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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.10.1856
- Erscheinungsdatum
- 1856-10-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185610104
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18561010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18561010
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1856
- Monat1856-10
- Tag1856-10-10
- Monat1856-10
- Jahr1856
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.10.1856
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und Anzeiger. ^ 284. Freitag den 10. Oktober. 1856. Bekanntmachung. Daß heute das Königliche Bezirksgericht Leipzig constituirt worden und in Wirksamkeit getreten ist, wird an- durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Leipzig, den S. October 1856. Der Direktor deS Bezirksgerichts Leipzig, Geheimer RegierungSrath Lucius. Bekanntmachung. Der am 11. October vorigen Jahres verstorbene hiesige praktische Arzt, Herr Prof.'vr.. Gotthilf Wilhelm Tchtvartze, hat in seinem Testamente dem städtischen Museum allhier seine Kupferstiche, Lithographien und Gemälde legirt. Wir finden uns veranlaßt, diese von dem Verewigten bethätigte so dankenSwerthe THÜlnahme an dem gedachten städtischen Institute hierdurch öffentlich anzuerkennen. Leipzig, den 8. October 1856. Der Rath der Stadt Leipzig. > Berger. ^ 1 - -I , Leipzig, den 9. October. Am heutigen Vormittage ward in dem mm interimistischen Locale für öffentliche Gerichtsverhand lungen überlassenen Saale der sogm. alten Waage von dem dazu mit Auftrag des K. Ministerium der Justiz versehenen Herrn Geheimen Regierung-rache Lucius, at- Direktor de- hiesige« K. Bezirksgerichte-, diese ebengenaNnte Behörde im Beisein de- Herrn Staatsanwaltes Gebert, dessen Gehülfen, Herrn Staats anwaltes Kritz, und einer Anzahl Deputirter des hiesigen RatheS und der Bürgerschaft constituirt und feierlich eröffnet. Der K. Commiffar verfuhr nach kurzer Ansprache an die Versammlung mit der Verpfljchtuna de- beim Bezirksgerichte anzustelleNdtn Per sonals (zur Zeit 12 Räche, namentlich die Herren Criminalrichter und stellvertretender Direktor Rothe, Stadtrichter Steche und Gerichtsrä'the vr. Meschke, vr. Jerusalem, vr. Füssel, Klemm I., Klemm II., vr. Herrmann, Vr. Merkel, Lengnik, vr. Wenk und Preil, ferner 24 zugleich mit dem Richtereide belegte Actuarien, da- Eaffm-Rechnungs - und Expe ditionspersonal, mehrere Areefsisten und da- Dienerpersonal), worauf er da- Königliche Bezirksgericht für constituirt und eröffnet «klärte. Nachdem noch Herr GtM-anwalt Gebert an das Gericht, an die Herren Dektttter der GtadtgeMeittde und an seinen Herrn Gehülfen Kritz einige Worte gerichtet hatte, ward die Feierlichkeit durch eist vock VkM Hirn» Eommissqr ausgebrachtes mW von sämmtlrchen AnwtfertdeN gekttfesset Hoch auf Se. Majestät dm König beschlossen. Preis- und Gewichtsbestimmung , f» «achdtNMat»« «E .. . . »kk Stadt- M Ddkfbckckkr vo« 10. Derber a«, de- Gchesfets -SM be)ett*^)eiM zu 7 z!hlr. 10 Ngr., des Scheffel- SSm Wett NogM zü 4Thlr. 17^/- Ngr. gerechnet. Es muß daher dis auf avvertvette Anordnung, jedoch ohne alle e » n Zulage, Kranz brod für drei Pfennige Si/rLoth, etNe Semmel ftl *le1 Hetttitzr . , Ü-^koch, eltt Dreiling für drei Pfennige. (WetM mit Roggen vermischt) . 7»/« Loth «iegm. Ferner ist zu geben: Kernbrod für drei Pftnnige 82/4L0H, einen Neugroschen 2Sr/,Loth, zwei dergleichen 1 Pfund 271/4 Loth. An gutem reinen Roggenbrode liefern die Stadt- und Norf- Bäcker für zwei Neugroschen 1 Pfund 271/4 Loth, für vier dergleichen 3 Pfund 24»/4Loth, für sechs dergleichen 5 Pfund 221/4 Loth, für acht dergleichen 7 Pfund 21»/, Loth. An Schwarzbrod (zur Hälfte au- weißem, zur Hälfte au- schwarzem Mehl gebacken) für drei Neugrofchm 3 Pfund 24»/4Loth, für sechs dergleichen 7 Pfund 17i/iLoth. Der Käufer ist nicht gehalten, da- Brod vom Markte ungewogen anzunehmen; auch haben die Dorf-Bäcker jedes Brod ander- nicht, als mit Aufdruckung der erhaltenen Nummer und Beschreibung de- Gewicht- mit Kreide, bei Vermeidung einer Strafe von 25 Neu groschen, zu verkaufen. GewichtSmängel von einem Viertelloch und darüber bei Kranzbroden, Semmeln, Dreilingen und Kernbroden werden, außer ConfiScation der Letzteren, mit Fünf Reugrosche» für ein Loth bestraft, bei dem Roggen-«rode aber wird folgende- Verfahren beobachtet. Fehlen nämlich 41» einem Roggen-Brode für Einen oder Zwei Neugroschen Gi« bis mit Bier Loth, an einem Vier oder Sechs Neugroschen - Brode Gi« bis mit Sechs Loch, an einem Acht Neogroschen - Brode Gi« bis mit Acht Loch, f- bezahlt der Bäcker Acht Pfennige Strafe für jedes fehlende Loth; würde jedoch noch mehr am Ge wichte fehl«, so werden außerdem alle die leichter gefundenen Brode weggenommrn, der Taxe gemäß verkauft, und da- daraus gelöste Geld, nach Befinden, confiscirt werden. Auch haben Eostrra- venienten im WiederbetretungSfalle, außer dieser Ordnungsstrafe, eine noch nachdrücklicher? Strafe, unter öffentlicher Bekannt machung derselben, nach Befinden auch Suspension und Einzie hung der Eoncession, zu erwarten. Leipzig, am 8. October 1856. > Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Voltsack. ^ . '" Ceruttt.
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