Anzeiger. ^ SW ' ? den 1. November. » » Z1 » > I»/ ' ^ i MWW WI^WWWI^Wril^^R ^ * r* »r rr * *»» rs » , Von und mit dem 2. November d. I. bis mit dem Sonntage 2udica des nächsten JqhreS wird der FrühgotteSdienft an Eonn- und Festtagen in den beiden Hauptkirchen zu St. Thomä und St. Nicolai, so wie in der PeterS- und Jacobs- hospnalkirche um 8*/, Uhr, in der Neukirche und GeorgenhauSkirche ader izm 9 Uhr seinen Anfang nehmen. Der übrige Gottesdienst erleidet dadurch keine Aenderung. Leipzig, den 28. Oktober 1856. Die Kirchen - Jnipectio« zu Leipzig. Der Superintendent. Der Rath der Stadt Leipzig. V. Großmann. Koch. Bekanntmachung. Zur Abgabe der Stimmzettel behufs der Erwählung von 22Ü Wahlmannern für die Ergänzungswahl der Herren Stadt verordneten und Ersatzmänner sind die Tage des S., 4 und S. November b. I. Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr festgesetzt worden und eS haben sich die Stimmberechtigten innerhalb dieser Zeit vor der Wahldeputation in der ersten Etage der alten Wagge bei Verlust deS Stimm rechts für diese Wahl Ln Person einzufinden und ihre Stimmzettel vorschriftsmäßig abzuqeben. Leipzig, den 1. November 1858. Der Nath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung, die Anmeldung der militairpflichtiqen Mannschaften betreffend. Nach Vorschrift des Gesetzes über Erfüllung der Militairpslicht vom 1. August 1848 und 9. November 1848 werden alle im Königreiche Sachsen militairpflichtigen im Jahre L8SS aebomen Mannschaften, welche bei uns als Stadtobrigkeit sich anzumelden haben, einschließlich der in Pfaffendorf, der Petzschrr Mark und auf dem Brandvorwerke wohnenden, hiermit aufgefordert, im AnmeldungStermine Sonnabend den L November d. I. vor unserem Deputirten auf dem Rathhause allhier, 1 Treppe hoch, sich gebührend zu stellen, im Unterlassungsfälle aber sich zu gewärtiges, daß gegen die Außenbleibenden nach §. 75 ff. des zuerst angeführten Gesetzes werde verfahren werden. Die im Jnlande Geborenen haben sich mit Geburtsscheinen, die im AuSlande Geborenen, aber nach Sachsen Gehö rigen, durch Taufzeugnisse wegen ihres Alters sofort zu legitimiren. Dafern übrigens Personen aus früheren Geburts jahren sich allhier aufhalten sollten, welche ihrer Militmrpflicht noch nicht Genüge geleistet, so haben sich dieselben Montag den ». November d. I. in derselben Maaße, wie vorgedacht, bei uns qnzumelden. Sechzig, dm 2V. Octobrr 1856. Der Nath her Stadt Leipzig. Koch. Günther. '.1 ,> —— — die Anmeldung der bei de« Necrutirnngen vom Jahre 18SL und IMS io die Dienstreserve gesetzte« Mannschaften betreffend. In Gkmäßhnt der Verordnung deS Königlichen KriegSminifterii vom Ä>. Mai 1848 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1848, Seite I8l) werden die bei der letzten und vorletzten ordentlichen Recrutiruug, also im Jahre 1854 und 1855, ln die Dienstreserve gesetzten Mannschaften, Insoweit dieselben sich zur Zeit hier aufhaltrn, hiermit aufgefordert, im AumrldimMrWne Sonnabend de« 1. Skoveznber d. I. dem Rathhause allhier, 1 Treppe hoch, '»nser EinreDwlg ihrer PeburtS, irsönlich sich anzumrlden oder im BthsichcrWSfW durch Beauftragte stch vor unserem Deputirten auf zur Aufzeichnung entweder persönlich Leipzig, den M. Oktober 18S6. - und Gestellscheine, . annielden zu taffen. Bn- M-ch PZi Staht stolpztg. Günther. ^