu halten. Aus dieser Zeit mag sich auch der häufig gehörte Grund schreiben , daß die Beibehaltung eines Lagers ausgesuchter Hölzer im Interesse der in Holz arbeitenden hiesigen Gewerbtreibenden liege. Jetzt wird auch dieser Grund mit Recht kaum mehr geltend zu machen sein. ES fehlt gegenwärtig nicht an Quellen, wo die hiesigen Gewerbtreibenden ihren Bedarf erholen können, und die Stadt- gemeknde dürfte, der großen Mehrzahl von Steuerpflichtigen gegen über, welche von einem solchen Holzlager gar keinen Gebrauch machen, kaum die Verpflichtung, ja nicht einmal das Recht haben, zu ihrem offenbaren eigenen Nachtheile einer kleinen Minderheit ihrer Bürger die nöthigen Gewerbsutensilien zu beschaffen. 2) Das Holzhandelsgeschäft auf dem Holzhofe kann nicht ge deihen, weil es der aufsichtführenden Verwaltungsbehörde stets an einer durchgreifenden und durchsichtigen Controle fehlen wird und weil daS Geschäft fortwährend einem massenhaften Zinsenverluste auSaeseht ist. Bei der Menge des auf dem Holzhofe lagernden Materials, daS sich stets vermehrt und sehr alte und große Bestände oft in Hölzern zählt, deren Verbrauch nur ein seltener und ganz lang samer ist, wird es fast unmöglich, von Jahr zu Jahr ein ge naues, bis auf daS einzelne Stück, dessen Werth und kubischen Inhalt herabgehendes Inventar aufzustellen und fortzuführen. Daneben ergiebt sich aus der oben mitgetheilten 10 jährigen Betrieb-Übersicht, daß die Naturalvorräthe an Brenn- und Nutz holz in fortwährendem Steigen begriffen sind ; der Umsatz steht also in keinem richtigen Verhältnisse zu dem jährlichen neuen An kauf, und der anscheinende Gewinn, den die Waldungen aus dem Holzverkaufe machen, wird für die Stadtcasse nicht flüssig, son dern liegt zum Theil todt und unbenutzt in eben jenen Vorräthen. So mehrt sich der Ainsenverlust mit der wachsenden Menge des Holze-, das zum Theil durch Alter und Witterung zu Grunde geht, und er muß sich mehren, da nach dem bisher beobachteten Verfahren der Holzhof sein Lager nicht nach seinem wechselnden HandelSbedarfe, sondern nach der Größe der jährlichen Schläge auf den städtischen Revieren einrichten mußte. Diese Schlage hängen aber nicht von dem größeren oder geringeren Umsätze des Holzhofs, sondern von ganz getrennten, forstwirtschaftlichen Rück sichten ab. UebrigenS liegt es in der Natur der Verhältnisse, daß eine handeltreibende Gemeinde nie so angelegentlich bedacht sein wird, einen schnellen Geschäftsumsatz zu machen, wie dies der Privatmann thun muß, der auf sein eigenes Risiko hin arbeitet. Au alledem kommt, daß die Zinsen des werthvollen Platzes, den der Holzhof einnimmt, der Stadtgemeinde ganz verloren gehen, da sie der Holzhof nicht in Ausgabe verschreibt. Dadurch möchte sich allerdings sein Deficit noch bedeutend steigern. Diese Zinsen sind aber gleichwohl §u berechnen, weil das vom Holzhof einge nommene Areal kein öffentlicher Platz ist, und, zu gleichen Zwecken verpachtet, eine recht schöne Rente liefern müßte. 3) Die Frage: in wieweit sich der Betrieb des Holzhofs mit den gegenwärtigen Verhältnissen des Holzhandels vereinigen lasse, bat der Stadtrath in seiner oben angeführten Darlegung nicht beantwortet. Der Ausschuß ist der vollen Ueberzeugung, daß unser Holzhof mit dem Holzhandel von Privaten, wie er hier und von anderwärts hierher betrieben wird, nicht concurriren kann. Ein Blick auf den problematischen Gewinn des Holzhofes genügt, um darzuthun, daß kein Holzhändler, obgleich er sich die Zinsen für seinen Holzplatz und seine Gebäude zur Last schreiben muß, mit einem solchen Geschäftsergebnisse zufrieden sein würde. Nun sagt zwar der Stadtrath wörtlich: „der Holzhof solle kein Gegenstand der Finanz - Spekulation . „ oder eine- besonderen GewerbSgewinnes sein und nur die zweck dienlichste und möglichst vortheilhaste Verwerthung der auS den „Stadtwaldungen gezogenen Produkte zum Zweck haben;" allein der Ausschuß kann dieser Anschauung unmöglich eine Be rechtigung einrLumen. su wessen Gunsten, fragt er, sieht der Gtadtraty davon ab. die Erträge au- einem der wichtigsten städti schen Besitztümer in solche mge Grenze zu bannm, zu wessen Guüsten vermeidet er eine Finanzspeculation, waS doch nicht- an- deres heißt, alS: auf die größtmöglichste Rente verzich ten. Geschieht dies zu Gunsten der Einwohnerschaft oder eines TheiteS derselben, so leidet diese auch auf der andern Seite unter dem geringeren Ertrage, ebenso ist der Borrath im Holzhofe immer noch nicht groß genug, um allein den Bedarf Leipzigs an Hol; zu decken. Eine Herabsetzung der Preise, um die Concurrenten, d. h. den Staatssiscus wegen des Floßholzes und die Holzhändler zu niedrigeren Verkaufspreisen zu zwingen, findet nicht Statt. Sie kann auch mit Erfolg nicht angewendet werden, weil der Holzhof eben nur einen verhältnißmäßig kleinen Theil des Bedarfs zu decken vermag; eine wirkliche Concurrenz wird also nicht ge schaffen. Sicherlich wird sich der Staat ebenso wie jeder Privat mann hüten, von der vollen und erschöpfenden Verwerthung seines Capitals in einer solchen Weise und aus solchen Rücksichten ab zusehen. Ja es ließe sich wohl als möglich denken, daß durch daS Bestehen des Holzhofs mit seinen VerwaltungSprincipien die Belebung einer gesunden und der Allgemeinheit wirklich zu Gute gehenden Concurrenz unter den übrigen Holzhandeltreibenden be einträchtigt und erschwert werde. Will aber der Stadtrach mit seinen angeführten Worten nur so viel sagen, daß die städtische Verwaltung überhaupt einen derar tigen Handel nicht treiben solle, dann sind wir völlig damit ein verstanden, dann fallt aber auch der Holzverkauf und mit ihm der Holzhof von selbst. Aber einen Handel zu treiben, ohne die Absicht, dabei möglichst zu gewinnen, den Ertrag unserer schönen Waldun gen nur mäßig, ja fast gar nicht zu verwerthen, und auf die evident mögliche größere Rentabilität derselben aus Verwaltungs- principien zu verzichten, damit gewährt man, wenigstens nach An sicht des Ausschusses, der Bürgerschaft keinen Vortheil, denn damit wird das Interesse der Steuerpflichtigen, die, wenn die natürlichen Hülfsquellen der Gemeinde ohne die größtmögliche Verwerthung bleiben, offenbar schwerer zu belasten sind, nur benachtheiligt, nicht aber gefördert. Glaubt der Ausschuß mit Vorstehendem alle vom Stadtrath für das Fortbestehen des Holzhofs und Holzhandels früher angeführten Gründe widerlegt und die von ihm behauptete Nothwendigkeit der Aufhebung dieses Instituts dargethan zu haben, so hat er schließlich mit Genugthuung daran zu erinnern, daß der Stadtrath in neuerer Zeit einen Schritt zu Annäherung der ent gegenstehenden Ansichten dadurch gethan hat, daß er den Verkauf der geschlagenen Hölzer auf den Gehauen an den Meistbietenden zur Regel machen will. Es dürfte damit die Zeit gekommen sein, um zur gänzlichen Auflösung dieses Holzgeschäfts zu schreiten. Mit dem bloßen Einstellen des Holzverkaufs ist daS aber nicht gethan; es wird gleichzeitig nothwendig, den neuen Einrichtungen Luft zu schaffen, nämlich: sich der vorhandenen großen Vorräthe so bald als möglich zu entäußern. Denn nur auf diesem Wege laßt sich der ganze Handel bald und mit Erfolg abstellen. Der Ausschuß empfiehlt daher dem Collegium, an den Stadt rath den dringenden Antrag zu richten: a) den im Holzhofe betriebenen Holzhandel ganz auf zugeben und das Institut desHolzhofs auf zuheben, Ir) die im Holzhof zu Handelszwecken vorhandenen, für den städtischen Haushalt nicht unbedingt nothwendigen Brenn- und Nutzholzvorräthe an den Meistbietenden zu versteigern. (Fortsetzung folgt.) Tageskalen-cr. Abfahrt «ad Ankunft der Dampfrnageu in Leipzig. l. Nach Berlin rc. und von dort hierher, über Eöthen: Abf. I) MrgS. LU., Personenzug, später Schnellzug; 2) Nachm. 3 U. lLM.; 3) AbdS. 6 U. (mit Nachtlager in Wittenberg); 4) Nacht- lü U, Schnellzug.— Ank a) MrgnS. 4 N. 15 Min., Schnellzug; 1r)Nachm. 12U. 15 Min. (vom Nachtlager in Wittenberg); e) Nachm. 2 U. 20 Min.; II) Nachts 11 U. 45 M., Schnellzug. lÄrrgäeb.-1.eipr. kLlmlios.j ». über Röderau: Abf. 1) MrgS. 5 U. Güter- u. Personenzug, später Schnellzug; 2) MrgnS. 8 U. 45 M.; 3) Nachm. 2 U. 45 M — Unk. ») Nachm. 1 U.; b) AbdS. 5 N. 45 M.; e) AbdS. 8 U.. Güterz. s1.eiprig 1>rs»äase vatinkotj. U. Nach vre-den, ingl. nach Ehemnitz rc. und von dort hierher: Abf. 1) MrgS. K U. (mit Nachtlager in Prag); 2) MrgnS. 8 U. 45M.. Courierzug, (mit Nachtlager in Görlitz); 3) Nachm. 2 U. 45 M.; 4) AbdS. 5 U. 30 M.; 5) Nachts 10 U. 15 M., Courier». — Ank. ») MrgS 6 U. 45 M., Courierzug; d) Vorm. 10U.Z e) Nachm. 1U.; ä) Add«. 5 U. 45 R., Comierzug; a) AbdS. S U. 15 M. p.sLk»lg- vrsaänsr Latmdofj.
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